Um die Äquivalenz zwischen der schweizerischen Gesetzgebung mit derjenigen der EU zu gewährleisten, wurden mehrere Verordnungen angepasst, welche die Vermarktung von Produkten regeln. Dazu gehört auch eine Anpassung der Sprengstoffverordnung. Zweck der Sprengstoffverordnung ist unter anderem die Marktüberwachung. Diese funktioniert in der Schweiz bereits sehr gut. Die Anpassungen an das EU-Recht bringen daher keine materiellen, sondern ausschliesslich formelle Änderungen, die sicherstellen, dass die Schweiz und die EU mit einheitlichen Begriffen und Prozessen arbeiten.
So werden beispielsweise die Bezeichnungen der Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände umbenannt. Mit der Revision werden auch einzelne überholte Regelungen der bereits gängigen Praxis angepasst, beispielsweise, dass pyrotechnische Gegenstände nur durch den Hersteller oder Spezialisten vernichtet werden dürfen.
Die Verordnungsänderungen treten am 20. April 2016 in Kraft.
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation und Medien fedpol, T +41 58 463 13 10Herausgeber:
Der Bundesrat
Internet: https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Polizei
Internet: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html
Zusätzliche Verweise:
Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD