Ab dem 1. Januar 2024 haben gemäss der Erklärung alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinne des im Dezember 2020 unterzeichneten Grenzgängerabkommens die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Diese bleibt ohne Auswirkungen auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuern darf und auf den Status als Grenzgänger.
Zudem wurde beschlossen, die von beiden Ländern am 20. April 2023 vereinbarte Übergangslösung zu erweitern. Die zuständigen Behörden beider Staaten werden bis Ende November 2023 Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängerinnen und Grenzgängern für den Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 vereinbaren.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter zeigt sich zufrieden: «Die Lösung, die wir mit Italien für die künftige Besteuerungen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vereinbart haben, ist gut für die Schweizer Unternehmen und ihre Mitarbeitenden. Sie bringt Klarheit und Sicherheit im Umgang mit der Besteuerung von Homeoffice, reduziert den administrativen Aufwand und garantiert eine Gleichbehandlung aller betroffenen Grenzgängerinnen und Grenzgänger.»
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