Brauche ich ein Schengen-Visum?

Meine Staatsangehörigkeit Visumpflicht (ja/nein)

Russland

Ja (V)

Belarus

Ja (V)

Usbekistan  Ja (V) 

(V)
Sie sind von der Visumpflicht ausgenommen wenn Sie Inhaber von einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen D-Visum in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument sind.

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM. 

SEM – Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit)

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.