Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) / Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)

Mitarbeiter von EUAA in einem Erstaufnahmezentrum auf Zypern.
Ein EUAA Mitarbeiter in Zypern: Die Asylagentur der Europäischen Union(EUAA) unterstützt Schengenstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. © EUAA 2022

Die EU-Asylagentur EUAA (European Asylum Agency), beziehungsweise bis 2021 das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen EASO (European Asylum Support Office), erleichtert, koordiniert und fördert die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Asylfragen. Die Agentur unterstützt Schengen-Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Die Schweiz hat mit der EU ein Abkommen zur Beteiligung am EASO abgeschlossen und prüft die Modalitäten einer Teilnahme an der EUAA.

Die Verordnungen zur Schaffung des EASO bzw. der EUAA sehen die Möglichkeit vor, dass sich die vier assoziierten Staaten des Schengen- und des Dublin-Abkommens (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) an den Aktivitäten beteiligen. Das Abkommen über die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz am EASO wurde am 10. Juni 2014 von der Schweiz und der EU unterzeichnet und trat am 1. März 2016 in Kraft.

Am 19. Januar 2022 nahm die EUAA ihre Arbeit auf. Sie führt die Aktivitäten des EASO weiter und erhielt zusätzliche Kompetenzen. Das EASO-Abkommen Schweiz-EU behält seine Gültigkeit. Die Modalitäten einer Teilnahme der Schweiz an der EUAA werden aktuell geprüft.

Aufgaben des europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen EASO

Das EASO wurde am 19. Juni 2011 eröffnet. Seine wichtigste Aufgabe ist die operationelle Unterstützung von Schengen-Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderen Belastungssituationen ausgesetzt sind. Zudem erleichtert, koordiniert und fördert es die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Asylfragen. Zu diesem Zweck erfüllt das EASO namentlich die folgenden Aufgaben:

  • Koordination der Entsendung von Asylunterstützungsteams: Diese Teams setzen sich aus Expertinnen und Experten zusammen, die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt und in «Asyl-Einsatzpools» zusammengefasst werden. Beantragt ein Mitgliedstaat Unterstützung beim EASO, kann ein solches Team vorübergehend in diesem Land stationiert werden.
  • Organisation gemeinsamer Schulungen für Asylfachleute der nationalen Behörden auf europäischer Ebene
  • Koordination des Austausches von Informationen zu Herkunftsländern unter den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Daten, die von den nationalen Behörden sowie den nichtstaatlichen und internationalen Organisationen erfasst werden

In seiner Eigenschaft als unabhängiges europäisches Organ arbeitet das EASO eng zusammen mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), der EU-Agentur für Grundrechte, der Europäischen Kommission und der europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex).

Die Schweiz ist solidarisch in Migrations- und Asylfragen

Durch die Teilnahme am EASO zeigt die Schweiz ihre Solidarität und ermöglicht effizientere und gerechtere Asylverfahren in Europa. Zugleich trägt sie damit auch zu einer Stärkung des Dublin-Systems bei. Dies liegt nicht nur im Interesse der Schweiz, sondern auch der schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten.

Die Schweiz setzt durch die Teilnahme am EASO ihr Engagement im Bereich der Erfassung von Informationen über die Herkunftsländer (Country of Origin Information, COI) auf europäischer Ebene fort und kann auf diese Weise das Expertenwissen anderer europäischer Staaten nutzen. Überdies stellt sie anderen Staaten ihre Expertise sowie ihre eigenen Fachkräfte zur Verfügung und beteiligt sich an den Massnahmen zur Unterstützung einzelner Staaten. Damit leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der Migration in Europa.

Da das EASO lediglich Koordinations- und Unterstützungsaufgaben wahrnimmt, hat es keinen Einfluss auf das Schweizer Asylrecht. Im Übrigen hat das Büro keine Weisungsbefugnisse gegenüber den innerstaatlichen Behörden. Da das EASO kein Bestandteil der Abkommen von Schengen und Dublin ist, ist die Schweiz nicht zur Teilnahme verpflichtet. Wie die übrigen an Schengen und Dublin assoziierten Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) hat sie sich aber entschieden, beim EASO mitzuwirken. Auch diese Staaten prüfen aktuell die Modalitäten einer Teilnahme an der EUAA.

Chronologie

2022

  • Betriebsaufnahme EUAA (19. Januar)

2016

  • Inkrafttreten des Abkommens (1. März)

2015

  • Genehmigung durch das Parlament (20. März)

2014

  • Unterzeichnung des Abkommens (10. Juni)

Stand August 2022