Quarantäneplicht
Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet (gemäss der Liste des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit BAG) aufgehalten haben, unterstehen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bei der Einreise in die Schweiz den Quarantäneauflagen des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Ab Montag, den 28. Detember 2020, 00:00 Uhr gilt das deutsche Bundesland Sachsen als Risikogebiet.
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben wie auch Personen, die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen, , sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne.
Grenzgänger: Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die in der Schweiz arbeiten und aus einem Risikogebiet (gemäss der Liste des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit BAG) zurückgekehrt sind, wenden sich ihrem Arbeitgeber, der sich wiederum an die Gesundheitsbehörden des zuständigen Kantons wenden soll.
Detaillierte Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG: Quarantänepflicht
Einreisebeschänkungen
Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronaviris in Grossbritannien und Südafrika besteht seit dem 21.12.2020 ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Davon abgesehen können Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Bürgerinnen und Bürger von EU-/EFTA-Staaten, also auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, können trotz des Coronavirus aus allen Ländern der Welt in die Schweiz einreisen.
Für Reisende innerhalb des Schengen-Raumes und aus den EU-Staaten gelten keine Einreiserestriktionen mehr.
Für Ausländerinnen und Ausländer aus den meisten Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes bleibt die Einreise in die Schweiz grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Detaillierte Informationen des Staatssekretariats für Migration SEM:
FAQ Einreisebeschränkungen
In der Schweiz gelten verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln oder Erleichterungen. Über die aktuell geltenden Massnahmen informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG.