Wer kann ab dem 15.06.2020 in die Schweiz einreisen?
- Schweizerbürger, EU/EFTA- und UK-Staatsangehörige
- Ehegatten und Nachkommen (des genannten Staatsangehörigen oder Ehegatten) unter 21 Jahren von Schweizerbürger, EU/EFTA- und UK-Staatsangehörige, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit (*) «Welche Personen dürfen aus Nicht-Schengen-Staaten einreisen»
- Inhaber eines schweizerischen Aufenthaltstitels L / B / C / Ci;
- Inhaber eines von der Schweiz ausgestellten nationalen Visums des Typs D,
- sowie Personen, die eine der vom Staatssekretariat für Migration SEM unter dem Thema Wer kann noch in die Schweiz einreisen? Voraussetzungen erfüllen.
(*) Die betreffenden Personen müssen glaubhaft machen, dass sie eine der obgenannten Bedingungen erfüllen. Geeignete Nachweise sind beim Grenzübertritt vorzulegen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Fluggesellschaften selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie Passagiere transportieren. Bitte klären Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft die Beförderungsbedingungen ab.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.