Bilaterale Abkommen bis 1999

Die Basis für den wirtschaftlichen Austausch wurde 1972 mit dem Freihandelsabkommen gelegt, welches vom Volk mit 72,5% sowie von den Ständen angenommen wurde. 1989 folgte das Versicherungsabkommen und 1990 das Güterverkehrsabkommen. Letzteres wurde 2009 formell durch das erweiterte Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt.

Gemeinsam mit den anderen Staaten der EFTA verhandelte die Schweiz mit der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der auf den vier Grundfreiheiten (Personenfreizügigkeit, freier Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr) gründet. Das entsprechende EWR-Abkommen wurde von der Schweiz im Mai 1992 unterzeichnet. Im gleichen Monat deponierte die Schweiz in Brüssel ein Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen über einen EG-Beitritt. Nach Ablehnung des EWR-Beitritts durch Volk und Stände am 6. Dezember 1992 wurde das Gesuch eingefroren. Im Januar 1993 erklärte der Bundesrat, dass die Schweiz bis auf Weiteres auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen verzichtete und ihre Beziehungen zur Gemeinschaft auf bilateralem Weg weiter zu entwickeln wünschte. Diese Politik führte zu den Verhandlungen und dem Abschluss der beiden Vertragspakete Bilaterale I und II sowie weiteren Abkommen.