EFTA-Mitgliedstaaten und UK
Besondere Beziehungen unterhält die Schweiz mit den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Vereinigten Königreich (UK). Die EFTA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den freien Handel und die wirtschaftliche Integration der vier angeschlossenen Länder fördert. Während die Schweiz selbst Mitglied der EFTA ist, galt es im Fall des Vereinigten Königreichs, die Qualität der Beziehungen nach dem Brexit zu bewahren.
Die EFTA ist eine Organisation ohne politische Zielsetzungen zwischen ihren vier Mitgliedern Schweiz, Norwegen, Island und dem Fürstentum Liechtenstein. Die EFTA-Staaten können also ihre Zolltarife und andere aussenhandelspolitische Massnahmen mit Nichtmitgliedern eigenständig festlegen.
Drei der heutigen EFTA-Mitgliedsstaaten sind gleichzeitig Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums EWR. Die Schweiz lehnte den Beitritt zum EWR-Abkommen 1992 in einer Volksabstimmung ab. Als EFTA-Mitglied hat die Schweiz aber Beobachterstatus im EFTA-Pfeiler des EWR. So kann sie die Entwicklung des EWR- und des EU-Rechts aus der Nähe verfolgen.
Gegründet 1960 in Stockholm, gehörten der EFTA zeitweise auch Staaten an, die später der EU beitraten: Dänemark, Finnland, Österreich, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich. UK trat aber am 31. Januar 2020 formell aus der EU aus. Seit dem 1. Januar 2021, mit dem Ende der Übergangsperiode, ist der Austritt auch aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion vollständig vollzogen.
Die Schweiz ist ihrerseits durch eine ganze Reihe von Abkommen mit der EU verbunden und hat sektoriellen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Um im Verhältnis Schweiz-UK die grösstmögliche Kontinuität gegenseitiger Rechte und Pflichten auch nach dem Brexit zu garantieren, hat die Schweiz im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie mit dem Königreich neun neue bilaterale Verträge ausgehandelt.