Seit 1972 haben die Schweiz und die Europäische Union (EU) – damals EWG, später EG – mehrere Abkommen abgeschlossen. Diese verbessern den gegenseitigen Marktzugang und bilden die Grundlage für die enge Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, etwa Justiz, Forschung, Verkehr oder Sicherheit. Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wann die einzelnen Abkommen unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurden.
Nach den ersten Abkommen mit der EU in den 1970er-Jahren (Freihandels- und Versicherungsabkommen) folgte 1999 ein erstes Paket von sieben bilateralen Abkommen: die Bilateralen I. Im Jahr 2004 wurde ein zweites Paket – die Bilateralen II – unterzeichnet, um die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU auf andere Bereiche auszudehnen. Durch die Unterzeichnung weiterer Abkommen, die die Bedürfnisse und Interessen der Schweiz berücksichtigen, werden die bilateralen Beziehungen kontinuierlich ausgebaut und vertieft.
Diese Abkommen gelten automatisch auch für Staaten, die der EU neu beitreten. Nur das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) wird mit jedem neuen Mitglied neu ausgehandelt. Die Modalitäten werden jeweils in einem Protokoll zur Änderung des Abkommens und seiner Anhänge geregelt.