Kreatives Europa (MEDIA/Kultur)

Bunte Europakarte
Mit dem Programm «Kreatives Europa» unterstützt die Europäische Kommission europäisches Kulturschaffen, unter anderem im audiovisuellen Sektor. © TeeFarm Pixabay

Mit dem Rahmenprogramm «Kreatives Europa» der Europäischen Union (EU) werden die Kulturbranche und deren audiovisueller Sektor gefördert. Im Rahmen der Bilateralen II hatte die Schweiz erstmals 2004 ein Abkommen mit der EU abgeschlossen, das ihr die Teilnahme am damaligen MEDIA-Programm erlaubte. Das letzte Programm mit Schweizer Beteiligung lief 2013 aus. Eine Teilnahme am aktuellen Programm «Kreatives Europa 2021−2027» ist derzeit noch offen.  

Die vergleichsweise kleine und entlang der Sprachregionen diversifizierte Schweizer Kulturlandschaft entwickelt sich insbesondere auch im Austausch mit dem Ausland. In Europa ist die Europäische Union (EU) die wichtigste grenzüberschreitende Kulturförderinstitution. Dadurch ist sie auch eine wichtige Partnerin für die internationale Kulturpolitik der Schweiz.

Die Schweiz schloss erstmals 2004 im Rahmen der Bilateralen II ein Abkommen mit der EU ab, welches ihr die Teilnahme am damaligen befristeten MEDIA-Programm erlaubte. Das letzte MEDIA-Programm, an dem die Schweiz beteiligt war, lief 2013 aus. Die 2014 begonnen Verhandlungen über eine Teilnahme der Schweiz am Programm Kreatives Europa, welches die zuvor eigenständigen Programme «MEDIA» und «Kultur» umfasste, kamen zu keinem Abschluss.

Um die negativen Auswirkungen der Nichtteilnahme der Schweiz zumindest teilweise auszugleichen, hat der Bundesrat 2014 Massnahmen für eine Übergangslösung verabschiedet, die eine finanzielle Unterstützung der audiovisuellen Branche ermöglichte.

Der Schweiz steht es offen, als Drittstaat am aktuellen Programm (2021-2027) teilzunehmen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 hat der Bundesrat angekündigt, eine Teilnahme zu prüfen und ein entsprechendes Verhandlungsmandat auszuarbeiten. Vor dem Hintergrund der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie dem Erfordernis der Angleichung der Schweizer Gesetzgebung an die EU-Richtlinie über die audiovisuellen Mediendienste (AVMD), ist die Teilnahme an der Programmperiode 2021-2027 zurzeit noch offen.

Chronologie

2020

  • Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft 2021–2024. (26. Februar) Vom Parlament genehmigt am 25. September

2014

  • Die EU verabschiedet ihr Verhandlungsmandat zu «Kreatives Europa» (2014-2020) (7. November). Die Verhandlungen konnten nicht abgeschlossen werden
  • Die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die MEDIA-Ersatz-Massnahmen tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft, sie sollen bis auf Weiteres die Nichtteilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm kompensieren (1. Juli)
  • Der Bundesrat verabschiedet ein Verhandlungsmandat für das Unterprogramm «Kultur» (16. April)

2013

  • Ende des MEDIA-Programms 2007–2013 (31. Dezember)
  • Der Bundesrat verabschiedet das Mandat für Neuverhandlungen über das MEDIA- Abkommen für 2014–2020 (13. September)

2010

  • Inkrafttreten von «MEDIA 2007» (1. August)

2007

  • Unterzeichnung von «MEDIA 2007» für den Zeitraum 2007–2013 (11. Oktober)

2006

  • Inkrafttreten des MEDIA-Abkommens (1. April)

2004

  • Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens (26. Oktober, im Rahmen der Bilateralen II)