Nachdem eine geplante Verfassung für Europa nicht in Kraft treten konnte, wurden bestehende Verträge der Union reformiert und weiterentwickelt. Institutionelle Neuerungen des Verfassungsvertrags wurden aber beibehalten. Der damit entstandene Vertrag von Lissabon regelt unter anderem den Austritt eines Mitgliedstaats, wovon das Vereinigte Königreich am 31.01.2020 Gebrauch machte.
Im Oktober 2004 unterzeichnete der Europäische Rat den Vertrag über eine Verfassung für Europa, um die Vielzahl der bisherigen Verträge zu ersetzen und das rechtliche Fundament der EU klarer zu strukturieren: Die EU sollte entscheidungsfähiger, transparenter, demokratischer und bürgernaher werden. Im Mai bzw. Juni 2005 wurde der Verfassungsvertrag jedoch in Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt.