Die EU-Asylagentur EUAA (European Asylum Agency), beziehungsweise bis 2021 das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen EASO (European Asylum Support Office), erleichtert, koordiniert und fördert die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Asylfragen. Die Agentur unterstützt Schengen-Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Die Schweiz hat mit der EU ein Abkommen zur Beteiligung am EASO abgeschlossen und prüft die Modalitäten einer Teilnahme an der EUAA.
Die Verordnungen zur Schaffung des EASO bzw. der EUAA sehen die Möglichkeit vor, dass sich die vier assoziierten Staaten des Schengen- und des Dublin-Abkommens (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) an den Aktivitäten beteiligen. Das Abkommen über die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz am EASO wurde am 10. Juni 2014 von der Schweiz und der EU unterzeichnet und trat am 1. März 2016 in Kraft.
Am 19. Januar 2022 nahm die EUAA ihre Arbeit auf. Sie führt die Aktivitäten des EASO weiter und erhielt zusätzliche Kompetenzen. Das EASO-Abkommen Schweiz-EU behält seine Gültigkeit. Die Modalitäten einer Teilnahme der Schweiz an der EUAA werden aktuell geprüft.