Die EU hat am 5. Juni 2023 neun Personen auf die Liste der natürlichen Personen und Organisationen gesetzt, die im Rahmen der Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte sanktioniert werden. Diese Personen waren in die Verhaftung und Verurteilung des Demokratieaktivisten Wladimir Kara-Murza involviert, die aus politischen Gründen erfolgte. Am 20. Juli 2023 hat die EU weitere zwölf Personen und fünf Organisationen in diese Liste aufgenommen, weil sie insbesondere für die politisch motivierten Urteile gegen Wladimir Kara-Murza und den Oppositionellen Alexej Nawalny verantwortlich sind.
Nach einer Güterabwägung gestützt auf verschiedene aussenpolitische und rechtliche Kriterien entschloss sich der Bundesrat zum Verzicht auf die Übernahme dieser Sanktionen.
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