Unternehmenssteuerdialog mit der EU steht vor dem Abschluss

Bern, Medienmitteilung, 20.06.2014

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung grünes Licht für die Paraphierung einer gemeinsamen Verständigung zwischen der Schweiz und der EU über die Unternehmensbesteuerung erteilt. Auf EU-Seite hat der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister dieser Verständigung heute zugestimmt. Damit steht der Unternehmenssteuerdialog Schweiz-EU vor dem Abschluss.

Seit 2005 belastet die Kontroverse um die Unternehmensbesteuerung die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Im Rahmen des seit 2012 geführten Dialogs konnte nun zwischen der Schweiz und der EU eine gemeinsame Verständigung erzielt werden. Diese enthält keine staatsvertraglichen Verpflichtungen und beschränkt sich auf die Aufzählung von Prinzipien und gegenseitigen Absichten.

Darin bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die Abschaffung bestimmter Steuerregimes vorzuschlagen, insbesondere solcher, die eine unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Erträge vorsehen (sogenanntes „ring-fencing"). Neue steuerliche Massnahmen sollen an internationalen Standards ausgerichtet sein. Im Gegenzug bestätigen die EU-Mitgliedstaaten ihre Absicht, dass entsprechende Gegenmassnahmen aufgehoben werden, sobald die betreffenden Regimes abgeschafft sind.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Paraphierung der Verständigung vorzubereiten. Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) hat ebenfalls heute grünes Licht zur Vereinbarung gegeben.

Nach der Paraphierung werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen und die Kantone über den neuesten Stand informiert. In der Folge soll der Bundesrat über die Unterzeichnung der Verständigung entscheiden. Parallel dazu wird sich die Schweiz weiterhin innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktiv an den Arbeiten zur Entwicklung internationaler Standards für die Unternehmensbesteuerung beteiligen.


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