Bildung, Berufsbildung, Jugend

Fröhliche Jugendliche tauschen sich aus.
Gemeinsames Lernen unter Jugendlichen: Bildungszusammenarbeit als Investition in die Zukunft. © Brooke Cagle, Unsplash

Die Schweiz nimmt seit 1992 an den Bildungsprogrammen der Europäischen Union teil. Eine vollumfängliche Assoziierung bestand 1992-1994 und 2011-2013. Dazwischen und seit 2014 beteiligte sich die Schweiz indirekt als Drittstaat an Erasmus+, dem aktuellen EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

Die EU fördert seit den Achtzigerjahren im Rahmen diverser Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme grenzüberschreitende Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten.

Die Schweiz hatte Anfang der Neunzigerjahre an zwei EU-Bildungsprogrammen (Erasmus und Comett) teilgenommen. Im Nachgang zum EWR-Nein von 1992 war dies in Bezug auf die neu lancierten Programme ab 1995 nicht mehr möglich. In der Folge nahm die Schweiz lediglich indirekt an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU teil. Dabei konnten sich Schweizer Institutionen mit Bundesfinanzierung projektweise den Programmaktivitäten anschliessen, sofern der EU-Projektkoordinator oder die EU-Partnerinstitution mit dieser Zusammenarbeit einverstanden war. Um diese Zusammenarbeit zu einer vollumfänglichen Schweizer Beteiligung auszubauen, bekräftigten die Schweiz und die EU im Rahmen der Bilateralen II in Form einer politischen Absichtserklärung ihren Willen, ein Abkommen über eine direkte Beteiligung der Schweiz an der Programmgeneration 2007–2013 auszuhandeln. Dieses Abkommen, welches am 15. Februar 2010 unterzeichnet werden konnte, regelte die Assoziierung der Schweiz an die Programme «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion».

Im Anschluss an die Volksabstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative 2014 wurden die Verhandlungen zur Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ (2014-2020) sistiert. Die Teilnahme von Schweizer Institutionen an den entsprechenden Kooperations- und Reformprojekten ist seitdem lediglich im Status eines Drittlands möglich. Schweizer Institutionen können sich als Projektpartner an vielen Ausschreibungen beteiligen, sind aber von der Projektkoordination ausgeschlossen. Nach einer Schweizer Übergangslösung bis 2017 hat das Parlament für die Jahre 2018-2020 einer mehrjährigen Finanzierung zur Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ im Status eines Drittstaats zugestimmt (sogenannte «Schweizer Lösung»).

Erasmus+ 2021-2027

Erasmus+ 2021–2027 ist das aktuelle Bildungsprogramm der EU. Es führt die Philosophie der letzten Programmgeneration weiter und umfasst inhaltlich nach wie vor weit mehr als nur Mobilitätsaktivitäten. Es zielt darauf ab, durch die Förderung sämtlicher Bildungsbereiche von der schulischen Bildung bis hin zur Weiterbildung einen europäischen Bildungsraum zu schaffen. Es basiert auf drei Leitaktionen:

  1. Mobilitätsaktivitäten für Individuen und Gruppen;
  2. Kooperationsprojekte zur Unterstützung der Internationalisierung der Bildungsinstitutionen;
  3. Unterstützung politischer Reformen für Entscheidungsträger.

Die EU hat für Erasmus+ ein Gesamtbudget von über 28 Milliarden Euro vorgesehen.

Eine baldige Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ 2021-2027 bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates. Die Frage einer Assoziierung der Schweiz wird seitens der EU jedoch im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gesehen. Am 11. November 2021 hat die EU dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mitgeteilt, dass sie mit Blick auf die offenen institutionellen Fragen weiterhin nicht zur Aufnahme von Gesprächen im Hinblick auf eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ bereit sei. Die Schweiz wird damit bis auf Weiteres als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt. Solange wird auch die bestehende Schweizer Lösung für Erasmus+ weitergeführt, das Parlament hat die dafür notwendigen Mittel in der Höhe von rund 200 Millionen Franken für die Jahre 2021-2024 genehmigt.

Internationale Mobilität stärkt den Schweizer Bildungsstandort

Für die Schweiz ist die Kooperation unter Erasmus+ strategisch wichtig, um die internationale Mobilität und Kooperation auf allen Bildungsstufen weiter zu fördern. Das grenzüberschreitende Lernen verbessert die Chancen jedes und jeder Einzelnen auf dem Arbeitsmarkt. Zugleich ist die Bildungszusammenarbeit eine Investition in das Bildungsniveau und in die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandortes. Die Schweiz ist ein Land mit international ausgerichtetem Bildungssystem und Erfahrung in kantons-, kultur- und sprachenübergreifender Zusammenarbeit. Sie ist und bleibt damit eine attraktive Partnerin der EU für den Aufbau eines europäischen Bildungsraumes. 

Chronologie

2020

  • Bundesbeschluss über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024 (26. Januar)

2017

  • Bundesbeschluss über die Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018–2020 (27. November)

2014

  • Entscheid des Bundesrats zur Einführung einer Schweizer Übergangslösung für Erasmus+ (16. April)
  • Suspendierung der Verhandlungen seitens der EU zur Beteiligung der Schweiz als Programmland an Erasmus+ (26. Februar)

2011

  • Offizielle Teilnahme der Schweiz an zwei EU-Bildungsprogrammen
    «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion»

1994

  • Indirekte, projektweise Beteiligung der Schweiz an den EU-Bildungsprogrammen

1992

  • Direkte Teilnahme der Schweiz an zwei EU-Bildungsprogrammen (Erasmus und Comett)