Erfassen Sie die Bestellung für Ihren neuen Ausweis online (eine Bestellung pro Person) und folgen Sie den Anweisungen auf der Website:
Bestellung eines Identitätsausweises
Antrag für Pass oder Identitätskarte
Das Regionale Konsularcenter (RCC) ist nun wieder in der Lage, Pass-/ID-Karten-Anträge zu bearbeiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass das RCC aufgrund von COVID-19 einen erheblichen Rückstau an Anträgen hat und die Bearbeitung dieser Anträge daher länger als üblich dauert. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Um den Richtlinien zur sozialen Distanzierung zu entsprechen, kann nur eine begrenzte Anzahl von Terminen pro Tag angeboten werden. Damit soll die Sicherheit unserer Kundinnen/Kunden und Mitarbeitenden gewährleistet werden.
In Anbetracht dieser Umstände kann die Erneuerung Ihrer Schweizer Ausweisdokumente länger als üblich dauern. Sollten Sie Reisen buchen, ohne im Besitz eines gültigen Passes/einer gültigen ID-Karte sind zu sein, erfolgt dies auf Ihr eigenes Risiko.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Erfassen Sie die Bestellung für Ihren neuen Ausweis online (eine Bestellung pro Person) und folgen Sie den Anweisungen auf der Website Schweizer Pass.
Wenn Sie im Ausland leben, ist das zuständige Erfassungszentrum in der Regel die Schweizer Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind. Kontaktieren Sie die Vertretung, falls Sie bei der Online-Bestellung Probleme haben.
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise zur Erfassung:
- In der Rubrik "Bemerkungen" wählen Sie ein anderes Erfassungszentrum in der Schweiz oder im Ausland (d. h. eine andere Schweizer Vertretung im Ausland oder ein kantonales Passbüro), wenn Sie an einem anderen Ort als in der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung einen Termin für die Erfassung der biometrischen Daten wünschen.
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung für Ihre Online-Bestellung.
Sobald Ihre persönlichen Daten überprüft sind, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit einem Link zu userem Kalender.
Die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort), die in den Schweizer Reiseausweisen aufgeführt sind, werden dem elektronischen Personenstandsregister der Schweiz (Infostar) entnommen.
Bei Fragen zu einem Ausweisantrag oder zu Ihrem Termin für die Erfassung der biometrischen Daten kontaktieren Sie bitte die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung.
FAQ – häufig gestellte Fragen zum Pass- oder ID-Antrag
Die gesetzliche Zustellungsfrist beträgt im Ausland 30 und in der Schweiz 10 Tage.
Nach Antragsprüfung werden Sie via E-Mail zur Vereinbarung eines Termins zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen. Für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten müssen Sie persönlich bei der Schweizer Vertretung, bei welcher Sie angemeldet sind oder, falls Sie sich in der Schweiz aufhalten, beim kantonalen Passbüro erscheinen.
Minderjährige Kinder und bevormundete Personen müssen von den Eltern bzw. von den gesetzlichen Vertretern zur Erfassung der biometrischen Daten begleitet werden. Ein geschiedener Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat, muss dies durch ein offizielles Dokument belegen. Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, jedoch nicht zusammen am Schalter vorsprechen können, müssen eine schriftliche Einwilligung des abwesenden Elternteils vorlegen, damit ein Pass oder eine Identitätskarte für das Kind ausgestellt werden kann.