Gültig am:
Publiziert am: 08.01.2024

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.


Reisehinweise für Nepal

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Nepal kann grundsätzlich als stabiles Land bezeichnet werden. Dennoch muss, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen, mit politischen Spannungen gerechnet werden. Sie können sporadisch zu folgenden Situationen führen:

  • Demonstrationen können jederzeit sowohl lokal als auch landesweit auftreten und können von Ausschreitungen begleitet sein.
  • Strassenblockaden (Chaka Jam) und Generalstreiks (Bandh) werden meist kurzfristig lokal, regional oder landesweit angekündigt. Blockaden und Streiks sind oft von zusätzlichen Spannungen, Unruhen, Behinderungen und Verspätungen im Strassen- und Flugverkehr begleitet. Bei längerer Dauer kann es zu Versorgungsengpässen kommen.
  • Ausgangssperren / Ausnahmezustand: Bei Unruhen muss in den betroffenen Gebieten mit Ausgangssperren oder dem Ausnahmezustand gerechnet werden. Ausgangssperren werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben.

In den geschilderten Fällen hat die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Im ganzen Land, einschliesslich Kathmandu, kann es sporadisch zu Anschlägen mit kleineren Sprengsätzen kommen, die Personen- und Sachschaden verursachen können. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung. Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur und informieren Sie sich über die aktuelle Lage. Halten Sie sich an die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Planen Sie auch genügend Zeit und finanzielle Mittel ein.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die nepalesische Armee hat das Land für minenfrei erklärt. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass noch Blindgänger vorhanden sind. Halten Sie sich an die häufig benutzten Strassen und Wege und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Lassen Sie sich bei allen Reisen, Ausflügen und Trekking-Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleiterin oder einem erfahrenen, lokalen Reiseleiter begleiten und trekken Sie ausschliesslich in Gruppen.

Terai: Es bestehen unterschwellige politische und ethnische Spannungen, die periodisch zunehmen. Es besteht deshalb das Risiko von lokalen Unruhen, Blockaden und Streiks (Bandhs). Informieren Sie sich vor Reisen in den Terai bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor, insbesondere in touristischen Gegenden und dicht bevölkerten Stadtteilen. Beachten Sie, nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, auch folgende Punkte:

  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen, ortskundigen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführers.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen und Reiseführern ab, die ihre Dienste auf der Strasse anbieten.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr.

Der oft schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden stellen ein erhebliches Risiko dar. Verkehrsunfälle sind zahlreich und werden häufig durch Überlandbusse verursacht. Baustellen sind oftmals nicht, oder nur ungenügend gesichert. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters, Streiks etc. gerechnet werden. Extreme Witterungsverhältnisse und die Höhenlage der Flughäfen in Nepal sind eine grosse Herausforderung für den Flugverkehr und die Hauptursache von Flugunfällen. Fast jedes Jahr ereignen sich Flugunfälle mit Todesopfern. Die Wartung der Flugzeuge entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

An nationalen Wahltagen kann von der Regierung landesweit ein allgemeines Fahrverbot erlassen und Inlandflüge eingestellt werden. Autofahrten sind in solchen Fällen nur mit einer Spezialbewilligung erlaubt. Eine solche wird einigen Taxiunternehmen für Fahrten von und zu internationalen Flughäfen erteilt.

Telefonverbindungen sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Bei Unwetter kommt es vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen nicht gewährleistet sind.

Engpässe der Treibstoffversorgung sowie längere Stromunterbrüche können vor allem in ländlichen Gebieten vorkommen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder an Wahltagen und einige Tage davor. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Nepal in Genf

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen die Zollbestimmungen werden strikt geahndet und können mit Gefängnis bestraft werden, dies gilt z.B. auch für die Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen und Edel- und Halbedelsteinen. Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Nepal in Genf über die genauen Bestimmungen.
Department of Customs
> Procedure > Passenger Clearance
Botschaft von Nepal in Genf

Verboten sind auch Glücksspiele ausserhalb der bewilligten Kasinos.

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse etc. Die Gerichtsverfahren können sehr langwierig sein. Die lokalen Gesetze sehen für ausländische Staatsangehörige keine Haftentlassung auf Kaution vor.

Bergbesteigungen müssen generell, Trekkings in gewissen Gebieten, bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Registrierung bei einer Rettungsgesellschaft. Wer an Trekkings teilnimmt, muss sich im Trekker’s Information Management System (TIMS) registrieren. Trekking in Naturparks und im Hochgebirge ist nur in Begleitung eines zertifizierten Führers oder einer zertifizierten Führerin erlaubt.
Trekking Agencies’ Association of Nepal (TAAN): Where and how to obtain a TIMS Card
Nepal Mountaineering Association

Kulturelle Besonderheiten

Der Hinduismus ist die am weitesten verbreitete Religion und hat auch Einfluss auf das Rechtssystem. So ist z.B. das Töten von Kühen (auch bei Unfällen) strafbar. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht in den Bergen akute Lawinengefahr. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer und vergewissern Sie sich, dass die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt worden sind. Die Symptome der Höhenkrankheit sollten nicht unterschätzt werden.

Nepal liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Monsunzeit (Mai bis September) muss mit teils sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Gerölllawinen auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Meteorological Forecasting Division

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und bei der Schweizer Botschaft in Kathmandu. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kathmandu ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eine Vorauszahlung muss in der Regel auch für Bergrettungsflüge geleistet werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisenden, die sich für Freiwilligenarbeit in Nepal interessieren, wird empfohlen, den entsprechenden Hinweis in der Rubrik Tipps während der Reise zu beachten.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100 (nur im Kathmandutal verfügbar)
Tourist Police

Nepal Tourism Board: +977 98512 54 666,
Crisis & Emergency Hotline +977 1 425 6 909, E-mail: crisiscell@ntb.grg.np

Nepalesische Zollvorschriften: Department of Customs > Procedure > Passenger Clearance

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nepal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.