Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Studentenvisum
Merkblatt (PDF, 5 Seiten, 540.0 kB, mehrsprachig: Englisch, Farsy)
Für Personen, die in der Schweiz studieren wollen.
Wohnsitznahme- / Familiennachzugsvisum
Merkblätter in Englisch und Farsi:
Familienzusammenführung_EN (PDF, 5 Seiten, 1.6 MB, mehrsprachig: Englisch, Farsy)
Arbeitsaufnahme (PDF, 2 Seiten, 355.4 kB, mehrsprachig: Englisch, Farsy)
Heiratsvorbereitung (PDF, 4 Seiten, 521.9 kB, mehrsprachig: Englisch, Farsy)
Für Personen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen möchten (ohne Erwerbstätigkeit) oder zusammen mit einem erwerbstätigen Familienmitglied in die Schweiz übersiedeln wollen (Ehegatten und minderjährige Kinder).
Familienzusammenführung_AFG (PDF, 4 Seiten, 563.1 kB, mehrsprachig: Englisch, Farsy)
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die Schweizer Botschaft kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die Botschaft erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden:
Nur die Visasektion der Schweizerischen Botschaft in Teheran ist für die Übermittlung und Bearbeitung von Anträgen für nationale Visa von Personen mit festem Wohnsitz in der Islamischen Republik Iran zuständig.
Allgemeine Informationen betreffend Einreise in die Schweiz und Weisungen zu Visa und Grenzkontrolle finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Auf unserer Internetseite www.eda.admin.ch/tehran finden Sie Informationen betreffend Beantragung von Visa bei der Schweizerischen Botschaft in Teheran für Personen, die in der Islamischen Republik Iran leben.
Vereinbarung eines Termins:
Antragsteller für nationale Visa für die Schweiz (Typ D, Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) müssen die Dokumente – mit vorheriger Terminvereinbarung – bei der Visasektion der Schweizerischen Botschaft in Teheran einreichen.
Die Visaanträge werden an das zuständige kantonale Migrationsamt in der Schweiz weitergeleitet. Die Visasektion der Schweizerischen Botschaft kann ein Visum nur nach Erhalt der Ermächtigung zur Visumserteilung ausstellen. Die Visasektion empfiehlt den Visaantrag früh genug einzureichen, (mindestens 3 Monate vor dem Einreisedatum in die Schweiz), da die Bearbeitung etwa 6-12 Wochen in Anspruch nimmt. Die Visasektion der Schweizer Botschaft in Teheran interveniert nirgendwo und in keiner Weise um den Entscheidungsprozesses in der Schweiz zu beschleunigen.
Personen, die einen Antrag für ein nationales Visum „D“ beantragen möchten, müssen den Antrag persönlich einreichen!