Europäisches Parlament – das einzige von den Bürgern gewählte Organ der EU

Bundeshaus und Europäisches Parlament
© EDA, Präsenz Schweiz

Das Europäische Parlament ist der legislative Arm der Europäischen Union. Es hat seinen Sitz in Strasburg (F) und besteht aus 705 Abgeordneten aus den 27 Mitgliedstaaten der EU. Das Parlament entscheidet gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union über den EU-Haushalt und die Gesetzgebung. Auch übt es die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe aus und wählt den/die Kommissionspräsidenten/in. Das Parlament wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die nächsten Europawahlen finden vom 6. – 9. Juni 2024 statt. Aktuell ist die amtierende Präsidentin die maltesische EVP-Abgeordnete Roberta Metsola. 

Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurden die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Europäischen Parlaments erweitert. Als Co-Gesetzgeber ist das Parlament heute ein zentraler Akteur in der politischen und institutionellen Landschaft Europas. Sein Einfluss hat auch Auswirkungen auf die Beziehungen zu den Nicht-Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz.

Die Schweiz verfolgt die Arbeit des Europäischen Parlaments mit besonderem Fokus auf die Plenarsitzungen in Strassburg und die Sitzungen seiner 20 Ausschüsse in Brüssel. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der institutionellen Dynamik des Parlaments sowie auf deren Auswirkungen auf den Entscheidprozess in der EU und die Beziehungen zu Drittstaaten, insbesondere zur Schweiz. Eines der wichtigsten Ziele besteht darin, die für die Schweiz relevanten gesetzgeberischen Entwicklungen zu verfolgen.

Delegation für die Beziehungen mit der Schweiz

Das Europäische Parlament pflegt den Dialog mit Ländern ausserhalb der EU mittels Delegationen. Eine dieser Delegationen ist für die Beziehungen zur Schweiz sowie zu Island, Norwegen und dem Europäischen Wirtschaftsraum zuständig. Auch die schweizerische Bundesversammlung verfügt über eine Delegation, die für die Beziehungen zur EFTA und zum Europäischen Parlament zuständig ist. Diese beiden Gremien sind für die offiziellen Kontakte zwischen den Parlamenten zuständig und nehmen an den abwechselnd in der Schweiz und in Strassburg/Brüssel stattfindenden Sitzungen teil.

Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament erfolgt insbesondere über:

  • Arbeitssitzungen der Delegationen;
  • Treffen zwischen der Präsidenten des Schweizer Bundesversammlung und des Europäischen Parlaments;
  • Studienbesuche parlamentarischer Kommissionen;
  • Treffen und Austausche zu aktuellen Themen von gemeinsamem Interesse.

Abteilung Europa

Die Abteilung Europa ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle europapolitische Fragen. 

Europapolitik der Schweiz