Gebühren für ein Schengen-Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Kategorie

Betrag (RUB)

Staatsangehörige von Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldova, Serbien und Ukraine

 

- Erwachsene

3'500.00

- Kinder von 6 bis 12 Jahren

3'500.00

- Kinder unter 6 Jahren

gratis

Staatsangehörige aller anderen Länder

 

- Erwachsene

8'000.00

- Kinder von 6 bis 12 Jahren

4'000.00

- Kinder unter 6 Jahren

gratis

Vorschuss für eine Einsprache nach der Ablehnung eines Visums C (<90 Tage)

21'000.00

Die Visa für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern werden gebührenfrei erteilt.