Mit dem Abkommen haben zwei Länder erstmals auf staatsvertraglicher Basis die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen in ausgewählten Gebieten im Finanzbereich gegenseitig anerkannt. Damit wird der jeweilige Zugang zum Markt ermöglicht oder vereinfacht. Dies wird ergänzt durch eine verstärkte Regulierungs- und Aufsichtskooperation, wodurch die Stabilität, Integrität wie auch der Kundenschutz gewährleistet werden.
Diese gegenseitige Anerkennung wird in den Bereichen Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen für professionelle Kunden im Abkommen festgehalten. Bei den Finanzdienstleistungen, insbesondere der Vermögensverwaltung, wird neu die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit für Schweizer Anbieter ermöglicht. So können künftig britische Privatkunden mit einem Vermögen über 2 Millionen britische Pfund grenzüberschreitend direkt bedient werden.
Im Versicherungsbereich erfasst das Abkommen einzelne Bereiche des Nicht-Lebensversicherungsgeschäfts für grosse Unternehmenskunden, in welchen britische Versicherungsunternehmen künftig grenzüberschreitend tätig sein können. Davon ausgeschlossen sind insbesondere Unfall-, Kranken- und die meisten Haftpflichtversicherungen sowie Monopolversicherungen aller Art an professionelle Versicherungsnehmer. Schweizer Firmen können für grosse Firmenkunden bereits unter dem geltenden britischen Recht grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen erbringen, was durch das Abkommen ausdrücklich bekräftigt wird.
Das Abkommen, das Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der damalige britische Schatzkanzler Jeremy Hunt am 21. Dezember 2023 unterzeichnet haben, bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Länder, bevor es in Kraft treten kann.
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