Die Teilnahme am EWR hätte der Schweiz eine vollständige wirtschaftliche Integration und damit einen gleichberechtigten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt ermöglicht. Um nach dem EWR-Nein dennoch in einigen der wichtigen Wirtschaftssektoren einen diskriminierungsfreien Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu sichern, beschloss der Bundesrat, mit der EU sektorielle Verhandlungen aufzunehmen.
Bilaterale Abkommen I (1999)
Die EU erklärte sich Ende 1993 in sieben Bereichen verhandlungsbereit. Sie machte aber zur Bedingung, dass diese parallel verhandelt sowie gemeinsam unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden müssten (Parallelismus) – dies, weil die verschiedenen Dossiers lediglich als Gesamtheit im Interesse der Vertragspartner wären. Die Abkommen wurden daher rechtlich mit einer sog. «Guillotine-Klausel» verknüpft. Diese bestimmt, dass die Verträge nur gemeinsam in Kraft gesetzt werden können. Wird eines der Abkommen gekündigt, werden auch die übrigen ausser Kraft gesetzt.
Am 21. Juni 1999 unterzeichneten Bern und Brüssel die sieben bilateralen (sektoriellen) Abkommen. Diese sog. Bilateralen I wurden am 21. Mai 2000 vom Volk mit 67,2% Ja-Stimmen gutgeheissen und am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Sie ermöglichen heute der Schweizer Wirtschaft (in Ergänzung zum Freihandelsabkommen) einen weitgehenden Zugang zum EU-Binnenmarkt mit mehr als 445 Millionen möglichen Konsumenten.
Bilaterale Abkommen I (1999)
Diese Abkommen sind – mit Ausnahme des Forschungsabkommens – klassische Marktöffnungsabkommen: