Für eine Geburt in Ecuador:
- Original der Geburtsurkunde des Kindes («Inscripción de nacimiento» oder «Certificado de nacimiento»), vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt
- Original der Urkunde über den Zivilstand zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, die Nationalität und den Wohnsitz («Declaración juramentada sobre el estado civil, la nacionalidad y el domicilio») zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt
- Geschiedene: War der/die ecuadorianische Partner/invor der Eheschliessung geschieden, muss Scheidungsurteil und Heiratsurkunde mit Randvermerk der Scheidung vorgelegt werden, beide vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt
- Verwitwete: Ist der/die ecuadorianische Partner/in verstorben, muss dessen/deren Todesurkunde und Heiratsurkunde mit Randvermerk vorgelegt werden, beides vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt
- Kopie des Personalausweises (Cédula) und/oder Passes
- Passkopie des Schweizer Elternteils
- Bestätigung Schreibweise Namen des Kindes, mittels zusätzlichem Formular
- Notwendigkeit einer Beglaubigung, gegebenenfalls zuständige Behörde vor Ort
Alle ausländischen Zivilstandsdokumente müssen vor der Übermittlung an die Schweizer Vertretung mit einer Apostille beglaubigt werden.
Zuständige lokale Behörde:
Die Apostillen werden beim Ministerio de Relaciones Exteriores y Movilidad Humana mit vorgängigem Termin ausgestellt. Terminvereinbarung
Zonen: Quito, Guayaquil, Azogues, Esmeraldas, Ibarra, Machala, Manta, Tulcan