Bestätigung der Lebensbescheinigung

Um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden, führt die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) Lebenskontrollen durch. Betroffene Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger erhalten jedes Jahr eine Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Dieses Formular wird zum ersten Mal ein Jahr nach Beginn der Auszahlung der Leistung verschickt. Damit die Rente ohne Unterbruch weiter ausbezahlt werden kann, muss das Formular komplett ausgefüllt und von einer Amtsstelle attestiert innert 90 Tagen an die SAK in Genf zurückgesandt werden.

Die Lebensbescheinigung muss beglaubigt werden, entweder:

  • durch eine brasilianische Behörde «cartório»
  • durch das zuständige Schweizerische Generalkonsulat oder die      Schweizerische Botschaft
  • durch das Schweizerische Honorarkonsulat in Ihrem Wohnbezirk

Der/die Pensionär/in muss hierfür persönlich erscheinen.

Formular Lebensbescheinigung (PDF, 1 Seite, 50.1 kB, Deutsch)

Meldepflicht

Unabhängig vom Verfahren im Zusammenhang mit der Lebens- und Zivilstandsbescheinigung sind die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger verpflichtet, jede Änderung, welche den Wegfall, eine Erhöhung oder eine Verringerung einer Leistung zur Folge haben könnte sowie jede Änderung der Wohn- oder Bankadresse jener Kasse zu melden, welche die Rente(n) überweist.

Wenn Sie bei einer Schweizer Vertretung angemeldet sind, melden Sie bitte auch ihr jede Änderung der Wohnadresse oder des Zivilstands.