Schweizer Beitrag (Erweiterungsbeitrag) an ausgewählte EU-Staaten

Seit 2007 beteiligt sich die Schweiz mit dem Erweiterungsbeitrag in der Höhe von insgesamt 1,302 Mrd. CHF an zahlreichen Projekten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Die Partnerstaaten des Erweiterungsbeitrags sind die dreizehn Staaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind. Ende 2017 konnten die Projekte des Erweiterungsbeitrags in denjenigen Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind (EU-10), nach der zehnjährigen Planungs- und Umsetzungsphase erfolgreich abgeschlossen werden. In Rumänien und Bulgarien dauert die Umsetzungsphase noch bis Dezember 2019, in Kroatien bis Ende 2024.

Das Engagement der Schweiz ist nicht Teil der EU-Kohäsions-politik. Die Umsetzung erfolgt bilateral zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Partnerstaat. Das Engagement ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Prosperität in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Zudem kann die Schweiz mit den vorgesehenen thematischen Schwerpunkten Berufsbildung und Migration zur Bewältigung aktueller Herausforderungen in Europa beitragen, die auch unser Land betreffen.

Nach einer Vernehmlassung mit weitgehend positiven Rückmeldungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 die Botschaft zu einem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten gutgeheissen. Der Bundesrat will mit Schweizer Expertise zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten beitragen. Die beiden Themenschwerpunkte, Berufsbildung und Migration, hatte der Bundesrat bereits 2017 festgelegt. Wie der Erweiterungsbeitrag soll sich laut dem Bundesrat auch der zweite Schweizer Beitrag auf insgesamt 1,302 Mrd. CHF über zehn Jahre belaufen. 1,102 Mrd. CHF sind zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. 200 Mio. CHF sollen für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind.  Der abschliessende Entscheid über die entsprechenden Rahmenkredite liegt nun beim Parlament.

Gesetzliche Grundlage für den Schweizer Beitrag im Bereich Kohäsion ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, welches vom Parlament am 30. September 2016 erneuert wurde und seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist. Rechtsgrundlage für den Schwerpunktbereich Migration des zweiten Schweizer Beitrags ist das Asylgesetz.