Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrem Reisebüro, den Behörden Ihrer Reisedestination oder deren Vertretung in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) über die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, damit Sie mit einem Schweizer Führerausweis im Reiseland ein Motorfahrzeug führen dürfen. Die lokalen Behörden des Reiselands verlangen eventuell eine Übersetzung Ihres Schweizer Führerausweises in die Landessprache.
Führen eines Motorfahrzeugs mit einem Schweizer Führerausweis – Touristenaufenthalt im Ausland
Detaillierte Informationen finden Sie auf der französischen und englischen Seite.