„Wir sind erfreut über diese Entscheidung. Sie ist das Resultat einer intensiven Arbeit der Schweiz, die sich für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz engagiert, der die internationalen Standards einhält", sagt Staatssekretär Jacques de Watteville, Leiter des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF).
Im Juni 2011 wurde der Bericht zur ersten Phase der Länderüberprüfung (Peer Review) der Schweiz veröffentlicht. Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) gelangte damals zum Schluss, die gesetzlichen und reglementarischen Rahmenbedingungen in der Schweiz müssten noch verbessert werden, und gab Empfehlungen zu drei wesentlichen Punkten ab.
Zur Umsetzung dieser Empfehlungen hat die Schweiz ihr Steueramtshilfegesetz revidiert. Die per 1. August 2014 in Kraft getretene Revision sieht eine Ausnahme von der vorgängigen Notifikation der Personen vor, die von Amtshilfeersuchen betroffen sind, und erfüllt damit den internationalen Standard des Informationsaustauschs auf Anfrage. In bestimmten Fällen können die betroffenen Steuerpflichtigen nun statt bereits im Vorfeld erst nach der Übermittlung ihrer Daten an ersuchende ausländische Behörden informiert werden.
Zudem ist die Schweiz hinsichtlich der Erweiterung ihres Netzes an standardkonformen Informationsaustauschabkommen aktiv geworden. Sie verfügt gegenwärtig über 57 unterzeichnete standardkonforme Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Steuerinformationsabkommen (TIEA). Ausserdem hat die Schweiz am 15. Oktober 2013 das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet und am 14. Januar 2015 die dazugehörige Vernehmlassung eröffnet. Mit diesem Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen kann die Schweiz die Zahl der Partnerstaaten für einen standardkonformen Informationsaustausch auf Anfrage erhöhen.
Schliesslich haben die eidgenössischen Räte am 12. Dezember 2014 die Gesetzesvorlage zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der GAFI zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gutgeheissen, die für mehr Transparenz bei den Inhaberaktien sorgen wird. Die verabschiedeten Massnahmen sind noch nicht in Kraft und vom Global Forum deshalb nicht bewertet worden. Sie haben die Position der Schweiz aber dennoch gestärkt.
Angesichts der ergriffenen Massnahmen hat die Schweiz im Juni 2014 einen Zusatzbericht zur Beurteilung der Fortschritte bei den gesetzlichen und reglementarischen Rahmenbedingungen seit Juni 2011 beantragt. Nach der Diskussion in der Peer-Review-Gruppe im Februar dieses Jahres hat das Plenum des Global Forum dem Bericht am 13. März 2015 zugestimmt. Die zweite Prüfphase der Schweiz soll im Herbst 2015 beginnen. Sie wird die Praxis der Schweiz bei der Amtshilfe in Steuersachen unter die Lupe nehmen und mehrere Monate dauern. „Wir sind auf dem guten Weg und wollen die Anstrengungen für einen integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz fortführen", sagt Staatssekretär Jacques de Watteville.
Das Global Forum überprüft die Einhaltung des Amtshilfe-Standards mittels Länderüberprüfungen (Peer Reviews). Die Peer Reviews erfolgen in zwei Phasen. In der ersten Phase wird untersucht, ob die nötigen Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch nach dem internationalen Standard vorhanden sind. Die zweite Phase prüft die Anwendung des Informationsaustauschs in der Praxis. Nach den bestandenen beiden Etappen wird eine Gesamtnote erteilt. Wenn ein Land der Ansicht ist, es erfülle die Empfehlungen des Global Forum, kann es einen Zusatzbericht verlangen. Per 31. Dezember 2014 hatte das Global Forum 183 Überprüfungen vorgenommen und 76 Gesamtnoten erteilt. Das Global Forum umfasst mehr als 120 Mitglieder.
Adresse für Rückfragen:
Anne Césard, Kommunikation SIF
Tel. +41 58 462 62 91, anne.cesard@sif.admin.ch