Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden

Grafiken und Taschenrechner
Mit dem Kooperationsabkommen wird eine effiziente Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten angestrebt. ©Fotolia

2013 hat die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) ein Kooperationsabkommen unterzeichnet, das eine effiziente Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anstrebt.

Dies umfasst auch den Austausch vertraulicher Informationen. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU ist eine effiziente Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen unabdingbar. Vor dem Abkommen war die Zusammenarbeit mit der EU auf diesem Gebiet informeller Natur, weswegen die Wettbewerbsbehörden nicht im erforderlichen Masse kooperieren konnten.

Chronologie

2014

  • Inkrafttreten des Abkommens (01.12.2014)
  • Genehmigung durch das Parlament (20.06.2014)

2013

  •  Unterzeichnung des Abkommens (17.05.2013)