Stipendien

Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende und Kunstschaffende

Die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährt über die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) verschiedene Typen von postgraduierten Stipendien für ausländische Forschende aller Fachrichtungen sowie zum Teil für ausländische Kunstschaffende:

  • Hochschul-Forschungsstipendien für Forschungsaufenthalte, Doktorate oder Postdoktorate an Schweizer Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Fachhochschulen (keine Stipendien auf Bachelor- und Masterebene)
  • Kunststipendien für fortgeschrittene Kunstschaffende an Schweizer Konservatorien und Kunsthochschulen (nur für eine begrenzte Anzahl Länder verfügbar)

Akademisches Jahr 2025/2026

Die Ausschreibung der Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende für das akademische Jahr 2025/2026 wurde am 2. August 2024 veröffentlicht.

Wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, können Sie die Bewerbungsunterlagen direkt von der Webseite des SBFI herunterladen.

Bitte senden Sie Ihr vollständiges Bewerbungsdossier in zweifacher Ausführung in Papierform bis spätestens 11. November 2024 an die Botschaft.

Unvollständige Dossiers oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 

Stipendien für Schweizer Studierende

Der Stipendiendienst der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen swissuniversities verwaltet im Auftrag des Bundes die ausländischen Regierungsstipendien von rund 40 Ländern. Das Stipendienangebot richtet sich an Schweizer Studierende und Forschende oder Künstler für einen Aufenthalt im Ausland. Einzelheiten finden Sie unter:

Stipendien für Auslandstudien

Warnung vor betrügerischen Aufrufen im Namen der Schweizer Regierungsstipendien (phishing)

Die Schweizer Behörden warnen vor falschen Aufrufen für Bundesstipendien, welche via E-Mail verbreitet werden. Die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) gibt ihr Angebot nie per Email bekannt. Die Stipendien werden in der Regel direkt von der zuständigen Schweizer Vertretung verwaltet. Die Behörden empfehlen der Öffentlichkeit, auf solche Appelle nicht zu antworten und vor allem kein Geld zu überweisen.