Foto eines Verhandlungssaals im Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Verhandlungssaal im Internationalen Gerichtshof in Den Haag © UN Photo/ICJ-CIJ

Sinn des Schweizer Engagements

Durch die Globalisierung sind die internationalen Beziehungen wichtiger und zugleich komplexer geworden. Die Schweiz, die weder eine politische noch eine militärische Grossmacht ist, setzt sich für einen zwischenstaatlichen Dialog ein, der sich nicht an der Macht sondern am Recht orientiert, und sie beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung des Völkerrechts. So fördert die Schweiz die Wahrung der Interessen des Landes, was das vorrangige Ziel ihrer Aussenpolitik darstellt.

Einhaltung der Normen 

Die Staaten sind nur zur Einhaltung derjenigen völkerrechtlichen Normen verpflichtet, denen sie beigetreten sind. Der Entscheid zum Beitritt fällt in die Hoheitsgewalt des Staates. In der Schweiz sind für diesen Entscheid in der Regel die Eidgenössischen Räte und – über das obligatorische oder fakultative Referendum – das Volk zuständig. Rechtsetzende Verträge zum Beispiel unterstehen ebenso wie Bundesgesetze dem fakultativen Referendum

Was ist Völkerrecht?

Der Begriff des Völkerrechts bezeichnet die Gesamtheit der international geltenden Regeln. Das Völkerrecht ist die Grundlage für Frieden, für Stabilität und für den Schutz der Menschen. Zudem erleichtert es die internationale Zusammenarbeit und macht sie berechenbarer. Seine Quellen sind Verträge, das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze.

Das klassische Völkerrecht ist von Staaten für Staaten geschaffen worden. Später begannen internationale Organisationen eine immer wichtigere Rolle zu spielen. Sie wurden mit völkerrechtlichen Rechten und Pflichten ausgestattet, und heute werden die meisten multilateralen Rechtsinstrumente im Rahmen dieser Organisationen ausgehandelt. Andere internationale Einrichtungen wie etwa nichtstaatliche Organisationen und transnationale Unternehmen sowie auch Einzelpersonen haben in der Regel keine völkerrechtlichen Rechte und Pflichten. Allerdings gibt es seit Mitte des 20. Jahrhunderts immer mehr Ausnahmen. Die Bestimmungen zum Schutz und zur Verantwortung des Individuums sind beispielsweise in den Bereichen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und internationales Strafrecht ganz erheblich erweitert worden.

Das Völkerrecht fördert die Zusammenarbeit

Das Völkerrecht erleichtert die internationale Zusammenarbeit in vielen Bereichen:

  • Handel: Die Schweizer Wirtschaft verdient jeden zweiten Franken im Ausland und legt daher Wert auf eine stabile Rechtsordnung.
  • Umwelt: Die Regeln zum Schutz des Klimas und zur Schonung der natürlichen Ressourcen werden nur dann weltweit Wirkung zeigen, wenn sie von sehr vielen Staaten eingehalten werden.
  • Bekämpfung des Terrorismus und anderer grenzüberschreitender Verbrechen: Grundlage der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind mehrere internationale Übereinkommen.
  • Telekommunikation: Ohne internationale Regelungen gäbe es keine Telefongespräche mit dem Ausland.
  • Verkehr: Internationale Verträge machen Auslandreisen möglich.

Vertrag / Übereinkommen / Abkommen / Pakt / Protokoll / Charta

Alle diese Begriffe bezeichnen Verträge zwischen Staaten oder zwischen Staaten und internationalen Organisationen mit dem Ziel, für einen bestimmten Bereich internationale Regeln aufzustellen.

Gewohnheitsrecht

Man spricht von Völkergewohnheitsrecht, wenn Staaten in der Überzeugung, einer Verpflichtung nachzukommen, gewisse Handlungen wiederholt vornehmen, selbst wenn sie hierzu nicht vertraglich verpflichtet sind. Gewohnheitsrecht entsteht, wenn Staaten der Auffassung sind, dass sie rechtlich (und nicht aus Gründen der Moral oder der Höflichkeit) zu einer verbreiteten Handlungsweise verpflichtet sind.

Letzte Aktualisierung 22.11.2024

  • Eine völkerrechtliche Norm, welche die Schweiz angenommen hat, wird Bestandteil der Schweizer Rechtsordnung und erlangt damit innerstaatliche Geltung.

  • Der Internationale Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Internationale Strafgerichtshof tragen zur Verwirklichung einer stabilen Weltordnung bei.

  • Die Schweiz gewährt ihren Staatsangehörigen im Ausland diplomatischen und konsularischen Schutz.

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
CH – 3003 Bern

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