Paketansatz

An geregelten, reibungslosen Beziehungen sind sowohl die Schweiz als auch die EU interessiert. Für die Schweiz ist ein massgeschneiderter Zugang zum EU-Binnenmarkt wichtig, für die EU die Integrität ihres Binnenmarktes, die gleiche Regeln für alle Teilnehmenden fordert. Mit dem Paketansatz kann diese Balance erreicht werden. Er besteht aus mehreren thematischen Elementen, darunter neue Abkommen und institutionelle Lösungen; eine Verhandlungsmasse, die der Bundesrat und die Europäische Kommission in den Sondierungsgesprächen erarbeitet haben. Nach den Bilateralen I und II ist das Paket das dritte Bündel von Vereinbarungen, über die verhandelt werden soll.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten dank den Bilateralen I (1999) und II (2004) zum Vorteil für beide Seiten entwickelt. Der bilaterale Weg, entstanden nach dem Scheitern des EWR-Beitritts der Schweiz im Jahr 1992, hat sich als robust und mehrheitsfähig erwiesen. Die EU ist bereit, ihn weiterzuführen, unter der Bedingung jedoch, dass im EU-Binnenmarkt für alle Marktteilnehmenden die gleichen Regeln gelten. In den Marktbereichen, an denen sich die Schweiz beteiligen möchte (Luft- und Landverkehr, Personenfreizügigkeit, Strom usw.) gilt das auch für sie.

Um diese Rechtsharmonisierung zu gewährleisten, werden sogenannte institutionelle Elemente vereinbart. Mit ihnen lässt sich Rechtssicherheit schaffen und somit der bilaterale Weg stabilisieren. Der Bundesrat will diesen aber auch ausbauen, um die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft zu unterstützen, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und deren Wohlstand zu gewährleisten. Diese Weiterentwicklung umfasst neue Beteiligungsbereiche am EU-Binnenmarkt, namentlich Strom und Lebensmittelsicherheit. Gleichzeitig möchte der Bundesrat die Löhne schützen, die Einwanderung in die Sozialwerke verhindern, die direktdemokratischen Rechte beibehalten und die Souveränität erhalten. Er will zudem den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz stärken, wozu die Kooperationsabkommen im Bereich Forschung (Horizon), Bildung (Erasmus) und Kultur am besten geeignet sind.

Alle diese Elemente sind Teil des neuen Pakets. Die Anliegen der Schweiz und der EU werden auf den Tisch gelegt und parallel verhandelt. Die verschiedenen Elemente schaffen dabei Spielraum bei der Lösungssuche. Am 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat den Entwurf eines entsprechenden Verhandlungsmandats verabschiedet.

Die Elemente des Pakets:

  1. Neue Abkommen: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit
  2. Gesicherte Beteiligung an EU-Programmen: Forschung, Innovation, Bildung, Jugend, Sport, Kultur und weitere Bereiche
  3. Institutionelle Elemente: dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung, Streitbeilegung
  4. Vorschriften über staatliche Beihilfen im Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie dem künftigen Stromabkommen
  5. Personenfreizügigkeit: Prinzipien und Ausnahmen bezüglich Einwanderung und Lohnschutz
  6. Verstetigter Schweizer Beitrag: rechtsverbindlicher Mechanismus für künftige Beiträge
  7. Politischer Dialog: Steuerungsinstrument des bilateralen Wegs