Elf Monate nach dem EU-Austritt des UK, dem Brexit, lief am 31. Dezember 2020 die zwischen London und Brüssel vereinbarte Übergangsperiode aus. Das UK hat den EU-Binnenmarkt und die EU-Zollunion verlassen, und internationale Abkommen der EU gelten nicht mehr für das UK. Damit traten auch die Beziehungen der Schweiz zum UK in eine neue Phase. Während in der Übergangsperiode die bilateralen Verträge Schweiz–EU unverändert auf das UK anwendbar blieben, sind sie auf den Jahreswechsel weggefallen. Seit jenem Zeitpunkt greifen die vorgesehenen Nachfolgeregelungen, darunter insbesondere mehrere neue schweizerisch-britische Abkommen.
Diese Lösungen sind auf Schweizer Seite das Ergebnis der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrats, die dieser im Oktober 2016 beschloss, wenige Monate nach der britischen Volksabstimmung über den Brexit vom 23. Juni 2016. Er bezweckte damit, die zwischen der Schweiz und dem UK geltenden Rechte und Pflichten wo möglich zu wahren und allenfalls auszubauen. Zur Koordinierung setzte er eine interdepartementale Steuerungsgruppe unter der Leitung des EDA ein.
Die Schweiz konnte zusammen mit dem UK das gegenwärtige rechtliche Verhältnis zu grossen Teilen sicherstellen. Insgesamt hat der Bundesrat neun Abkommen mit der britischen Regierung ausgehandelt.