Wichtige Information COVID-19
Wichtige Informationen über die in der Schweiz getroffenen Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19
Aktuelle Einreisebestimmungen:
- Reisende aus Staaten und Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko haben bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzuweisen und sich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Seit dem 22. März steht Belgien auf der Liste der Risikoländer.
- Alle Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, haben einen negativen PCR-Test vorzuweisen.
- Die zehntätige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist.
- Alle in die Schweiz Einreisende sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Davon ausgenommen sind Personen, die aus Staaten und Gebieten ohne erhöhtem Ansteckungsrisiko mit ihrem privaten Auto in die Schweiz einreisen.
Informieren Sie sich über die Situation in der Schweiz, da sich diese ständig ändern kann. Daher ist es wichtig, regelmässig die Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Bundesrates zu konsultieren.
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Wichtige Informationen über die in Belgien getroffenen Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19
- Verbot von nicht zwingenden Reisen. Das Verbot von nicht zwingenden Reisen innerhalb der Europäischen Union endet am 19. April. Ab diesem Datum gleicht sich Belgien der europäischen Position an: Alle Reisen innerhalb der EU + assoziierte europäische Länder (Norwegen, Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Vatikan) + Länder ausserhalb Europas, die auf der «weissen Liste» der EU stehen, sind erlaubt. Nicht zwingende Reisen werden nach wie vor nicht empfohlen und erfordern weiterhin Tests und Quarantäne bei der Rückkehr nach Belgien.
Nach der Rückkehr müssen Reisende eine strenge Test- und Quarantäneregelung einhalten. Mit dem Passenger Locator Form können die Behörden Personen identifizieren, die sich bei ihrer Rückkehr nicht testen lassen. Wer sich nicht an die Regelung hält, setzt sich einem Corona-Bussgeld von 250 Euro aus.
Nicht zwingende Reisen in und aus allen anderen Ländern bleiben bis auf Weiteres verboten.
Für weitere Informationen: www.info-coronavirus.be
- Test
Einwohner: PCR-Test bei Rückkehr nach Belgien. Nach der Rückkehr aus einer roten Zone und einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden müssen die Einwohner am ersten Tag und am siebten Tag der Quarantäne getestet werden.
Nicht-Einwohner: doppelter Test bei der Einreise. Alle Nicht-Einwohner, die nach Belgien reisen, müssen bei der Ankunft in Belgien erneut getestet werden, zusätzlich zu dem obligatorischen negativen Test vor der Abreise. Dies kann ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest sein.
- Quarantäne. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, müssen sich nun für 10 Tage isolieren. Wer nach einem Aufenthalt von mindestens 48 Stunden in einer roten Zone nach Belgien zurückkehrt, muss sich ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nur durch einen negativen PCR-Test am siebten Tag der Quarantäne beendet werden.