Der Zollvertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein feiert im 2023 sein 100-jähriges Bestehen. Über die Anlage I des Zollvertrags wurden das Bundesgesetz über die Produktsicherheit und die in die Zuständigkeit des SECO fallenden Sektorverordnungen für die Produktebereiche Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte, Druckbehälter, persönliche Schutzausrüstungen und Gasgeräte in die liechtensteinische Gesetzgebung übernommen.
Produktekontrollen musste das Fürstentum Liechtenstein bisher selber vornehmen. Mit der unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem SECO und dem AVW des Fürstentums Liechtenstein sollen Synergien in der Marktüberwachung genutzt werden, indem die vom SECO mandatierten Kontrollorgane wie die Suva oder die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU in Zusammenarbeit mit dem AVW Produkte in den besagten Produktebereichen auch im Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein stichprobenweise kontrollieren können. Das steigert die Effizienz und dient der Sicherheit und der Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender in der Zollunion Schweiz – Fürstentum Liechtenstein. Für diese Marktüberwachungstätigkeit werden die Schweizer Kontrollorgane vom Fürstentum Liechtenstein entschädigt. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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