Polizeizusammenarbeit (Prümer Beschlüsse)

Handschellen
Prümer Zusammenarbeit: Erlaubt den effizienten und schnellen Austausch insbesondere von DNA- und Fingerabdruckdaten zur Identifizierung von Straftätern. © Rike, pixelio.de

Um internationale Kriminalität und Terrorismus wirksam zu bekämpfen, müssen die zuständigen Behörden polizeiliche Informationen rasch und effizient austauschen können. Mit den sog. Prümer Beschlüssen soll die Polizeikooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert werden. Die Schweiz, die auch ein Interesse an der Zusammenarbeit mit der EU im Polizeibereich hat, hat mit der EU ein Abkommen über die Teilnahme an der Prümer Polizeikooperation unterzeichnet. Am 1. März 2023 ist es in Kraft getreten. 

Die sog. Prümer Beschlüsse – Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität – enthalten folgende Elemente:

  • Das Herzstück von Prüm ist der automatische Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zur Identifizierung von Straftätern. Dabei werden diese Daten von nationalen Datenbanken in einem Hit/No-Hit («Treffer» oder «kein Treffer»)-Verfahren abgeglichen. Der automatische Abgleich findet ohne Austausch von Personendaten statt; es geht um eine Abfrage, ob das Datenmuster in der Datenbank eines anderen Landes vorhanden ist. Im Falle eines Treffers kann der Austausch von Personendaten auf dem üblichen Amts- oder Rechtshilfeweg beantragt werden.
  • Prüm sieht zudem Massnahmen zur Vertiefung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit vor. Diese betrifft insbesondere gemeinsame Patrouillen und Ermittlungsverfahren sowie den Austausch von Daten über Fahrzeugkontrollschilder und -halter. Auch vorgesehen ist die Übermittlung von Daten und Informationen bei Grossveranstaltungen und zur Verhinderung terroristischer Straftaten.

Die Datenschutzbestimmungen von Prüm entsprechen denjenigen, welche auch in der Schweiz gelten.

Vertiefte Polizeizusammenarbeit in Europa: Entstehung und Inhalt der Prümer Beschlüsse

Die Vertiefung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten entstand aus einem zwischenstaatlichen Vertrag, der 2005 in der rheinland-pfälzischen Stadt Prüm von sieben EU-Staaten unterzeichnet wurde. Die wesentlichen Bestandteile des Prümer Vertrages wurden 2008 in den Rechtsrahmen der EU überführt und gelten seither für sämtliche EU-Staaten. Neben den EU-Staaten beteiligen sich auch Norwegen und Island an der Prümer Zusammenarbeit. Zentrale Elemente der Prümer Zusammenarbeit sind der erleichterte Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten. Gerade hier braucht es Verfahren, die einen raschen Austausch solcher Daten ermöglichen. Dieser Austausch ist das zentrale Element der vertieften grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der EU im Rahmen der Prümer Beschlüsse. Er erlaubt es, innert kürzester Zeit festzustellen, ob in einer Datenbank der Prüm-Staaten Angaben zu einer Person oder Sache gespeichert sind.

Die Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit: Vorteile für die Schweiz

Prüm verschafft den Schweizer Strafverfolgungsbehörden wichtigen Zeitgewinn und eine Effizienzsteigerung bei der Identifizierung mutmasslicher Straftäter oder Tatortspuren. Die Prümer Zusammenarbeit ermöglicht zudem einen schnellen und vereinfachten Zugang zu Fingerabdrücken und DNA-Profilen, welche in den Datenbanken anderer Mitgliedstaaten gespeichert sind. Dieser Mehrwert kommt namentlich den kantonalen Polizeikräften zugute, die mit diesem Instrument über neue Möglichkeiten zur wirksamen Verbrechensbekämpfung verfügen. Überdies ist die Teilnahme an Prüm eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Schweizer Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die in der Eurodac-Datenbank gespeicherten Daten erhalten. Schliesslich kann die Schweiz mit einer Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit verhindern, dass sie von einem entsprechenden Datenaustausch ausgeschlossen bleibt. Die Prümer Zusammenarbeit ist zu einem unerlässlichen Instrument für die Polizeikräfte der wichtigsten Partnerländer der Schweiz geworden.

Die Prümer Zusammenarbeit stellt keine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Um sich an der Zusammenarbeit beteiligen zu können, musste die Schweiz deshalb ein entsprechendes Abkommen mit der EU abschliessen, wie es Norwegen und Island bereits 2009 getan hatten. Im Jahr 2018 schlossen die Schweiz und die EU die Verhandlungen über die Schweizer Teilnahme ab. Nachdem es unterzeichnet und ratifiziert worden war, trat es am 1. März 2023 in Kraft.

Chronologie

2023

  • Das Prüm-Abkommen tritt in Kraft (01.03.2023)

2022

  • Ratifikation des Prüm-Abkommens durch die Schweiz (28.04.2022)

2019

  • Unterzeichnung des Prüm-Abkommens (27.06.2019)

2017

  • Beginn der Verhandlungen (11.05.2017)