Seit 2012 ist das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Griechenland in Kraft, welches den Austausch von Informationen auf Anfrage gemäss neustem OECD-Standard erlaubt. Zudem haben die Schweiz und die EU am 19. März 2015 ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Dieses soll vorbehältlich der Ratifizierung 2017 in Kraft treten und würde auch Griechenland umfassen. Damit können Steuerbetrug und -hinterziehung künftig wirksamer bekämpft werden.
Vor dem Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches wäre es vorteilhaft, wenn es den Steuerpflichtigen ermöglicht würde, ihre Situation mit allenfalls unversteuerten Geldern aus der Vergangenheit mit den Behörden zu bereinigen, wie es mehrere EU-Länder gemacht haben. Die Schweiz ist bereit, mit Griechenland zu kooperieren, damit rasch eine machbare Lösung zur Sicherstellung der Besteuerung und zur Verhinderung von Kapitalabflüssen in unkooperative Finanzplätze gefunden werden kann.
Die heutige konstruktive und sachliche Diskussion hat es erlaubt, sich gegenseitig auf den neusten Stand zu bringen und den Dialog zu vertiefen. Es wurde vereinbart, die Gespräche in den nächsten Wochen weiterzuführen.
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Mario Tuor, Leiter Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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