Schengen/Dublin

Schweizer Grenzbeamte am Flughafen.
Das Schengen-Assoziierungsabkommen erleichtert den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und der EU. © BAZG

Die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit fördert die enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei, Visa und Asyl. Mit der Schengener Zusammenarbeit haben die teilnehmenden Staaten Personenkontrollen an den Binnengrenzen grundsätzlich aufgehoben und Ausgleichsmassnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit beschlossen. Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass jedes Asylgesuch nur noch von einem Staat geprüft wird. 

Die unter dem Titel Schengen bekannte Zusammenarbeit europäischer Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei und Visa wurde 1985 von fünf Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft lanciert. Sie umfasst heute fast alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und, seit dem 12. Dezember 2008, die Schweiz.

Europakarten zum Schengen und Dublin Abkommen

Das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) erleichtert den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durch die grundsätzliche Aufhebung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Zudem verbessert es die internationale Justiz- und Polizeizusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität.

Mit dem SAA rechtlich verbunden ist das Dubliner Assoziierungsabkommen. Es stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur von einem Staat im Dublin-Raum geprüft wird. Die Dublin-Kriterien legen die nationale Zuständigkeit fest und verhindern so, dass Asylsuchende in mehr als einem Staat ein Gesuch stellen können.

Chronologie

2008

  • Operationelles Inkrafttreten Schengen (an den Flughäfen am 29.03.2009) (12.12.2008)
  • Formelles Inkrafttreten Schengen und Dublin (01.03.2008)

2005

  • Genehmigung durch das Volk (mit 54,6 % Ja-Stimmen) (05.06.2005)

2004

  • Unterzeichnung der Abkommen (im Rahmen der Bilateralen II) (26.10.2004)

Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes: Die Schweiz redet mit

Die Schweiz kann bei der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands mitwirken und ihre Interessen direkt in den Expertendiskussionen oder im Rahmen von Treffen auf Botschafter- und Ministerstufe einfliessen lassen. Sie hat ein gestaltendes Mitspracherecht. Das ist bedeutend, da die Beschlussfassung meistens ohne Abstimmung erfolgt.

Sind neue Schengen/Dublin-relevante Rechtsakte von der EU beschlossen worden, entscheidet die Schweiz im Einklang mit ihren parlamentarischen und direktdemokratischen Prozessen, ob sie diese übernehmen will. Seit der Unterzeichnung der Abkommen 2004 hat die EU der Schweiz mehr als 440 Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands notifiziert. Ein grosser Teil der Weiterentwicklungen ist technischer Natur oder von beschränkter Tragweite und kann direkt vom Bundesrat genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen werden. Rund 12 % der Rechtsentwicklungen wurden vom Parlament genehmigt. Diese Rechtsentwicklungen unterstehen dem fakultativen Referendum (nach Art.141 der Bundesverfassung).

Zwei Beispiele für Weiterentwicklungen, die sich im parlamentarischen Genehmigungsverfahren befinden, sind:

EU-Migrations- und Asylpakt

Der EU-Migrations- und Asylpakt ist eine Antwort auf die hohen Migrationszahlen in Europa im Jahr 2015 und 2016 und die damals zu Tage getretenen Mängel im Migrationsmanagement. Die Schweiz wird fünf Gesetzesvorschläge (vgl. Links zu den EU-Verordnungen) aufgrund ihrer Schengen/Dublin-Assoziierung teils umsetzen. Dazu zählen etwa einheitliche Gesundheits- und Sicherheitschecks an den Schengen-Aussengrenzen (d. h. in der Schweiz an den internationalen Flughäfen Zürich, Genf und Basel) für irregulär eingereiste Migrantinnen und Migranten oder die Reform der Eurodac-Datenbank für Personen, die innerhalb des Dublin-Raumes um internationalen Schutz nachsuchen. Nicht verbindlich sind hingegen die neuen schnelleren Verfahren an den EU-Aussengrenzen für Personen mit geringer Aussicht auf Schutz sowie der neue Solidaritätsmechanismus für Staaten mit hohen Migrationszahlen (die Schweiz kann jedoch freiwillig teilnehmen).

Am 14. August 2024 hat der Bundesrat die Übernahme von Teilen des EU-Migrations- und Asylpaktes, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament, entschieden.

Verordnung (EU) 2024/1356

Verordnung (EU) 2024/1359

Verordnung (EU) 2024/1349

Verordnung (EU) 2024/1358

Verordnung (EU) 2024/1351 

Schengener Grenzkodex

Der Schengener Grenzkodex (SGK) regelt die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sowie die Möglichkeiten zur zeitlich begrenzten Widereinführung von Binnengrenzkontrollen im Inneren des Schengen-Raumes, z. B. an den Landesgrenzen der Schweiz, im Fall einer schwerwiegenden Gefährdung der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung. Die Reform des SGK ist eine Reaktion auf die vermehrte Widereinführung von Binnengrenzkontrollen im Kontext von Migrationsbewegungen sowie der Covid-19-Pandemie. Sie präzisiert die geltenden Regeln und Fristen und erweitert das Spektrum möglicher alternativer Massnahmen zu Binnengrenzkontrollen (z. B. bilaterale Polizeikooperation).

Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 die Übernahme der EU-Verordnung vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.

Verordnung (EU) 2024/1717 

Abkommen

Abkommenstexte

Schengen

Rechtssammlung zu Schengen

Abkommen und Schlussakte
Abkommen vom 26. Oktober 2004 (mit Anhängen und Schlussakte) (SR 0.362.31)

 

Nebenabkommen

Abkommen mit Island und Norwegen (SR 0.362.32)

Abkommen mit Dänemark (SR 0.362.33)

Beitrittsprotokoll Liechtenstein (SR 0.362.311)

Komitologie - Briefwechsel (SR 0.362.1)

Komitologie – Vereinbarungen (SR.0.362.11)

 

Zusatzvereinbarungen

FRONTEX (SR 0.362.313)

FRONTEX - Zusatzvereinbarung

Aussengrenzenfonds (SR 0.362.312)

Aussengrenzenfonds - Zusatzvereinbarung

 

Dublin

Rechtssammlung zu Dublin

 

Abkommen und Schlussakte

Abkommen vom 26. Oktober 2004 (mit Schlussakte) (SR 0.142.392.68)

 

Nebenabkommen

Abkommen mit Island und Norwegen (SR 0.362.32)

Protokoll zu Dänemark (SR 0.142.393.141)

Beitrittsprotokoll Liechtenstein (SR 0.142.395.141)

 

Vollzugsabkommen mit einzelnen Dublin-Staaten

Vereinbarung mit Österreich (SR 0.142.392.681.163)

 

Botschaften

Botschaft ETIAS

Botschaft zum Schengener Informationssystem (SIS)

Botschaft Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands (04.09.2019)

Botschaft eu-LISA (13.02.2019)

Botschaft Einreise- und Ausreisesystem, EES (21.11.2018)

Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (02.03.2018)

Botschaft Zusatzvereinbarung Fonds für die innere Sicherheit (15.9.2017)

Botschaft EASO (03.09.2014)

Botschaft EUROSUR (28.05.2014)

Botschaft Binnengrenzkontrollen (09.04.2014)

Botschaft Dublin/Eurodac (07.03.2014)

Botschaft Anschluss an die europäische IT-Agentur (23.05.2012)

Botschaft Aussengrenzenfonds (24.02.2010)

Botschaft Übernahme Rückführungsrichtlinie und Änderung des AuG (18.11.2009)

Botschaft Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (18.11.2009) 

Botschaft Datenschutz (11.09.2009)

Botschaft Schengener Visa Information System (VIS) (29.05.2009)

Botschaft Waffengesetz (13.05.2009)

Botschaft Austausch von polizeilichen Informationen (Schwedische Initiative) (19.11.2008)

Botschaft FRONTEX/RABIT (13.02.2008)

Botschaft SIS (14.11.2007)

Botschaft Schengener Grenzkodex (24.10.2007)

Botschaft Biometrische Pässe (08.06.2007)

Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen («Bilaterale II») vom 1. Oktober 2004

 

Umsetzungsgesetzgebung

Schengen/Dublin: Bundesamt für Justiz BJ