Bern, Medienmitteilung, 10.10.2010

Am 10. Oktober findet der Internationale Tag gegen die Todesstrafe statt. Aus diesem Anlass möchte die Schweiz an ihr Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe ohne Einschränkungen, d. h. unter allen Umständen und in allen Regionen der Welt erinnern.

«Die Todesstrafe stellt eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte dar», erklärt die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA): «Die Todesstrafe bringt weder Wiedergutmachung, noch wirkt sie abschreckend, noch macht sie die Gesellschaft sicherer. Zudem ist ihre Endgültigkeit nicht unproblematisch, da bekanntlich allzu häufig auch Unschuldige von der Kapitalstrafe betroffen waren oder das Urteil auf Diskriminierung beruhte.» 

Die Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe gehören im Menschenrechtsbereich zu einer Priorität der Schweizer Aussenpolitik. Seit mehreren Jahren setzt sich die Schweiz unermüdlich für eine menschenwürdige Welt ein, in der kein Platz für die Todesstrafe ist. Als Beweis ihres Engagements war sie offizielle Gastgeberin des vierten Weltkongresses gegen die Todesstrafe, der im Februar dieses Jahres in Genf stattfand.  

Bisher haben zwei Drittel aller Länder die Todesstrafe rechtlich oder faktisch abgeschafft. Die EDA-Vorsteherin zeigt sich zufrieden darüber: «Die Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe kann nicht mehr aufgehalten werden. Wir freuen uns über diese weltweite Entwicklung, die in Zukunft noch verstärkt werden muss.»  

Aus diesem Grund begrüsst die Schweiz die Gründung der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, der alt Bundesrätin Ruth Dreifuss angehört. Angekündigt wurde dieser Entscheid vom spanischen Premierminister José Luis Rodriguez Zapatero anlässlich des Weltkongresses gegen die Todesstrafe in Genf. Die Schweiz ist ausserdem in der Staatengruppe vertreten, die diese Kommission unterstützt, und wird ab 2011 deren Sekretariat in Genf beherbergen – in der «Académie de Droit International Humanitaire et de Droits Humains».  

Ziel dieser Kommission ist es einerseits, die Länder, die die Todesstrafe nach wie vor anwenden, bis 2015 zu einem möglichst umfassenden Moratorium zu bewegen. Andererseits soll in all jenen Fällen auf die Aussetzung von Hinrichtungen hingewirkt werden, bei denen das Völkerrecht eine eingeschränkte Anwendung der Todesstrafe vorsieht, namentlich wenn es um Angehörige der am stärksten verwundbaren Gruppen einer Gesellschaft geht.  

Im Namen aller Menschen, die auf ihre Hinrichtung warten, richtet die Schweiz am Welttag gegen die Todesstrafe einen Appell an all jene Staaten, die bisher noch kein Moratorium für Todesurteile und Hinrichtungen verhängt haben. Ein solches Moratorium soll schliesslich zu einer vollständigen Abschaffung der Kapitalstrafe und einer Umwandlung des Strafmasses in eine Gefängnisstrafe führen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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