Informationen zum Coronavirus/Covid-19
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Angaben unverbindlich sind.
Bestimmungen zur Einreise in die Schweiz
Gemäss den neusten Bestimmungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wird Ungarn nicht mehr als Risikoland eingestuft. Dementsprechend wird für alle Personen, die ab dem 19.12.2020 von Ungarn in die Schweiz einreisen, die Quarantänepflicht aufgehoben.
Covid-19 Situation in Ungarn
Die ungarische Regierung hat am 04.11.2020 erneut den nationalen Ausnahmezustand ausgerufen. Per 11.11.2020 gilt zwischen 20:00 und 05:00 Uhr eine Ausgangssperre. Die Einführung weiterer Notfallmassnahmen ist jederzeit möglich.
Bestimmungen zur Einreise nach Ungarn
Wegen der Zunahme der Covid-19-Infektionen hat die ungarische Regierung seit dem 01.09.2020 vorübergehend die Grenzen geschlossen und neue Einreiserestriktionen erlassen. Die Grenzschliessung gilt bis auf Weiteres.
Zur Einreise zugelassen sind derzeit nur ungarische Staatsbürger und ihre Familienmitglieder sowie Ausländer, die über eine Aufenthaltsbewilligung oder festen Wohnsitz in Ungarn verfügen und Leistungssportler oder Beschäftigte einer ungarischen Sportorganisation.
Auch die Einreise zu Geschäftszwecken ist gemäss Regierungsverordnung 422/2020. (IX. 4.) ohne weitere Einschränkungen möglich, sofern der Geschäftszweck bei der Einreise nachgewiesen werden kann.
Die Entscheidungskompetenz dazu liegt bei den ungarischen Grenzbehörden.
Allen anderen Personen wird die Einreise verwehrt.
Die ungarische Regierung sieht vor, dass begründete Sonderfälle von der Einreisebeschränkung ausgenommen werden können. Personen, welche den vorgeschriebenen Kriterien eines Sonderfalls entsprechen, können entweder auf Ungarisch oder Englisch einen Antrag an die entsprechende Behörde einreichen. Als Sonderfälle gelten unter anderem Studenten einer ungarischen Universität, Personen, die an wichtigen Familienfeiern teilnehmen werden und Angehörige, die für die Pflege ihrer Familienmitglieder nach Ungarn reisen.
Weitere Informationen zur Corona-Situation in Ungarn finden Sie auf der Webseite der ungarischen Behörden.
Wer aus dem Ausland zurückkehrt, muss sich nach der Einreise für 10 Tage in eine polizeilich überwachte Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht kann unter bestimmten Bedingungen nach zwei negativen Tests wieder aufgehoben werden.
Die direkte Durchreise ist unter Einhaltung bestimmter Bedingungen möglich.
Die Ausreise aus Ungarn ist weiterhin möglich.
Schweizer Bürger (Touristen, Geschäftsleute, sonstige Aufenthalter), die sich bereits in Ungarn aufhalten, müssen das Land NICHT verlassen und können wie geplant auf eigener Verantwortung im Land bleiben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die Reiserestriktionen in den Nachbarländern ebenfalls ständig ändern, was eine eventuelle künftige Heimreise beeinflussen könnte.
Unsere Angaben zu den ungarischen Einreisebestimmungen erfolgen unverbindlich. Für detailliertere
Informationen bezüglich der Durchreise oder den Sonderfallgesuchen wenden Sie sich bitte an koronavirus@bm.gov.hu oder an die offizielle Hotline der Regierung (+36 80 277 455 und +36 80 277 456).
Maskenpflicht
Nach wie vor gilt in ganz Ungarn u.a. im öffentlichen Verkehr, Geschäften, Märkten, Einkaufszentren, Taxis sowie bei Veranstaltungen in geschlossen Räumen eine Maskenpflicht (diese Aufzählung ist nicht vollständig). Bis auf weiteres muss aufgrund der Massnahme die Mund- und Nasenpartie mit einer Maske bedeckt sein. Tendenziell wird die Maskenpflicht generell gelten, was jedoch in die Kompetenz der Bürgermeister gehört. Dementsprechend können örtlich unterschiedliche Regeln gelten. Bitte halten Sie sich an die Weisungen der ungarischen Behörden.
Stand: 18.12.2020, 13:45