Budapest-Konvention: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Straftäter, die im Cyberraum ihr Unwesen treiben, verwenden Computer oder IP-Adressen im Ausland. «Das schweizerische Strafverfahren gegen Cyberkriminelle kann nur dann erfolgreich sein, die Täter können nur dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn unsere Behörden rasch die korrekten Computerdaten aus dem Ausland erhalten, damit sie weiter ermitteln können», erklärt Andrea Candrian.
Das Übereinkommen des Europarats über die Cyberkriminalität, die sogenannte Budapest-Konvention, ist heute das weltweit wichtigste multilaterale Abkommen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität. «Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang der Umstand, dass sich auch aussereuropäische Staaten dem Übereinkommen anschliessen können, so dass es auch als Grundlage für die rasche Zusammenarbeit mit den USA, Kanada, Japan, Australien und anderen Big Playern dienen kann. Das Übereinkommen ist ein gutes Beispiel dafür, wie der Europarat auch ausserhalb seiner Grenzen eine wichtige Rolle bei der Verhinderung und Bestrafung von Verbrechen übernehmen und die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den Staaten stärken kann», findet der Experte.