Effizienterer Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden der Schengen-Staaten

Medienmitteilung, 08.12.2023

Der Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raums soll wirksamer und effizienter werden. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben deswegen am 10. Mai 2023 die Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten verabschiedet. Als assoziiertes Schengen-Mitglied schliesst sich die Schweiz dieser gemeinsamen Anstrengung an. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung der Richtlinie eröffnet.

Die Europäische Kommission hat im Frühling 2023 die Richtlinie (EU) 2023/977 erlassen, um den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten rechtlich und organisatorisch zu vereinheitlichen und zu stärken. Der Informationsaustausch soll damit wirksamer und effizienter werden.

Eine der wichtigsten Auswirkungen der Übernahme dieser neuen Richtlinie in der Schweiz besteht darin, dass neu auch die kantonalen Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) zum Kreis der Auskunftspflichtigen gehören. Das heisst, die von den Kantonen aufgrund der kantonalen Polizeigesetze erhobenen Daten werden künftig auch ausgetauscht. Um die neuen Anforderungen umzusetzen, braucht es deshalb organisatorische, technische und rechtliche Anpassungen.

Rechtlich bedeutet dies unter anderem, dass die Kantone im Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten (Schengen-Informationsaustausch-Gesetz, SIaG) zur Auskunftspflicht gegenüber fedpol verpflichtet werden müssen. Dies kann auch Auswirkungen auf die Rechtsgrundlage in den Kantonen haben.

Als zentrale Stelle sichert fedpol weiterhin den Austausch der Informationen zwischen der Schweiz und den Schengen-Staaten. Auf Bundesebene muss das SIaG in mehreren Punkten revidiert werden, um den Bestimmungen der neuen Richtlinie zu entsprechen. Unter anderem müssen Bestimmungen zu den Antwortfristen, Bedingungen für den Austausch von Informationen und die Einhaltung des Datenschutzes durch sämtliche Mitgliedstaaten geregelt werden.


Erläuternder Bericht(pdf, 700kb)
Entwurf Bundesbeschluss(pdf, 341kb)


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Herausgeber:

Der Bundesrat