Die Schweiz schickt 26 Tonnen medizinische Hilfsgüter nach Thailand

Covid-19 hat Einfluss auf unser Leben in der Schweiz und im Ausland. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) fasst die wichtigsten Informationen in Bezug auf Reisen und Leben im Ausland in ihrem Newsticker Covid-19 zusammen. Die Informationen werden laufend ergänzt.

Verschiedene Personen stehen in einem Raum vor einem Schild, welches die Hilfslieferung der Schweiz beschreibt.

Bundesrat Ignazio Cassis bei der Übergabezeremonie der Schweizer Hilfsgüter an Thailand. © Thai Government

Informationen und wichtige Links

Die Aktivitäten des EDA

Fokus neues Coronavirus (COVID-19)

Der Bundesrat empfiehlt, weiterhin auf nicht dringliche Auslandreisen zu verzichten. Erkundigen Sie sich vor Auslandreisen bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate). 

Ausländische Vertretungen in der Schweiz

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Die App «Travel Admin» stellt ein wertvolles Hilfsmittel dar, über das Reisende ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort sowie ihre Kontaktdaten erfassen und so im Notfall mit dem EDA teilen können.

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Vom EDA organisierte Flüge – eine Übersicht

17.08.2021 – 17.00 Uhr
«Eine vielschichtige Antwort auf die Covid-Krise»

An einer Pressekonferenz von Expertinnen und Experten des Bundes hat Manuel Bessler, Botschafter und Delegierter des Bundes für Humanitäre Hilfe, einen Überblick über die Antwort der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz auf die Covid-19 Krise geschaffen. «Es braucht globale Ansätze, es braucht eine internationale Antwort», sagte Manuel Bessler vor den Medien. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz arbeitet auf zwei verschiedenen Ebenen:

Auf multilateraler Ebene arbeitet die Schweiz zum Beispiel sehr aktiv mit als Geberin in der COVAX Facility der WHO, deren Hauptaufgabe es ist Ländern unabhängig von ihrer Kaufkraft Zugang zu Covid-Impfstoffen zu schaffen.

Auf bilateraler Ebene reagierte die Schweiz einerseits durch Humanitäre Hilfe. «Die Humanitäre Hilfe hat Hilfsgütertransporte organisiert. Es geht darum auf Anfrage der entsprechenden Länder, sie zu unterstützen. Ganz konkret: Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren und Schutzmaterialen wie Masken oder Overalls. Und das vor allem im asiatischen Raum», erklärte Manuel Bessler und führte fort: «Seit Mai machen wir solche Lieferungen. Immer in enger Zusammenarbeit mit den Empfängerländern. Entweder ist es das Gesundheitsministerium, manchmal auch das Rote Kreuz mit dem wir zusammenarbeiten. Dabei ist es sehr wichtig, dass wir Kontakte vor Ort haben. Meistens ist das unsere Botschaft oder unser Kooperationsbüro, wie zum Beispiel in der Mongolei, um sicherzustellen, dass die Materialien richtig verteilt und richtig benutzt werden. Die Hilfsgüterlieferungen organisiert die Humanitäre Hilfe des Bundes in Zusammenarbeit mit dem BAG und der Armeeapotheke, wobei sichergestellt wird, dass die Materialien nicht in der Schweiz gebraucht werden.

Andererseits hat die DEZA auf bilateraler Ebene auch ihre Programme der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend auf die neue Realität von Covid-19 angepasst. Das bedeutet zum Beispiel grössere Unterstützung des Gesundheitswesens vor Ort oder das Abfedern der Folgen der Pandemie für Menschen, die ihre Arbeitsstelle im informellen Sektor verloren haben. Die Schweiz gibt also «eine vielschichtige Antwort auf die Covid-Krise», so Manuel Bessler.

IZA: Das EDA federt weltweit die Folgen von COVID-19 ab

02.08.2021 – 11.00 Uhr
Bundesrat Cassis übergibt medizinische Hilfsgüter

Angesichts der prekären Gesundheitssituation in Thailand hat die Humanitäre Hilfe des Bundes beschlossen, das Land im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie zu unterstützen.

Am 28. Juli verliess ein Frachtflugzeug Zürich in Richtung Bangkok mit mehr als 26 Tonnen medizinischem Material an Bord. Die rund 100 Beatmungsgeräte stammen aus den Beständen der Armeeapotheke und die über eine Million Antigentests vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Wert der medizinischen Hilfsgüter beträgt rund 9 Millionen Franken.

Bundesrat Ignazio Cassis übergab am 2. August den thailändischen Behörden offiziell die humanitären Hilfsgüter, die die Schweiz letzte Woche nach Thailand geschickt hatte.

Mit der Lieferung von rund 100 Beatmungsgeräten und über einer Million Antigentests reagierte die Schweiz auf die Zunahme der Covid-Ansteckungen in Thailand. 

«Bundesrat Cassis besucht wichtige Partnerstaaten in der Mekong-Region»

Covid-19: Unterstützungsaktionen der Humanitären Hilfe des Bundes im Jahr 2021

Datum

Datum

Datum

Destination

Anzahl

Empfänger

Communiqué

06.04.2021

Peru

- 250'000 medizinische Masken

Regierung

 

03.05.2021

Indien

- 50 Beatmungsgeräte

- 600 Sauerstoffkonzentratoren

- Div. COVID Hilfgüter

Indisches Rotes Kreuz

Indien

21.05.2021

Nepal

- 40 Beatmungsgeräte

- 10 Sauerstoffkonzentratoren

- Div. COVID Hilfsgüter

Regierung

Nepal

08.06.2021

Sri Lanka

- 50 Beatmungsgeräte

- 150 Sauerstoffkonzentratoren

- 600'000 Antigen Tests

- Div. COVID Hilfsgüter

Regierung

Sri Lanka

12.07.2021

Mongolei

- 40 Beatmungsgeräte

- 45 Sauerstoffkonzentratoren

- Div. COVID Hilfsgüter

Regierung

Mongolei

16.07.2021

Tunesien

- 15 Beatmungsgeräte

- 57 Sauerstoffkonzentratoren

- Div. COVID Hilfsgüter

Regierung

Tunesien

24.07.2021

Indonesien

- 600 Sauerstoffkonzentratoren

- Div. Personal Protection Equipment

Regierung

Indonesien

28.07.2021

Thailand

- 102 Beatmungsgeräte

- 1'120'000 Anti-Gen Tests

Regierung

Thailand

Quelle: Humanitäre Hilfe des Bundes

16.07.2021 – 10.00 Uhr
Schweiz schickt Hilfsgüter nach Tunesien

In Anbetracht der prekären gesundheitlichen Situation in Tunesien und als Reaktion auf das Hilfegesuch der tunesischen Behörden hat die Humanitäre Hilfe der Schweiz beschlossen, das Land im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Eine Maschine des Swiss Air Transport Service ist am Freitag, 16. Juli 2021, von Dübendorf aus nach Tunis gestartet. Neben den 15 Beatmungsgeräten, die von der Schweizer Armeeapotheke kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, umfasst die Fracht auch rund 60 Sauerstoffkonzentratoren.

Diese Ausrüstung wird in Tunis von den lokalen Behörden in Empfang genommen und dann zu den verschiedenen Standorten transportiert. Die Schweizer Vertretung in Tunesien steht in engem Kontakt mit den Behörden, um sicherzustellen, dass die humanitären Güter bedarfsgerecht verteilt werden.

Die Hilfsgüterlieferung von Freitag, 16. Juli 2021, ist bereits die fünfte Hilfsgüterlieferung der Schweiz ins Ausland innerhalb weniger Wochen.

Die Schweiz verfolgt die Entwicklung der weltweiten Gesundheitssituation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aufmerksam. Sie ist bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gemäss den an sie gerichteten Anfragen Unterstützung zu leisten.

12.07.2021 – 14.30 Uhr
Schweiz schickt medizinische Hilfsgüter in die Mongolei

Die Covid-19-Pandemie trifft auch die Mongolei hart. Um das Land bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat die Humanitäre Hilfe der Schweiz am Montag, 12. Juli, einen Hilfsgüterflug nach Ulan Bator geschickt. Mit dabei unter anderem 40 Beatmungsgeräte und 45 Sauerstoffkonzentratoren im Gesamtwert von rund 850'000 Franken (Medienmitteilung).

Die Mongolei ist eines der Schwerpunktländer der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Zusätzlich zur aktuellen Hilfsgüterlieferung hat die DEZA einen Beitrag in Höhe von 150'000 Franken für den Kauf von drei Röntgengeräten für das Gesundheitsministerium bewilligt.

Die Lieferung vom Montag in die Mongolei ist die vierte humanitäre Hilfslieferung der Schweiz nach Asien innert weniger Wochen. Am 6. Mai 2021 lieferte die Humanitäre Hilfe des Bundes 13 Tonnen Hilfsgüter nach Indien (Medienmitteilung), am 21. Mai rund 30 Tonnen Hilfsgüter nach Nepal (Medienmitteilung) und zuletzt am 7. Juni 16 Tonnen Hilfsmaterialien nach Sri Lanka (Medienmitteilung).

23.06.2021 – 14 Uhr
Einreise aus den Schengen-Staaten in die Schweiz wird erleichtert

Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 beschlossen. Eine Testpflicht besteht deshalb nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Zudem lockert die Schweiz die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige. Die entsprechende Länderliste des Staatssekretariats für Migration (SEM) wurde angepasst. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie der USA, Albanien oder Serbien ist wieder möglich.

07.06.2021
Schweiz schickt humanitäre Hilfsgüter nach Sri Lanka, Nepal und Indien

Die Schweiz hat am 7. Juni 2021 humanitäre Hilfsgüter nach Sri Lanka geschickt. Am späten Freitagnachmittag hob vom Flughafen Zürich aus ein Flugzeug in Richtung Colombo ab. An Bord transportierte es rund eine halbe Million Antigentests, 50 Beatmungsgeräte, 150 Sauerstoffkonzentratoren sowie medizinisches Untersuchungsmaterial. Mit der Lieferung reagierte die Humanitäre Hilfe des Bundes auf ein Hilfsersuchen der sri-lankischen Behörden (vgl. Medienmitteilung).

Bereits in den vergangenen Wochen hat die Schweiz mit Hilfsgütern asiatische Staaten bei der Bewältigung der Covid-Krise unterstützt: Am 6. Mai 2021 lieferte die beim EDA angesiedelte Humanitäre Hilfe des Bundes 13 Tonnen Hilfsgüter nach Indien (vgl. Medienmitteilung), am 21. Mai rund 30 Tonnen Hilfsgüter nach Nepal (vgl. Medienmitteilung). In Nepal hat sich laut der Schweizer Botschafterin Elisabeth von Capeller bewährt, dass die Entwicklungszusammenarbeit rasch auf Krisen wie Covid-19 reagieren kann (vgl. Interview).

28.05.2021 – 16 Uhr
Auslandreisen: Neue Empfehlung ab 31. Mai 2021 in Kraft

Im Hinblick auf die Sommerferien passt der Bundesrat die Reise-Empfehlungen des Bundes an. Er empfiehlt ab dem 31. Mai 2021 neu auf Reisen in Staaten und Gebiete mit einer besorgniserregenden Variante zu verzichten. Das Bundesamt für Gesundheit BAG führt eine entsprechende Liste (Ziffer 2). Es gilt jedoch zu beachten, dass weiterhin überall auf der Welt das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht und sich die epidemiologische Lage jederzeit ändern kann – auch während einer Reise.

Für die Einreise in die Schweiz gelten nach wie vor grenzsanitarische Massnahmen des BAG wie beispielsweise die Quarantänepflicht bei der Einreise aus Risikoländern. Aber auch an vielen Reisedestinationen sind Massnahmen und Einreisevorschriften gegen die Ausbreitung von Covid-19 in Kraft. Eine schnelle medizinische Versorgung ist wegen hoher Auslastung der Spitäler aufgrund der Pandemie nicht überall gewährleistet. In Notfällen kann das EDA im Rahmen des konsularischen Schutzes Unterstützung im Ausland leisten. Eine Rückholaktion, wie Flying Home im Frühjahr 2020, führt das EDA nicht mehr durch.

Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige und flexible Planung unabdingbar für erholsame Sommerferien ohne Covid-Überraschungen. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz informieren über aktuell geltende Massnahmen und Einreisebestimmungen. Über die Sicherheitslage im Ausland geben die Reisehinweise des EDA Auskunft. Registrieren ihre Reise auf der Travel Admin App des EDA.

28.04.2021 – 13 Uhr
Die Schweiz unterstützt den globalen Gesundheitsschutz mit 300 Millionen Franken

Der Bundesrat setzt sich für einen weltweit gerechten Zugang zu Impfstoffen, Tests und Medikamenten ein, um die Covid-19-Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Er hat deshalb an der Sitzung vom 28. April 2021 entschieden, die Initiative «Access to Covid-19 Tools Accelerator» mit 300 Millionen Franken zu unterstützen. Die Initiative will den Zugang zu Impfungen, Tests und Medikamenten in Entwicklungsländern verbessern und die lokalen Gesundheitssysteme stärken. Die Schweiz erachtet es als wichtig, sich mit internationalen Partnern zu koordinieren und gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Virus auf der ganzen Welt eingedämmt wird. Die Schweiz unterstützte ACT-A deshalb auch letztes Jahr bereits mit 75 Millionen Franken.

Pressemitteilung zum Bundesratsentscheid vom 28. April 2021

Artikel über das Engagement der DEZA für ein wirksames und solidarisches globales Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie

23.12.2020 – 15 Uhr
Flüge zwischen der Schweiz, dem Vereinigtem Königreich und Südafrika wieder möglich

Die Rückreise von Personen, die im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhaft sind und sich derzeit in der Schweiz aufhalten, sowie für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern aufhalten, wird ab 24. Dezember 2020 ermöglicht. Es gelten die bekannten Schutz- und Quarantäneauflagen.

Seit Sonntagmitternacht 20.12.2020 sind die Flugverbindungen zwischen der Schweiz, dem UK und Südafrika eingestellt. Der Bund hat ein Konzept erarbeitet, das im Hinblick auf die Festtage Rückreisen mit dem Flugzeug ab dem 24. Dezember 2020 ermöglicht. 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird Fluggesellschaften einzelfallweise Ausnahmebewilligungen für Flüge in die Schweiz erteilen. 

Die Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, dass nur Personen befördert werden, die einer dieser Kategorien angehören. Sie haben die Passagiere in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass nach Ankunft die schweizerischen Quarantäneregeln einzuhalten sind.

Ausreisen in das Vereinigte Königreich (UK) und nach Südafrika

Von der Schweiz ausgehende Flüge dienen grundsätzlich für die Rückreise für im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhafte Personen, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz befinden. Bei in Quarantäne befindlichen Passagieren gelten besondere Schutzmassnahmen. Für den Transport an die Flughäfen werden die notwendigen Schutzmassnahmen sichergestellt, um das epidemiologische Risiko beim Binnentransfer zu minimieren (vgl. Medienmitteilung des BAZL)

Das EDA ist nicht für die Organisation von Reisen zuständig. Anfallende Kosten sind von Passagieren selbst zu tragen. Das EDA organisiert keine Rückholaktion in diesem Zusammenhang.

Wichtige Informationen an Flugpassagiere via «Travel App Admin»

Die App «Travel Admin» stellt ein wertvolles Hilfsmittel dar, über das Reisende ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort sowie ihre Kontaktdaten erfassen und so im Notfall mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) teilen können. Alle Schweizerinnen und Schweizer, die sich aktuell in Grossbritannien oder Südafrika befinden, werden gebeten ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort über die App «Travel Admin» → Rubrik «Meine Reisen» zu erfassen. So kann das EDA gegebenenfalls nützliche Informationen gezielt an registrierte Personen versenden. Wird lediglich ein Benutzerprofil erstellt, ist dies nicht möglich. Keinesfalls möglich ist ferner die persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden.

21.12.2020 – 12 Uhr
Einreiseverbot für Personen aus Grossbritannien und Südafrika

Als Reaktion auf das Auftauchen einer neuen Variante des Coronavirus, die nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckender ist als die bekannte Form, hat der Bundesrat ein Einreiseverbot für Personen aus Grossbritannien und Südafrika ausgesprochen. Ausserdem müssen sich Personen aus diesen beiden Ländern, die nach dem 14. Dezember 2020 in die Schweiz eingereist sind, für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Um eine weitere Ausbreitung der neuen Virus-Variante zu verhindern, hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bereits am Sonntagabend die Flugverkehrs-Verbindungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien bzw. Südafrika bis auf weiteres eingestellt. Die betroffenen Flughäfen und Airlines sowie die Geschäftsluftfahrt wurden über die Sofortmassnahme informiert.

Mit dem Einreiseverbot, das der Bundesrat beschlossen hat, sind insbesondere touristische Reisen aus Grossbritannien und Südafrika ausgeschlossen. Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.

Der Bundesrat hat schliesslich den Entzug des Freizügigkeitsprivilegs für Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1.1.2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.

Pressemitteilung zum Bundesratsentscheid vom 21. Dezember 2020

An einer Medienkonferenz in Bern sagte der Leiter des Krisenmanagementzentrums (KMZ) im EDA, Hans-Peter Lenz am Montagnachmittag, dass das EDA zurzeit daran ist, sich einen Überblick über die blockierten Schweizer Staatsangehörigen und in der Schweiz wohnhafte ausländische Staatsangehörige zu verschaffen. Man stehe diesbezüglich in engem Kontakt mit den beiden Vertretungen in Pretoria und London. Hans-Peter Lenz unterstrich, dass die Schweiz keine neue Rückholaktion wie noch im März oder April durchführen wird, da die aktuelle Situation bis zu einem gewissen Grad voraussehbar war. «Wir werden aber, auch gemäss dem Auftrag des Bundesrates, «zusammen mit den involvierten Stellen prüfen, inwieweit wir kommerzielle Flüge ermöglichen können, die dann diese blockierten Reisenden zurückbringen können», sagte der Chef des KMZ.

Fragen und Antworten zum Thema

 

Einreiseverbot

Für wen gelten Einreiseverbote?

Einreiseverbote gelten für alle Ausländerinnen und Ausländer, die aus dem UK oder aus Südafrika herkommen. Diese Einreisebeschränkungen gelten für bewilligungsfreie Aufenthalte unter 3 Monaten. Das betrifft insbesondere Reisen in die Schweiz zu touristischen Zwecken. Die Massnahme gilt ab Montag 21. Dezember 2020 um 13.00 Uhr.

Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer Aufenthaltstitels sind davon nicht betroffen. Falls sie die Möglichkeit haben, in die Schweiz zu reisen, dürfen sie weiterhin einreisen.

Staatsangehörige aus Grossbritannien und Südafrika, die sich bereits im Schengenraum befinden, können weiterhin in die Schweiz einreisen. Die Massnahme zielt nicht auf die Nationalität ab, sondern vielmehr darauf, wo eine Person die Reise angetreten hat.

Personen, die weiterhin in die Schweiz einreisen dürfen und können, müssen die geltenden Quarantänebestimmungen einhalten (s. Kapitel Quarantänebestimmungen oder auf der Website des Bundesamts für Gesundheit).

Kann ich (Wohnsitz in der Schweiz) noch aus Grossbritannien oder Südafrika in die Schweiz zurückkehren?

Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.

Was muss ich machen, wenn ich mich in Grossbritannien und Südafrika aufhalte?

Wir bitten alle Schweizerinnen und Schweizer, die sich aktuell in UK oder in Südafrika befinden, ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort über die App «Travel Admin» → Rubrik «Meine Reisen» zu erfassen. So kann das EDA gegebenenfalls nützliche Informationen gezielt an registrierte Personen versenden. Wird lediglich ein Benutzerprofil erstellt, ist dies nicht möglich. Keinesfalls möglich ist ferner die persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden.

Luftverkehr

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte gestern die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien und Südafrika eingestellt. Wie ist das BAZL dazu vorgegangen?

Das BAZL war hierzu bereits gestern während des Tages mit diversen Bundesstellen in Kontakt. Nachdem der Entscheid gefallen war, wurden die ausländischen Flugsicherheitsbehörden, die Airlines und die Luftfahrtsicherung offiziell informiert und zusätzlich ein so genanntes NOTAM (Notice to Airmen) herausgegeben. Dieses machte Pilotinnen und Piloten auf die neuen Einschränkungen aufmerksam.

Warum ging das so schnell?

Die Einstellung des Luftverkehrs von und nach Grossbritannien resp. Südafrika war eine Sofortmassnahme, um eine mögliche Ausbreitung der neuen Virus-Variante möglichst schnell einzudämmen. Wie das bereits beim Flugverbot der Boeing 737 Max der Fall war, wussten wir genau, welche Schritte dafür notwendig waren. Im Grunde genommen ist es immer einfacher, den Flugbetrieb einzuschränken als wieder hochzufahren.

Bis wann gelten diese Flugeinschränkungen?

Die Einschränkungen gelten vorerst bis 28.01.2021. Je nach epidemiologischer Lage können diese Einschränkungen auf Anordnung des BAG verlängert oder gar auf andere Länder ausgeweitet werden.

Können Flugpassagiere anstelle mit Direktflügen nicht auch über Umwege z.B. via Deutschland in die Schweiz gelangen?

Der Bundesrat hat ab heute ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen, auch über Umwege via Drittstaaten. Insofern fordern wir die Flugpassagiere auf, zuhause zu bleiben. Der Bund prüft gegenwärtig die Möglichkeiten einer Rückkehr für Schweizerinnen und Schweizer.

Quarantänebestimmungen

Für wen und ab wann gelten die Quarantäneregeln, die am 21. Dezember beschlossen wurden?

Alle Personen aus Grossbritannien und Südafrika, die seit 14. Dezember 2020 eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne gilt ab dem Zeitpunkt der Einreise.

Warum müssen Personen aus diesen beiden Staaten in Quarantäne?

Die neue Variante des Coronavirus wurde gemäss bisherigen Informationen hauptsächlich in Grossbritannien und Südafrika festgestellt. Deshalb müssen Personen aus diesen beiden Staaten in Quarantäne.

Warum gilt die Quarantäne rückwirkend auf den 14. Dezember?

Vor allem Personen, welche sich seit dem 14. Dezember in der Schweiz befinden, könnten aktuell noch ansteckend sein oder werden. Deshalb müssen diese sich in Quarantäne begeben.

Müssen sich auch Kinder unter Quarantäne stellen lassen?

Ja. Kinder müssen ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden. Für die Betreuung sind die Eltern zuständig.

Was müssen Personen aus diesen Ländern, die unter Quarantäne gestellt wurden, nun tun?

Zu Beginn der Quarantäne muss jede quarantänepflichtige Person innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde seine oder ihre Einreise melden und die Anweisungen dieser Behörde befolgen.

An wen können sich die Personen unter Quarantäne wenden, um weitere Informationen zu erhalten?

Sie können sich an die zuständige kantonale Behörde wenden.

Sind bei Missachtung der Quarantänepflicht Sanktionen vorgesehen?

Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Artikel 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse (maximal CHF 10 000) bestraft wird (Abs. 1 Bst. h), bei Fahrlässigkeit mit Busse bis zu CHF 5000. Zuständig für die Strafverfolgung sind die Kantone.

Darf man während der Quarantänezeit gelegentlich hinausgehen, spazieren gehen, frische Luft schnappen oder Besorgungen machen?

Nein. Der Zweck der Quarantäne besteht darin, die Übertragungskette zu unterbrechen. Der physische Kontakt mit anderen muss vermieden werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass soziale Kontakte verboten sind. Kontakt per Telefon oder Skype ist erlaubt.

Was soll ich tun, wenn während der 10-tägigen Quarantäne Symptome auftreten?

Wenn Krankheitssymptome auftreten, ist es wichtig, die zuständigen kantonalen Behörden umgehend zu informieren. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen, beispielsweise über einen Test.

Die Quarantäne dauert 10 Tage. Wohin sollen Personen, deren Aufenthalt eigentlich beendet wäre und die somit keine Unterkunft mehr haben?

Es ist davon auszugehen, dass alle Personen, welche für einen Aufenthalt in die Schweiz eingereist sind, über eine Unterkunft verfügen. Bei Gästen, bei denen die Aufenthaltsdauer in einer Unterkunft abläuft, müssen Gäste und Unterkunftsanbieter wenn möglich eine einvernehmliche Lösung finden. Ansonsten hat die zuständige kantonale Behörde eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, damit die Quarantäne eingehalten werden kann.

Wer ist für die Überwachung der Quarantäne zuständig?

Die kantonalen Behörden sind für die Einhaltung der Quarantänemassnahmen verantwortlich und dafür zuständig, den Personen in Quarantäne die Unterstützung und die Informationen zu bieten, die sie brauchen.

15.12.2020 – Schweiz hilft Griechenland bei der Bewältigung der Gesundheitskrise durch das Coronavirus

Griechenland wird mit der COVID-19-Pandemie auf die Probe gestellt. In diesem Land mit mehr als 120'000 Migranten oder Flüchtlingen besteht ein grosses Risiko, dass das nationale Gesundheitssystem überlastet wird. Das Feuer im Lager Moria Anfang Dezember hat gezeigt, dass sich die Situation schnell verschlechtern kann. Um die Kapazität des nationalen Gesundheitssystems zu stärken und die Schwächsten zu schützen, haben die Schweiz und Griechenland ein Projekt entwickelt, das der Bekämpfung von COVID-19 in den Inselregionen mit der grössten Migranten- und Flüchtlingsbevölkerung gewidmet ist.

Die beiden von der Schweiz gespendeten mobilen Container sind mehrere Meter lang und haben jeweils eine Tür und zwei Fenster.
Die Container werden als mobile medizinische Einheiten zur Aufnahme und Untersuchung von COVID-19-Patienten dienen. © Schweizer Botschaft in Athen

In diesem Rahmen wird die Schweiz medizinische Ausrüstung zur Verfügung stellen und Ausbildungskampagnen für die Rückverfolgung von Kontaktfällen unterstützen. Für Dezember und Januar sind mehrere Aktionen geplant. 800 COVID-Tests wurden Anfang des Monats in einem Aufnahmezentrum für minderjährige Migranten in Athen verteilt. Am 15. Dezember wurden in Athen zwei mobile Container für die medizinische Versorgung sowie zwei Autos für die Betreuung von Patienten übergeben. Bis Ende Januar werden dem Hauptkrankenhaus auf der Insel Lesbos medizinische Geräte übergeben, darunter Bluttransfusionsgeräte, Blutanalysegeräte usw.

Modell des von der Schweiz gesendeten Transporters, der für den Transport von COVID-Patienten verwendet wird.
Die beiden angebotenen Transporter werden zu den ägäischen Inseln fahren und dort als Krankenwagen eingesetzt. © Schweizer Botschaft in Athen

Auf Ersuchen der griechischen Behörden wurde dieses Projekt von der Schweizer Botschaft in Athen in Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät der Universität Athen und dem Krankenhaus in Lesbos initiiert. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) unterstützt das Projekt mit rund 700'000 CHF. Zusätzlich leistet die Schweiz finanzielle Beiträge an die COVID-19-Programme der Organisation Médecins du Monde und des Griechischen Roten Kreuzes zugunsten von Migrantinnen und Migranten sowie der lokalen Bevölkerung. Die Schweiz unterstützt Griechenland seit 2015 in mehreren Bereichen - Asyl und Migration, Gesundheit, humanitäre Hilfe. Griechenland und Lesbos stehen seit mehr als fünf Jahren vor enormen Herausforderungen, und die Schweiz beabsichtigt, nachhaltige Hilfe zu leisten.

Mehr Informationen
Schweiz unterstützt Griechenland bei der COVID-Bekämpfung

30.10.2020 – 11.00 Uhr

Nach der Repatriierungsaktion für Schweizer und ausländische Reisende, die im März und April 2020 wegen der Coronavirus-Pandemie im Ausland blockiert waren, hat das EDA für die Reisekosten Pauschalbeträge definiert und Rechnungen an die Reisenden verschickt. Derzeit sind noch rund 600 Rechnungen offen.

Die säumigen Rechnungsempfängerinnen und -empfänger wurden bereits gemahnt. Bei Personen, die im Ausland leben, behält sich das EDA vor, die diplomatischen Kanäle zu aktivieren. Bleiben die Mahnungen gegenüber Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, ohne Folgen, wird das EDA die weitere Bearbeitung der Zentralen Inkassostelle (beim Eidgenössischen Finanzdepartement) zum Inkasso abtreten.

Die Pauschalkosten für die Rückholflüge richteten sich nach der Länge der Flugstrecke. Die Kostenbeteiligung durch die Passagiere hatte das EDA von Anfang an klar kommuniziert. Die Fluggäste mussten sich damit einverstanden erklären, bevor sie den Flug nutzen durften.

09.09.2020 – 10.00 Uhr

Im März und April dieses Jahres startete das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nach der Coronavirus-Pandemie eine beispiellose Repatriierungsaktion. Im Rahmen dieser Aktion wurden 7311 Reisende, darunter rund 4100 im Ausland gestrandete Schweizer Passagiere, in die Schweiz zurückgeholt. Der Bund hatte die Finanzierung der Flüge vorgezogen, um eine schnellstmögliche Rückführung sicherstellen zu können. Es wurde stets transparent kommuniziert, dass und wie die speziellen Repatriierungsflüge in Rechnung gestellt werden würden. In den letzten Monaten hat das EDA Rechnungen für diesen vordefinierten Kostenbeitrag verschickt. Bis heute sind 76 Prozent der Rechnungen bezahlt worden, 16 Prozent sind noch offen, 7 Prozent werden in Raten bezahlt und ein Prozent befinden sich aktuell in Bearbeitung. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechnungsstellung der Repatriierungsflüge zusammengefasst (Update des Eintrags vom 25.08.2020).

 

 

Fragen und Antworten zum Thema

Wie viele Rechnungen hat das EDA verschickt?

Im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten Rückholaktion des EDA konnten 7311 Passagiere, darunter etwa 4111 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückkehren. Wie angekündigt hat der Bund den Reisenden die zu bezahlende Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Rund 7100 Rechnungen wurden an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt.

Warum müssen sich die Passagiere der Rückholflüge an den Kosten beteiligen?

Das EDA hat am 22. März 2020 aufgrund der COVID-19-Krise eine noch nie dagewesene Rückholungsaktion ins Leben gerufen. Das Ziel war es, im Ausland gestrandete Schweizer Reisende in die Schweiz zurückzuholen. Der Bund hat die Kosten dieser Repatriierungsflüge vorfinanziert. Die Kosten belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken. Das EDA hat von Anfang an öffentlich kommuniziert, dass sich die blockierten Reisenden an den Kosten der Rückholflüge beteiligen müssen. Zudem haben sämtliche Passagiere vor dem Flug eine Einverständniserklärung unterschrieben, sich an den Kosten zu beteiligen. Damit soll verhindert werden, dass blockierte Reisende, die mit Unterstützung des EDA zurückkehren sind, bessergestellt werden, als Personen, die ihre Rückreise selbst organisiert haben.

Wie viele Rechnungen sind noch ausstehend?

Von den 7181 Rechnungen zur Kostenbeteiligung sind aktuell rund 1100 Zahlungen in Verzug. Das EDA hat die letzten Wochen Mahnungen für diese Rechnungen versendet.

Was geschieht, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden?

Das EDA wird für die unbezahlten Rechnungen Mahnungen verschicken. Bei einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung behält sich das EDA die Einleitung eines Inkassoverfahrens vor.

Was geschieht, wenn im Ausland lebende Reisende die Rechnung nicht bezahlen?

Ausstehende Zahlungen von ausländischen Personen könnten im Rahmen der bestehenden zwischenstaatlichen Prozesse, beispielsweise via Rechtshilfegesuche, eingefordert werden. Mit Hilfe der Vertretungen vor Ort steht die Schweiz im engen Austausch mit den dortigen Behörden.

Wie kamen die Kosten für die Rückholflüge zustande?

Das EDA hat sich für einen Pauschalbetrag entschieden, der sich nach der Länge der Flugstrecke berechnet. Auch andere europäische Staaten haben diesen Ansatz gewählt. Aufgrund der Schliessung von Grenzen und Flughäfen konnten viele Destinationen nicht mehr angeflogen werden. In dieser ausserordentlichen Lage sind die Ticketpreise nicht vergleichbar mit den Preisen, die unter normalen Umständen gelten. Die vom EDA eingekauften Leistungen für Charterflüge entsprechen einer, unter den gegebenen Umständen, marktüblichen Preisspanne.

  • für Kurzstrecken (bis 1500 km) beträgt die Kostenbeteiligung 400 Franken
  • für Mittelstrecken (bis 3500 km) beträgt die Kostenbeteiligung 600 Franken
  • für Langstrecken (bis 12'000 km) beträgt die Kostenbeteiligung 1100 Franken
  • für Flüge über 12’000 km beträgt die Kostenbeteiligung 1700 Franken

Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der entstandenen Flugkosten zu decken. Das EDA übernimmt die restlichen 20 Prozent.

25.08.2020 – 13.00 Uhr

Das EDA hat in den letzten Wochen und Monaten die Rechnungen für die im Rahmen seiner Rückholaktion wegen der COVID-19-Pandemie durchgeführten Flüge verschickt. Bei Nichtzahlung verschickt das EDA Mahnungen. Doch, wie werden national und international eigentlich Zahlungen eingefordert?

 

Fragen und Antworten zum Thema

Wie viele Rechnungen hat das EDA verschickt?

Im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten Rückholaktion des EDA konnten 7255 Passagiere, darunter etwa 4111 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückkehren. Wie angekündigt hat der Bund den Reisenden die zu bezahlende Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Rund 7100 Rechnungen wurden an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt. 

Wie viele Rechnungen sind noch ausstehend?

Von den 7132 Rechnungen zur Kostenbeteiligung sind aktuell rund 1500 Zahlungen in Verzug. Das EDA hat die letzten Wochen Mahnungen für diese Rechnungen versendet.

#flyinghome: Grösste Repatriierungsaktion in der Geschichte der Schweiz

Das EDA organisierte 35 Rückholflüge und brachte rund 4200 Schweizer Reisende von allen Kontinenten in die Schweiz zurück. Mehr zur grössten Repatriierungsaktion in der Schweizer Geschichte in der Online-Übersicht und im Video.

19.08.2020 – 15.00 Uhr

Von den 7'100 Rechnungen zur Kostenbeteiligung an der Rückholaktion des EDA, die der Bund an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt hat (vgl. Bericht vom 14.08.2020, 10 Uhr), sind aktuell rund 1'500 Zahlungen in Verzug. Das EDA hat diese und letzte Woche Mahnungen für diese rund 1'500 Rechnungen versendet.

14.08.2020 – 10.00 Uhr

Das EDA hat im Juni, Juli und August die Rechnungen für die im Rahmen seiner Rückholaktion wegen der COVID-19-Pandemie durchgeführten Flüge verschickt. Die Passagiere waren darüber informiert worden, dass sie sich an den Reisekosten beteiligen müssen. Bei Nichtzahlung verschickt das EDA Mahnungen.

Im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten Rückholaktion des EDA konnten 7255 Passagiere, darunter etwa 4100 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückkehren.

Wie angekündigt hat der Bund den Reisenden die zu bezahlende Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Rund 7100 Rechnungen wurden an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt. Der Versand erfolgte gestaffelt seit dem 11. Juni gestaffelt und werden im August fortgesetzt. Der letzte grössere Versand (über 1000 Rechnungen) fand am 9. Juli 2020 statt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Die Passagiere waren vor dem Besteigen des Flugzeugs darüber informiert worden, dass sie sich an den Reisekosten beteiligen müssen, auch wenn die genauen Kosten zu diesem Zeitpunkt wegen der sehr kurzfristig anberaumten Flüge und der besonderen Umstände noch nicht feststanden.

Das EDA wird für die unbezahlten Rechnungen Mahnungen verschicken. Bei einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung behält sich das EDA die Einleitung eines Inkassoverfahrens vor.

#flyinghome: Die grösste Repatriierungsaktion in der Schweizer Geschichte

#flyinghome: Vom EDA organisierte Flüge – eine Übersicht   

04.08.2020 – 19.00 Uhr

Einreise-Beschränkung in die Kantone Wallis und Waadt für belgische Staatsangehörige aufgehoben

Aufenthalte von belgischen Staatsangehörigen in den Kantonen Wallis und Waadt sind wieder uneingeschränkt möglich. Aufgrund der angeblich hohen Ansteckungsgefahr hatten die belgischen Behörden seit dem 1. August 2020 die Kantone Wallis, Waadt und Genf in die «catégorie rouge» eingestuft. Damit waren belgischen Bürgerinnen und Bürgern nicht zwingende Aufenthalte in diesen drei Kantonen untersagt. Bundesrat Cassis hatte am Montag mit seinem belgischen Amtskollegen Philippe Goffin telefoniert und ihn gebeten, die Einschätzungen zu überprüfen. Unter anderem unterstrich er, dass es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede gebe, was die Auswirkungen der Pandemie angehe.

Die zuständige belgische Behörde (Cellule d'évaluation belge, CELEVAL) hat – wie von Aussenminister Goffin zugesagt – die Einteilung am Dienstag noch einmal geprüft: Die Kantone Wallis und Waadt werden nun nicht mehr in der «catégorie rouge» aufgeführt. Dies teilte Aussenminister Goffin Bundesrat Cassis heute Dienstag am Telefon mit. Belgische Staatsangehörige können damit wieder in die Kantone Wallis und Waadt reisen und sich dort aufhalten, auch ohne dass dafür ein «zwingender Grund» vorliegen muss.

06.07.2020 – 11.00 Uhr

Quarantänebestimmungen und Maskenpflicht im ÖV

Die Coronavirus-Krise ist noch nicht überstanden, auch wenn wir versuchen, zu einer gewissen Normalität zurückzukehren, Massnahmen teilweise gelockert werden und erste Grenzen wieder geöffnet sind. Die Schweiz passt daher ihre Einreisebestimmungen laufend der aktuellen epidemiologischen Lage an.

Quarantäneregeln bei einzelnen Ländern

Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einem Anstieg der COVID-19-Fallzahlen in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen eingereist sind. Ab dem 6. Juli 2020 müssen sich alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne begeben. Eine laufend aktualisierte Liste zu den betroffenen Ländern ist jederzeit auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu finden.  

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Ab dem 6. Juli 2020 gilt zudem im öffentlichen Verkehr in der Schweiz eine Maskenpflicht. Beachten Sie die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.

Auslandreisen in der Verantwortung des Reisenden

Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise unter Auflagen: obligatorische Quarantäne, Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder das Vorweisen eines negativen COVID-19-Tests. Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern.

Vor einer Reise ins Ausland sollten sich Schweizer Reisende über die Pandemiesituation an ihrem Reiseziel informieren. Sie sollten auch die Regeln für die Rückkehr in die Schweiz kennen. Die Planung, Organisation und Durchführung einer Reise liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Die wichtigsten Tipps im Zusammenhang mit Reisen in der aktuellen Zeit finden Sie im Newsbeitrag «Wiedereröffnung der Grenzen EU/EFTA/Vereinigtes Königreich: 5 Reisetipps».  

23.06.2020 – 17.30 Uhr

Gerade in Krisenzeiten ist hochstehende Bildung wichtig

Die COVID-19-Pandemie macht es schwieriger, gemeinsame Schritte für eine hochwertige Bildung in der Welt und mit Zugang für alle zu unternehmen. Die Krise destabilisiert die Bildungssysteme in vielen Ländern. Zahlreiche Schulen wurden geschlossen, rund 1,6 Milliarden Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen. In Ländern, die sich bereits vor Ausbruch der Pandemie in einer Krisensituation befanden, ist die Situation noch schwieriger. Krisen können wirtschaftliche, politische, soziale, gesundheitliche Ursachen haben oder auf Naturereignisse zurückgehen – in jedem Fall haben sie haben verheerende Auswirkungen auf die Bildungssysteme.

Denn Millionen von Kindern, insbesondere von vulnerablen Gruppen, auf der Flucht oder Migration, bleiben aufgrund der Schulschliessungen ohne Schulbildung. Ein solcher Unterbruch kann für ihre Zukunft, ihre Gesundheit oder ihren Schutz schlimme Folgen haben. Zum Beispiel steigt das Risiko, dass die Schulausbildung abgebrochen wird oder dass es vermehrt zu Kinderarbeit oder sexueller Gewalt kommt. Dadurch sind die Fortschritte gefährdet, die in den letzten Jahren im Bildungswesen erzielt wurden.

Die Schweiz setzt sich dafür ein, die Auswirkungen von Krisen auf die Bildung einzudämmen. Angesichts von COVID-19 hat sie zusammen mit Partnerorganisationen einen Aufruf lanciert. Darin wird gefordert, gerade in Notsituationen die Bildung zu stärken.

Die Schweiz setzt sich seit langem für eine qualitativ hochstehende Bildung für alle ein. Es ist ein grundlegendes Menschenrecht und wurde von der Staatengemeinschaft in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als 4. Ziel definiert. Die Schweiz beteiligt sich auf multilateraler Ebene an der Entwicklung von Konventionen, Initiativen, Berichten und Prozessen. Der Global Monitoring Report on Education der UNESCO, der mit Unterstützung der Schweiz erstellt wurde, ist einer der Indikatoren zur Überwachung des globalen Fortschritts. Die diesjährige Ausgabe, die am 23. Juni 2020 veröffentlicht wurde, erinnert die Länder daran, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die Gefahr laufen, zurückgelassen zu werden. Und sie unterstreicht, dass Fortschritte bei der Integration im Bildungsbereich nötig sind, damit das Ziel 4 der Agenda 2030 erreicht werden kann.

19.06.2020 – 18 Uhr

EDA stellt Durchhaltefähigkeit der Schweizer Aussenstellen sicher
 
Damit die Schweiz ihre Interessen im Ausland wahren kann und für Schweizerinnen und Schweizer, die sich im Ausland aufhalten oder dort leben, erreichbar ist, braucht es ein funktionierendes Aussennetz. Bei der Bewältigung der COVID-19-Krise hat sich gezeigt, dass sich ein solches Netz bewährt. Unter der Leitung der Zentrale EDA in Bern haben die Schweizer Vertretungen im Ausland zum Beispiel die Rückholaktion des EDA durchgeführt. Auf diese Weise konnten mehr als 7000 Personen darunter 4200 Schweizer Reisende, die wegen der Coronavirus-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückgebracht werden.
Ein wichtiger Faktor, damit die Vertretungen der Schweiz im Ausland handlungsfähig bleiben, sind die regelmässigen Versetzungen des Personals und die Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit besonders in Kontexten wo die Gesundheitsversorgung und die Sicherheitslage aufgrund von COVID-19 nicht gewährleistet ist. Die Aussenstellen der Schweiz sind dadurch stets besetzt, um ihre Aufgaben zu erfüllen und Dienstleistungen anzubieten. Darüber hinaus möchte das EDA als Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gewährleisten.

Viele Schweizer Vertretungen in schwierigen Kontexten im Ausland können auf kommerziellem Weg nicht erreicht werden

Allerdings erschweren die Folgen von COVID-19 die Durchführung der Versetzungen und andere wichtige Personalverschiebungen. Auch wenn die Fluggesellschaften wieder vermehrt Tickets verkaufen, fallen immer wieder Flüge aufgrund mangelnder Nachfrage und behördentlicher Auflagen aus.
Da die Flotte des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) aufgrund der COVID-19 Lage über freie Kapazitäten verfügt, setzt das EDA diese Kapazitäten zugunsten wichtiger dienstlicher Personalverschiebungen ein, welche nicht mit kommerziellen Mitteln erfüllt werden können.
Damit allfällige Flüge effizient durchgeführt werden können und um die Kosten tief zu halten, machen die Flugzeuge des LTDB nach Möglichkeit Zwischenstopps in verschiedenen Destinationen.

08.06.2020 – 17 Uhr

EDA initiiert und unterstützt kommerziellen Rückflug von Schweizer Reisenden

Rund 7000 Reisende (darunter rund 4200 Schweizer Reisende), die wegen der Coronavirus-Pandemie im Ausland blockiert waren, hat das EDA im Rahmen seiner Rückholaktion im März und April 2020 in die Schweiz zurückgebracht. Ein Flug aus Accra (Ghana) nach Zürich mit Zwischenhalten in Abidjan (Elfenbeinküste) und Ouagadougou (Burkina Faso) war am 29. April 2020 der letzte von 35 Charterflügen, die das EDA organisiert hatte. Diese grosse Rückholaktion ist nun abgeschlossen. Den Schweizer Reisenden, die nicht mehr zurückkehren konnten und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern bietet das EDA seither Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.

Zu dieser Unterstützung gehört - trotz nach wie vor bestehender Reisebeschränkungen - auch die weitere Suche nach Rückreisemöglichkeiten. So versuchen die Schweizer Vertretungen im Ausland, bei den wenigen noch stattfindenden Sonderflügen anderer Staaten Schweizerinnen und Schweizern freie Plätze zu vermitteln. Wo die Zahl der blockierten Passagiere einen kommerziellen Flug möglich macht, steht das EDA in Kontakt mit den Schweizer Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss.

Solche Flüge würden durch Swiss und Edelweiss durchgeführt, die auch für Buchung und Ticketing zuständig sind. Das EDA definiert und reserviert das für Schweizer Rückkehrende benötigte Kontingent im Flugzeug und unterstützt im Sinne einer ausserordentlichen Massnahme mit einer Defizitgarantie, sollten die gesamthaft verkauften Flugtickets die Kosten eines Fluges nicht vollumfänglich decken. Ausserdem unterstützt das EDA die Fluggesellschaften auch beim Erhalt der notwendigen Lande- und Startbewilligungen (diplomatic clearance).

Flugzeug aus Casablanca bringt Reisende in die Schweiz

Im Rahmen eines solchen Fluges traf am 8. Juni 2020 in Zürich ein Flugzeug aus der marokkanischen Stadt Casablanca ein. An Bord befanden sich 102 Schweizer Reisende und 67 Passagiere aus anderen Staaten. Weitere Flüge sind nicht ausgeschlossen, sollten an einer Destination genügend Schweizer Reisende in die Schweiz zurückkehren wollen, damit Swiss oder Edelweiss einen «kommerziellen Flug» durchführen könnte. Rückkehrwillige Schweizer Touristen und ausländische Touristen mit Wohnsitz in der Schweiz werden von den Fluggesellschaften für diese Flüge prioritär behandelt.

05.06.2020 – 16 Uhr

Die Schweiz öffnet die Grenze zu allen EU/EFTA-Staaten am 15. Juni

Ende Mai 2020 hatte der Bundesrat entschieden, dass die Schweizer Grenze zu Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz am 15. Juni 2020 wieder vollständig geöffnet wird. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage können an diesem Tag auch die geltenden Einreisebeschränkungen gegenüber den weiteren EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich aufgehoben werden.

Zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden die Einreisebeschränkungen bereits am 16. Mai 2020 gelockert. Aus allen anderen EU/EFTA-Staaten ist die Einreise in die Schweiz bis am 15. Juni nur in Ausnahmefällen erlaubt.

28.05.2020 – 16 Uhr

Schweizer Grenze zu Deutschland, Frankreich und Österreich ist ab 15. Juni 2020 wieder offen

Ab 15. Juni 2020 sind die Grenzen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern wieder offen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 entschieden, dass die Reisefreiheit und Personenfreizügigkeit zwischen Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz ab diesem Tag wieder vollständig hergestellt wird.

Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni 2020 angekündigt. Die Schweiz hat Italien darüber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegenüber Italien bereits auf dieses Datum hin noch zu früh wäre. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Schritt mit Italien sowie allfällige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens zu koordinieren. Er wird dabei auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.

Das EDA hat entsprechend den Corona-Fokus bei den Reisehinweisen aktualisiert. Darin werden Schweizer Staatsangehörige dazu aufgefordert, im Ausland die jeweiligen Weisungen und Empfehlungen der betroffenen Staaten zu befolgen. Auch wenn in vielen Staaten die Einreisevorschriften gelockert oder aufgehoben wurden, können innerhalb des Landes Massnahmen angeordnet werden, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen. 

Informationen zu gesundheitlichen Aspekten bietet das Bundesamt für Gesundheit an. Die Weltgesundheitsorganisation WHO informiert in ihren Situation Reports über die Länder, die vom Virus betroffen sind.

28.05.2020 – 11 Uhr

Schweiz unterstützt UNO-Fonds zur Hilfe von Entwicklungsländern beim sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbau

Am 31. März 2020 lancierte UNO-Generalsekretär António Guterres den COVID-19 Response and Recovery Multi-Partner Trust Fund (MPTF). Der Fonds ist ein Finanzierungsinstrument des UNO-Entwicklungssystems zugunsten der ärmsten Bevölkerungsgruppen in einkommensschwachen Entwicklungsländern. Er unterstützt die mittelfristigen Bemühungen dieser Länder beim sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbau.

Der Fonds ist auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt und rechnet mit einem Mittelbedarf von 2 Milliarden USD. Die Schweiz unterstützt den Fonds mit einem Beitrag von 8 Mio. CHF. Die Schweiz übernimmt eine aktive Rolle im Leitungsgremium des Fonds. Mit diesem Beitrag bringt die Schweiz ihre Solidarität mit Menschen in Entwicklungsländern zum Ausdruck, welche von COVID-19 besonders hart betroffen sind.

Der Fonds ergänzt als Instrument des UNO-Entwicklungssystems den Global Humanitarian Response Plan (GHRP) und den WHO Strategic Preparedness and Response Plan. Diese decken die unmittelbaren humanitären und sanitären Bedürfnisse ab.

23.05.2020 – 13.05 Uhr

Schweizer Studierende kehren in die Schweiz zurück – dank Eigeninitiative und der Unterstützung der Schweizer Botschaft in Bukarest. 

Am Samstag, 23. Mai 2020, konnten mehrere Studierende aus der Schweiz und Frankreich in ihr Heimatländer zurückkehren. Dies obwohl es derzeit aufgrund der globalen COVID-Pandemie schwierig ist, Rumänien auf direktem Flugweg zu verlassen. Der Rückflug wurde von den Studierenden selbst organisiert. Die Schweizer Botschaft in Bukarest hat diese Initiative eng unterstützt und konnte sich dabei auf ihre langjährige Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden stützen.

Lanciert wurde das Rückreiseprojekt durch einen Zusammenschluss französischsprechender Medizinstudenten der Universitäten Cluj und Iasi. Gemeinsam mit einem Reiseunternehmen konnten sie einen Sonderflug für eine Ausreise von Studierenden aus der Schweiz und Frankreich organisieren. Aufgrund der örtlich geltenden COVID-Notfallverordnung benötigen Flüge nach Rumänien jedoch zusätzlich zu der üblichen Fluggenehmigung eine schriftliche Unterstützung des Ziellandes.

Die Schweizer Botschaft stand daher in engem Kontakt mit den Studierenden und unterstützte sie in der Ausarbeitung ihrer privaten Rückreiseinitiative. Zudem koordinierte die Schweizer Botschaft in Bukarest die Sonderbewilligung mit dem rumänischen Krisenstab.

Angesichts der Tatsache, dass der Sonderflug durch die frankophonen Studierenden nicht hätte ausgelastet werden können, wurde die Ausreise weiteren Schweizer Staatsangehörigen angeboten.

Dank der guten Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Behörden vor Ort konnte schliesslich das Flugzeug mit 125 Personen an Bord, darunter 10 Schweizern, Rumänien Richtung Basel verlassen. Die Unterstützung der Schweizer Botschaft in Bukarest hat keine Kostenfolge für die Schweiz. Der Sonderflug wurde privat finanziert.

13.05.2020 – 11 Uhr

Die Schweiz reagiert auf humanitäre Bedürfnisse und unterstützt die Entwicklung von Diagnostika, Therapien und Impfstoffen 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 über die Verwendung von 175 Millionen Franken im weltweiten Kampf gegen die COVID-19-Pandemie entschieden. Mit diesem Betrag soll einerseits humanitäre Hilfe geleistet und andererseits die Entwicklung, die Produktion und ein global gerechter Zugang zu Diagnostika, Therapien und Impfstoffen gefördert werden. Die 175 Millionen Franken sind Teil eines Pakets von 400 Millionen Franken, welches der Bundesrat vor zwei Wochen verabschiedet hatte.

Am 29. April 2020 hatte der Bundesrat 400 Millionen Franken für die internationale Bewältigung der COVID -19-Pandemie beschlossen. Damit sollen Menschen in Armut und Not unterstützt werden, insbesondere in Entwicklungsländern. So gewährt die Schweiz dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ein Darlehen in der Höhe von 200 Millionen Franken und leistet einen Sofortbeitrag von 25 Millionen Franken an den Katastrophenfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF). An seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 hat der Bundesrat nun die Verwendung der restlichen 175 Millionen Franken konkretisiert.

Humanitäre Hilfe, Innovation und Gesundheit im Fokus

Von diesen 175 Millionen Franken hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) bereits Beiträge in Höhe von 52 Millionen geleistet: Dazu gehören Beiträge an die UNO und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie bilaterale Hilfe in humanitären Krisenregionen, inklusive Hilfsgüterlieferungen. Der «Coalition for Epidemic Preparedness Innovations» (CEPI) stellte die Schweiz zudem 10 Millionen Franken für die Forschung an einem Impfstoff gegen das neue Coronavirus zur Verfügung.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, weitere Aktionen zu unterstützen:

  • 60 Millionen sind für die Entwicklung und Bereitstellung von Diagnostika, Therapien und Impfstoffen für COVID-19 vorgesehen. Die Hälfte davon erhält die in Genf ansässige Organisation «Gavi», die sich auf das Bereitstellen von Impfstoffen in Entwicklungsländern spezialisiert hat. Die andere Hälfte geht an die Stiftungen «Wellcome Trust» und die «Foundation for Innovative New Diagnostics», die den Zugang zu Diagnostika und Therapien für COVID-19 für Menschen in Entwicklungsländern fördern.
  • 50,5 Millionen werden zur Deckung des weltweit zunehmenden Bedarfs nach humanitärer Hilfe verwendet, einerseits für die Nothilfe-Appelle der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie der UNO und andererseits für bilaterale Hilfe.
  • 2,5 Millionen stellt die Schweiz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Koordination der internationalen Reaktion gegen COVID-19 zur Verfügung. 

Diese Beiträge sind im Interesse der Schweiz für eine starke internationale Reaktion auf eine Pandemie, die keine Grenzen kennt. Der Entscheid folgt einer Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, die für das Jahr 2020 eine Erhöhung der Kredite für humanitäre Hilfe um 100 Millionen Franken fordert.

Aufgrund der aktuellen Situation kann das EDA bis Ende Jahr rund 20 Millionen Franken einsparen. Dieses Geld soll für die humanitäre Hilfe im Rahmen von COVID-19 ausgegeben werden.

Entwicklungsländer besonders stark gefährdet

COVID-19 wirkt sich nicht nur auf die Gesundheit, sondern auch auf das wirtschaftliche und soziale Leben aus. Entwicklungsländer trifft das Virus besonders stark: Oft fehlt ein funktionierendes Gesundheitssystem und die Menschen haben weder Ersparnisse noch geregelte Arbeitsverhältnisse oder ein stabiles Sozialsystem, das sie vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage schützen könnte. Mit dem Verlust der Existenzgrundlage steigt das Risiko von Unruhen, Flucht und irregulärer Migration. Die Schweiz hat ein grosses Interesse, diesen von Armut und Not betroffenen Menschen rasch und unbürokratisch zu helfen. Als Gaststaat zahlreicher internationaler Organisationen in Genf verfügt die Schweiz über wichtige Werkzeuge einen bedeutenden Beitrag zu leisten, um die Folgen dieser Pandemie weltweit abzufedern.

11.05.2020 – 14 Uhr

Ein Flugzeug wird am Flughafen von Taschkent beladen.
Das Flugzeug, das im März acht Schweizer Reisende nach Europa brachte, vor dem Start in Taschkent. © EDA

Rückreise aus Usbekistan dank Zusammenarbeit der Botschaften – und sozialen Medien

In der vergangenen Woche ging auf der Botschaft in Tashkent die Rückmeldung eines evakuierten Schweizers ein, der nun zu Hause angelangt ist. Für ihn war die Heimreise besonders kompliziert gewesen.

Der Schweizer Bürger gehörte zu einer kleinen Gruppe in Usbekistan festsitzender Europäer aus verschiedenen Ländern, die letzte Woche die Gelegenheit erhielt, via das benachbarte Tadschikistan auszureisen. Die Kollegen der Vertretung der Europäischen Union in Tashkent stellten eine Liste der Ausreisewilligen zusammen, eine europäische Botschaft in Dushanbe stellte den Kontakt zu den tadschikischen Behörden sicher, eine andere Botschaft in Tashkent organisierte den Transport bis an die usbekisch-tadschikische Grenze, wo die Gruppe schliesslich von einem Minibus des tadschikischen Aussenministeriums erwartet und direkt an den Flughafen von Dushanbe gebracht wurde. Dies obwohl die Grenze für Reisende im Prinzip geschlossen war und trotz den strengen Quarantänevorschriften, die bei den wenigen noch möglichen Ausnahmen angewendet werden.

Social-Media-Gruppe mit dem Vizepremierminister

«Ohne eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten wären diese Evakuierungen nicht möglich», sagt Botschafter Olivier Chave. «Und ohne den Einsatz Sozialer Medien ebensowenig.» So gebe es etwa eine Telegram-Gruppe mit dem usbekischen Vizepremierminister Abukhakhimov und den in Taschkent ansässigen Botschaftern. «Diese Telegram-Gruppe ist in der Krise zu einer der wichtigsten Kommunikationsplattformen geworden», so Olivier Chave.

Schweiz unterstützte norwegischen Staatsbürger

Die Bedeutung der Zusammenarbeit und der Sozialen Medien hatte sich bereits bei der Evakuation von über hundert europäischen Reisenden Ende März gezeigt. Darunter befanden sich damals auch acht Schweizer Bürger sowie eine Französin und drei usbekische Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz.

Da der Flug durch Uzbekistan Airways organisiert wurde, mussten sämtliche Passagiere mit einer Note beim Aussenministerium angemeldet werden. Nicht alle Herkunftsländer der Gestrandeten haben jedoch in Taschkent eine Vertretung, so dass zuerst abgesprochen werden musste, wer sich um welche Reisenden kümmern würde (die Schweizer Botschaft «adoptierte» einen Norweger).

Gleichzeitig hielten sich die europäischen Botschaften gegenseitig auf dem Laufenden über das geplante Abflugdatum, welches mehrmals verschoben wurde. In der Zwischenzeit galt es auch, den gestrandeten Landsleuten zu versichern, dass die Botschaft weiterhin in engem Kontakt mit den Behörden stehe und alles tue, um eine baldige Ausreise zu ermöglichen.

Schliesslich spielte auch das Generalkonsulat in München eine wichtige Rolle, wo das Flugzeug schliesslich landete. Die ankommenden Passagiere mussten betreut und ihre Weiterreise in die Schweiz organisiert werden.

Umso grösser war die Erleichterung für die Beteiligten, als schliesslich alle wieder zu Hause waren.

07.05.2020 – 14.00 Uhr

Am Flughafen Genf steigen Erwachsene und Kinder vom Flugzeug in einen Bus.
Nach der Landung in Genf: Kinder mit ihren Müttern auf dem Weg zur Spezialklinik. © EDA

Schweizer Botschaft in Moskau ermöglicht russischen Kindern mit seltener Form von Augenkrebs Reise zur Behandlung in Lausanne

Fünf Kinder konnten am 6. Mai 2020 mit ihren Müttern aus Russland in die Schweiz reisen, damit sie in Lausanne wegen ihres Augenkrebsleidens behandelt werden. Morgen werden in einem Flugzeug weitere fünf Kinder in Genf landen und in die Spezialklinik nach Lausanne weiterreisen. Die Klinik ist die einzige Klinik, in der diese seltene Form von Augenkrebs behandelt werden kann, ohne dass die Sehkraft dadurch Schaden nimmt.

Ermöglicht hat die Reisen nach Lausanne die Schweizer Botschaft in Moskau. Trotz der Reisebeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte sie die Flugmöglichkeiten nach Genf vermitteln. Mitarbeitende des EDA in Genf sowie das VBS stellten die Weiterreise von Genf nach Lausanne sicher. Für die Reisekosten kam ein privater Sponsor auf.

Bereits Anfang April hatte die Schweizer Botschaft einen russischen Jungen, der an dieser seltenen Form von Augenkrebs leidet, bei der Reise nach Lausanne unterstützt. Dort konnte er Junge dann in der Spezialklinik behandelt werden. Bis zur Wiederaufnahme von kommerziellen Flüge will die Schweizer Botschaft in Moskau weitere Reisen von russischen Kindern, die vom Augenleiden betroffen sind, nach Lausanne ermöglichen, zum Beispiel im Juni und Juli 2020. Private Sponsoren haben die Übernahme der Kosten für diese Reisen bereits zugesagt.

06.05.2020 – 14.00 Uhr

Bundesrat Ignazio Cassis spricht vor dem Eingang zum Nationalratssaal auf dem BERNEXPO Gelände mit der neuen DEZA-Direktorin Patricia Danzi.
Sondersession auf dem BERNEXPO-Gelände: Bundesrat Ignazio Cassis lässt sich erstmals von der neuen DEZA-Direktorin Patricia Danzi zu seinem Auftritt begleiten. © EDA

Internationale Solidarität in der weltumspannenden Krise

Am Mittwoch, 6. Mai 2020, nahm Bundesrat Ignazio Cassis im Nationalrat Stellung zur Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-NR) «Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe» (20.3131). Die Motion will erreichen, dass die Kredite für die humanitäre Hilfe für das Jahr 2020 um insgesamt 100 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt.

Der Vorsteher des EDA verwies auf die Entscheidung des Bundesrats vom Mittwoch, 29. April, internationale Aktionen mit 400 Millionen Franken zu unterstützen. Diese Unterstützung setzt sich aus drei Teilen zusammen: aus einem zinslosen Darlehen im Umfang von maximal 200 Millionen Franken für das IKRK, aus einem Beitrag von 25 Millionen Franken an den Katastrophenfonds («Catastrophe Containment and Relief Trust») des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie aus weiteren Beiträgen in der Höhe von maximal 175 Millionen Franken an verschiedene international aktive Organisationen. Mit dieser Entscheidung ist der Bundesrat der Motion der APK-NR entgegengekommen. Die Motion wurde von der Grossen Kammer mit 114 zu 72 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen.

«Das Virus kennt keine Grenzen – seine Folgen auch nicht», sagte Bundesrat Ignazio Cassis während der Nationalratsdebatte. Die Schweiz zeigt sich solidarisch in der weltumspannenden Krise und lebt die Solidarität über ihre Grenzen hinaus.

Pressemitteilung zum Bundesratsentscheid vom 29. April 2020 «Coronavirus: Schweiz unterstützt internationale Aktionen mit 400 Millionen Franken»

06.05.2020

COVID-19: Mehr Schutz für Frauen und Mädchen!

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist in gewissen Ländern aufgrund der Lockdown-Massnahmen und des eingeschränkten Zugangs zu Hilfsangeboten ein erhöhtes Risiko von häuslicher Gewalt zu beobachten. Vor diesem Hintergrund hat Bundesrat Ignazio Cassis zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von 58 anderen Ländern eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung des Schutzes von Frauen und Mädchen in Zeiten von COVID-19 unterzeichnet.

Die gemeinsame Erklärung ruft die internationale Gemeinschaft auf, sich für den Schutz der Gesundheit und der körperlichen Integrität von Frauen einzusetzen und sicherzustellen, dass die Frauen an allen Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Pandemie umfassend teilhaben. Sie appelliert ausserdem an alle Akteure (inkl. Privatsektor), ihre Anstrengungen zu vereinen, um in besonders betroffenen Ländern Soforthilfe zu leisten, und die globale Verpflichtung für einen universellen Zugang zur Gesundheitsversorgung vollumfänglich wahrzunehmen.

Die Schweiz achtet auf allen Ebenen darauf, dass sämtliche Initiativen und Programme im Umgang mit der COVID-19-Krise eine genderspezifische Dimension enthalten. Die Schweiz setzt sich bereits weltweit und in ihren Partnerländern über die UNO, die einzelnen Regierungen und über Nichtregierungsorganisationen für eine Verbesserung der Mutter-Kind-Gesundheit sowie für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ein. Ein Beispiel ist das laufende humanitäre Hilfsprogramm in Myanmar: Es unterstützt den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) dabei, in seiner humanitären Hilfe einen integrierten Ansatz anzuwenden, der geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle und reproduktive Gesundheit, psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung berücksichtigt. Ausserdem unterstützt die Schweiz ihre Büros und Partner vor Ort bei der Suche nach Lösungen, um die neuen Herausforderungen im Rahmen der bestehenden Programme zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu bewältigen.

Für Bundesrat Ignazio Cassis ist es wichtig, der aktuellen Gesundheitsbedrohung mit gemeinsamen Lösungen entgegenzuwirken. «Wir müssen die Gesundheit und Integrität der Frauen auf internationaler Ebene gewährleisten und eine globale Antwort auf die COVID-19-Krise finden.»

Gemeinsame Erklärung (PDF, 3 Seiten, 373.7 kB, Deutsch)


01.05.2020 – 11.00 Uhr

Ein Bildschirm in der Abflughalle des Flughafens von Istanbul zeigt die Zürich als Flugdestination an.
Destination Zürich: Der letzte Schritt vor der Rückreise in die Schweiz machte deutlich, dass die Vorbereitung durch das Generalkonsulat in Istanbul und die Botschaft in Ankara geklappt hatte. © EDA

Erfolgreicher Rückholflug aus Istanbul auch für Mitarbeitende der Schweizer Vertretungen in der Türkei ein spezieller Moment

«Es war eine aufreibende Zeit, die aber den Mitarbeitenden unserer Botschaft in Ankara und des Generalkonsulats in Istanbul als grosses Erfolgserlebnis in Erinnerung bleibt», blickt der Generalkonsul der Schweiz in Istanbul, Julien Thöni, auf den 23. April zurück: An diesem Tag konnten über 300 Personen mit zwei kommerziellen Flügen aus der Türkei zurück in die Schweiz gebracht werden.

Seit der Ausbreitung des Coronavirus standen das Schweizerische Generalkonsulat in Istanbul und die Botschaft in Ankara in ständigem Kontakt mit Bürgern, die in der Türkei gestrandet sind und gerne in die Schweiz zurückkehren wollten. Die Liste der Rückreisewilligen wuchs über die Zeit so an, dass ein Rückführungsflug in Betracht gezogen werden konnte. Das KMZ in Bern erteilte dem Generalkonsulat den Auftrag, einen solchen Flug durchzuführen. «In Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden, welche mit der gleichen Lage von türkischen Bürgern in der Schweiz konfrontiert war, erreichten wir, dass Turkish Airlines zwei kommerzielle Flüge vorsah», blickt Julien Thöni zurück. Diese Flüge fanden am Donnerstagnachmittag, 23. April von Istanbul nach Zürich statt.

Dank Unterstützungsbrief zum Flughafen

Das Generalkonsulat übernahm die Koordination der Operation und stellte mittels der Botschaft in Ankara den Kontakt mit den Behörden sicher. Das Generalkonsulat in Istanbul informierte alle rückehrwilligen Personen. Dies war auch nötig, da die türkischen Behörden wegen eines nationalen Feiertages für den gesetzten Rückflugtag kurzfristig eine Ausgangssperre verhängten. Dies führte zu einer grossen Hektik, die dank einer reibungslosen Organisation auf dem Generalkonsulat und Einsatz über das Wochenende bewältigt wurde. Allen Passagieren wurde einen Unterstützungsbrief ausgestellt, mit dem sie dann an den Flughafen reisen konnten. Zudem wurden alle Passagiere auch dem Aussenministerium gemeldet, um die Reise in der Türkei zu erlauben. Dies klappte dann auch zur Erleichterung aller gut.

Am Flughafen selber empfing und unterstützte ein Team des Generalkonsulats die Passagiere beim Boarding und bei der Passkontrolle, da Visa und Aufenthaltsbewilligungen abgelaufen waren. Dank unbürokratischer Hilfe und guter Absprache mit dem Sekretariat für Migration und den kantonalen Migrationsbehörden sowie der Flughafenpolizei Zürich gelang es dem Team am Flughafen, alle Probleme vor Ort zu lösen und die Ausreise aus der Türkei und die Einreise in die Schweiz sicherzustellen.

Dass an diesem 23. April über 300 Personen zurück in die Schweiz gebracht werden konnten, machte alle Beteiligten glücklich und stolz, konnten sie doch den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in Zeiten der Not beistehen.

 

30.04.2020 - 09.00 Uhr

Coronavirus: Schweiz unterstützt internationale Aktionen mit 400 Millionen Franken

Covid-19 trifft Entwicklungsländer besonders stark. In Staaten, die geprägt sind von Armut, Konflikten und Katastrophen, verschärft sich die bereits prekäre Situation. Um diese Entwicklung abzufedern hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ein zinsloses Darlehen von insgesamt 200 Millionen Franken zu gewähren und mit 25 Millionen einen IWF-Katastrophenfonds zu unterstützen. Mit weiteren 175 Millionen sollen international aktive Organisationen und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Covid-19 gestärkt werden. Die Schweiz zeigt sich damit solidarisch in der weltumspannenden Krise.

Die Covid-19-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben aller Menschen. Die wirtschaftlichen Einschränkungen im Rahmen eines Lockdowns gefährden weltweit vor allem Menschen in Entwicklungsländern: Wenn die Ärmsten der Welt nicht mehr arbeiten können, können sie ihre Familie nicht ernähren. Diesen Menschen fehlen geregelte Arbeitsverhältnisse und ein stabiles staatliches Sozialsystem, die sie im Fall einer solchen Krise schützen würden. Das Risiko für soziale Unruhen steigt und mehr Menschen werden sich wegen der fehlenden Lebensgrundlage gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen. Es ist im Interesse der Schweiz, den Ursachen von Flucht entgegenzuwirken.

Beiträge für Linderung der Pandemie an internationale Organisationen

Der Bundesrat folgt den dringenden Aufrufen der UNO, der WHO, dem IKRK, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), der G20 und anderen Organisationen nach finanzieller Unterstützung, um handlungsfähig zu bleiben. Die grossen international aktiven Organisationen brauchen Mittel für zusätzliche Massnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen und um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern.

 

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Der Bundesrat erklärt sich bereit, sich mit 400 Millionen Franken an den internationalen Bemühungen zur Linderung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu beteiligen. In einem ersten Schritt will er deshalb dem IKRK ein zinsloses Darlehen im Umfang von maximal 200 Millionen Franken gewähren. Dieses muss innerhalb von sieben Jahren zurückbezahlt werden. Zudem hat er sich für einen Beitrag in Höhe von 25 Millionen Franken an den Katastrophenfonds («Catastrophe Containment and Relief Trust») des Internationalen Währungsfonds (IWF) ausgesprochen. Über Kredit und Beitrag entscheidet das Parlament in der Sommersession. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat im Mai über weitere Beiträge in der Höhe von maximal 175 Millionen Franken an verschiedene international aktive Organisationen befinden. Mit diesem Entscheid kommt der Bundesrat auch einer Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats nach, die eine Aufstockung der Kredite der Humanitären Hilfe für das Jahr 2020 um 100 Millionen Franken verlangt hat.

Rasche und effektive Reaktion der internationalen Zusammenarbeit

Die Schweiz konnte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit rasch und effektiv auf die Krise reagieren. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat zur Bewältigung der Pandemie gezielte Anpassungen vor allem in den laufenden DEZA-Programmen vorgenommen. Das gleiche hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in den laufenden SECO-Programmen getan. Über 100 Millionen Franken wurden im Rahmen des bestehenden Budgets zusätzlich bereitgestellt. Damit werden sowohl die Arbeit von Organisationen wie der UNO (inkl. WHO), dem IKRK und der IFRC als auch humanitäre und pandemierelevante Projekte der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit gestärkt. Die Humanitäre Hilfe der DEZA hat auf Anfrage betroffener Länder bereits Hilfsgüter geliefert. Die Schweiz unterstützt zudem Massnahmen der Weltbank-Gruppe und des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria zur Bewältigung der Covid-19-Krise.

29.04.2020 – 20.40 Uhr

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#flyinghome: Flugzeug aus Ouagadougou landete in Zürich mit 46 Schweizer Reisenden an Bord

Der Flug aus Ouagadougou landete am Mittwochabend in Zürich mit 46 Passagieren aus der Schweiz und 46 Passagieren aus anderen Ländern (davon 24 mit Wohnsitz in der Schweiz) an Bord. Der von Helvetic durchgeführte Flug startete in Akkra (Ghana) und machte in Abidjan (Elfenbeinküste) Halt, um die Passagiere vor der Ankunft in der Hauptstadt von Burkina Faso abzuholen. Dies ist der zehnte von der Schweiz organisierte Flug vom afrikanischen Kontinent und dürfte der letzte vom EDA organisierte Rückführungsflug sein.

29.04.2020 – 12.00 Uhr

Ein Flugzeug steht auf dem Rollfeld, Passagiere und Mitglieder der Schweizer Botschaft stehen davor.
Ein Flugzeug holt Reisende auf einer philippinischen Insel ab und bringt sie nach Manila zum Weiterflug nach Europa. © EDA

Philippinen: Von den Inseln via Hauptstadt in die Schweiz

Über 7500 Inseln umfasst das Staatsgebiet der Philippinen. Viele von ihnen sind attraktive Reiseziele – und auf vielen von ihnen machen Schweizerinnen und Schweizer gerne Ferien. Kein einfaches Unterfangen für die Schweizer Botschaft in Manila, wenn es darum geht, die Schweizer Reisenden im Rahmen der Rückholaktion des EDA in die Schweiz zurückzubringen, da der interne Flugverkehr in den Philippines komplett lahmgelegt ist.

Die Schweizer Botschaft hat deshalb Ende letzter Woche Flüge in die Hauptstadt organisiert und eng mit anderen europäischen Botschaften zusammengearbeitet. Rund 40 Schweizerinnen und Schweizer (und weitere ausländische Touristinnen und Touristen) kamen auf diese Weise von Siargao, Sipalay, Dumaguete, Palawan, Cebu und Boracay nach Manila. Von dort aus konnten sie dann die Flugzeuge Richtung Europa besteigen.

Bereits am 30. März 2020 hatte die Botschaft einen Flug von der Insel Cebu über Manila in die Schweiz organisiert, der 208 Schweizer Reisende und über 100 Passagiere aus anderen Staaten nach Zürich brachte.

 

29.04.2020 – 11.00 Uhr

Olympische Spiele und Weltausstellung Dubai verschoben – die Schweiz ist auch 2021 dabei

Aufgrund der Coronavirus-Epidemie haben das Internationale Olympische Komitee (IOC), das Internationale Paralympische Komitee (IPC) und die zuständigen Behörden Japans beschlossen, die Durchführung der Spiele um ein Jahr zu verschieben.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 seine Absicht bestätigt, die beiden Grossveranstaltungen ein Jahr später, im Jahr 2021, für die Promotion der Schweiz zu nutzen, und unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung der beiden Plattformen zur Erholung der internationalen Märkte.

Er hat ausserdem die mit den Verschiebungen verbundenen Mehrkosten genehmigt und Präsenz Schweiz im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, die Vorbereitungsarbeiten für das House of Switzerland an den Olympischen Spielen 2020 in Tokio und den Schweizer Pavillon an der Expo 2020 in Dubai innerhalb eines neuen Budgetrahmens weiterzuführen.

28.04.2020 – 12.00 Uhr

Vorerst letzter Flug der Rückholaktion des EDA landet am Mittwoch

34 Flüge aus Lateinamerika, Afrika, Asien, Ozeanien und innerhalb Europas hat das EDA im Rahmen seiner Rückholaktion bislang organisiert. Am 29. April dürfte das vorerst letzte Flugzeug in dieser zweiten Phase der Rückholstrategie in Zürich landen: Es wird blockierte Reisende aus Accra (Ghana), Abidjan (Elfenbeinküste) und Ouagadougou (Burkina Faso) in die Schweiz zurückbringen.

Die zweite Phase konzentrierte sich auf die Rückholaktion der im Ausland gestrandeten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr selber zurückfliegen konnten, weil ihre Flüge aufgrund des Coronavirus gestrichen und die Grenzen geschlossen wurden. Weitere Rückholflüge nach demjenigen von morgen aus Westafrika sind derzeit nicht geplant.

In einer dritten Phase bietet das EDA Reisenden, die nicht mehr zurückkehren können und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.

Liste der Rückholflüge des EDA

 

26.04.2020 – 07.05 Uhr

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#flyinghome: Dritter und letzter Rückholflug aus Indien in Zürich gelandet

Am frühen Sonntagmorgen ist ein Flugzeug mit 91 blockierten Schweizer Staatsangehörigen und 122 Personen anderer Staaten (davon 44 mit Wohnsitz in der Schweiz) in Zürich gelandet. Die Swiss-Maschine hob am Samstag im Osten Indiens in Kolkata ab, machte einen Zwischenstopp in Kochi im Südwesten des Landes und erreichte am Sonntag ihr Ziel in der Schweiz.

Dies war einer der letzten Flüge im Rahmen der zweiten Phase der gross angelegten Rückholaktion des EDA. Das Departement richtet nun den Fokus auf die dritte und letzte Phase seiner Strategie: Reisenden, die nicht mehr zurückkehren können und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern bietet das EDA Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.

24.04.2020 – 10.30 Uhr

Das EDA hat bisher fast 7000 im Ausland blockierte Reisende in die Schweiz zurückgeholt

Mit dem für Samstag, 25. April 2020, vorgesehenen Rückflug aus Indien und demjenigen aus Afrika von nächster Woche endet die grösste Rückholaktion in der Geschichte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Im Vordergrund steht nun jedoch die Betreuung derjenigen Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Schweiz zurückkehren können oder wollen.

Vor einem Monat startete das EDA in Zusammenarbeit mit Swiss, Edelweiss und Helvetic die bisher grösste Rückholaktion. Am 22. März 2020 hob der erste Repatriierungsflug der Schweiz von Zürich nach San José (Costa Rica) ab. Seither hat das EDA unter der Leitung des Krisenmanagement-Zentrums (KMZ) 35 Rückflüge aus allen Teilen der Welt organisiert. 33 Flüge sind bereits abgeschlossen. Damit kehrten insgesamt 6950 im Ausland blockierte Personen zurück. Darunter sind 3974 Schweizer Staatsangehörige. Die übrigen 2976 Passagiere stammen aus anderen Ländern, zu zwei Dritteln europäischen. Jeder dritte dieser ausländischen Passagiere hat Wohnsitz in der Schweiz. Im gleichen Zeitraum konnten mehr als 1500 Schweizer Bürgerinnen und Bürger dank Repatriierungsflügen anderer Staaten heimkehren.

 

#flyinghome: Die grösste Rückholaktion der Schweizer Geschichte

#flyinghome: Die grösste Rückholaktion der Schweizer Geschichte

Am Samstag, 25. April 2020 wird ein weiterer Sonderflug von Kolkata über Kochi (Indien) Richtung Zürich fliegen, wo er am Sonntagmorgen erwartet wird. Am Mittwoch, 29. April 2020 ist ein vorläufig letzter Rückholflug vorgesehen, und zwar aus Afrika mit Schweizer Reisenden aus Accra (Ghana), Abidjan (Côte d’Ivoire) und Ouagadougou (Burkina Faso). Diese Rückholflüge wären ohne die Beteiligung und den Einsatz des Vertretungsnetzes des EDA nicht möglich gewesen. Für viele Destinationen war die Arbeit des Personals der Schweizer Botschaften und Konsulate entscheidend, um – in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden - Reisenden in entlegenen Gebieten mit den notwendigen Fluggenehmigungen, Personentransporten und Laissez-passer die Anreise zum Abflughafen der jeweiligen Länder zu ermöglichen.

Beteiligung an den Rückführungskosten

Der Bund hat die Repatriierungsflüge vorfinanziert. Die Kosten, die sich auf rund 10 Millionen Franken belaufen, werden von den Reisenden mitgetragen. Ihre Beteiligung entspricht dem marktüblichen Preis für einen entsprechenden Flug.

Beteiligung der Passagiere an den Rückführungskosten

Beteiligung der Passagiere an den Rückführungskosten

Beteiligung der Passagiere an den Rückführungskosten

Länge der Flugstrecke

Pauschalbetrag

Bis 1500 Km (Kurzstrecke)

400 CHF

1500-3500 Km (Mittelstrecke)

600 CHF

Über 3500 Km (Langstrecke)

1100 CHF

Flüge über 12000 Km

1700 CHF

Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der Kosten für die Rückholaktion zu decken. Das EDA beteiligt sich zu rund 20% an den entstandenen Flugkosten. Die Beteiligung an den Rückführungskosten entspricht dem marktüblichen Preis für einen entsprechenden Flug

Das EDA hat sich für einen Pauschalbetrag entschieden, der sich nach der Länge der Flugstrecke berechnet. Auch andere europäische Staaten haben diesen Ansatz gewählt. Für Kurzstrecken (bis 1500 km) wird die Kostenbeteiligung 400 Franken betragen, für Mittelstrecken (1500 bis 3500 km) 600 Franken und für Langstrecken (über 3500 km) 1100 Franken. Flüge über 12000 km werden die Passagiere 1700 Franken kosten.

Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der Kosten für die Rückholaktion zu decken. Das EDA beteiligt sich zu rund 20 Prozent an den entstandenen Flugkosten.

Das EDA bereitet sich auf verstärkte konsularische Schutzmassnahmen vor

Trotz aller Anstrengungen wird es nicht möglich sein, alle Reisenden zurückzuholen. Gemäss Angaben der Schweizer Botschaften sitzen zurzeit noch einige hundert Personen im Ausland fest, die gerne zurückkehren würden. Die Schweizer Botschaften und Konsulate können diesen Personen sowie den in Not geratenen Auslandschweizerinnen und -schweizern konsularischen Schutz gewähren. Es kann im Rahmen seiner Möglichkeiten und dank seiner Auslandvertretungen Hilfe und – gemäss Subsidiaritätsprinzip – auch finanzielle Unterstützung in Form von Notdarlehen leisten. Das EDA wird die eingehenden Gesuche prüfen.

Im Hinblick auf eine schrittweise Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit und des Tourismus wird es zudem wichtig sein, dass die vorübergehende Sistierung der Visa-Ausstellung, die auch in vielen anderen Ländern gilt, wieder gelockert wird. Das EDA arbeitet eng mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den verschiedenen Interessengruppen zusammen, um sicherzustellen, dass der Reiseverkehr zu Freizeit-, Studien- oder Arbeitszwecken in Zukunft bald wieder möglich wird. Dies ist auch im Interesse des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Schweiz und des internationalen Genf.

Rekordzahl von Unterstützungsbegehren an die Helpline EDA

Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 gingen bei der Helpline EDA über 10’000 Anrufe und rund 18’000 E-Mails ein. Das ist eine Rekordzahl in so kurzer Zeit. An Spitzentagen waren es bis zu 850 Telefonanrufe und 1000 E-Mails. Zum Vergleich: Die Helpline EDA, die 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr Anlaufstelle für Personen im Ausland ist, bearbeitet in der Regel 50’000 Anfragen pro Jahr.

Die drei Phasen der Rückholstrategie des EDA

  • In einer ersten Phase appellierte das EDA an die Eigenverantwortung der Reisenden (gemäss Auslandschweizergesetz) und forderte sie auf, ihre Rückkehr in die Schweiz mit den noch verfügbaren kommerziellen Flügen und in enger Zusammenarbeit mit den Reisebüros und Fluggesellschaften selbständig zu organisieren.
  • Die zweite Phase konzentrierte sich auf die Rückholaktion der im Ausland gestrandeten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr selber zurückfliegen konnten, weil ihre Flüge aufgrund des Coronavirus gestrichen und die Grenzen geschlossen wurden.
  • In einer dritten Phase bietet das EDA Reisenden, die nicht mehr zurückkehren können und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an. 23.04.2020 – 17.20 Uhr

24.04.2020 – 16.00 Uhr

An einer Pressekonferenz des Bundes hat Hans-Peter Lenz, Chef des Krisenmanagement-Zentrums KMZ des EDA, ergänzende Angaben zur Kostenbeteiligung der Passagiere bei den Rückflügen gemacht: «Es müssen sämtliche Passagiere bezahlen.» Mit ihrer Unterschrift vor dem Rückflug in die Schweiz haben sich sowohl die Schweizerinnen und Schweizer als auch Staatsangehörige anderer Länder, die mit einem vom EDA gecharterten Flugzeug zurückgereist sind, damit einverstanden erklärt. Umgekehrt «werden auch die 1500 Schweizerinnen und Schweizer, die mit Drittstaaten gereist sind, eine Rechnung aus dem Ausland erhalten.»

23.04.2020 – 17.20 Uhr

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#flyinghome: Zweiter Flug aus Algerien in Zürich eingetroffen

Im Rahmen der EDA-Rückholaktion ist zum zweiten Mal ein Flugzeug aus Alger (Algerien) in der Schweiz gelandet. Der erste Repatriierungsflug Alger – Genf war am 29. März von der Swiss durchgeführt worden. Die zweite vom EDA gecharterte Maschine aus der Hauptstadt Algeriens ist am Donnerstag am späteren Nachmittag in Zürich gelandet und hatte 34 Schweizerinnen und Schweizer sowie 75 Angehörige anderer Staaten (davon 73 mit Wohnsitz in der Schweiz und 2 wohnhaft in anderen Staaten) an Bord. Nach zwei Flügen aus Casablanca (Marokko) sowie je einem Flug aus Dakar (Senegal), Tunis (Tunesien), Yaoundé/Douala (Kamerun), Kapstadt (Südafrika) und Kinshasa (Demokratische Republik Kongo) hat das EDA nun bisher insgesamt neun Rückholflüge für Gestrandete vom afrikanischen Kontinent aus organisiert.

21.04.2020 – 14.00 Uhr

Bundesrat Ignazio Cassis sitzt an einem Tisch: Vor ihm ein Bildschirm, auf dem die Aussenminister von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg zu sehen sind.
An einer Videokonferenz mit den deutschsprachigen Aussenministern plädierte Bundesrat Cassis für ein koordiniertes Vorgehen der Nachbarländer und der EU. © EDA

Bundesrat Ignazio Cassis setzt sich für koordiniertes Vorgehen bei Lockerung der Covid-19 Massnahmen ein

Heute Dienstag, 21. April 2020 hat sich Bundesrat Ignazio Cassis mit den deutschsprachigen Aussenministern ausgetauscht. In einem per Videokonferenz durchgeführten Treffen plädierte er für ein koordiniertes und möglichst rasches Vorgehen der Nachbarländer und der EU bei der Lockerung der COVID-19 Massnahmen. Zudem bedankte er sich bei seinen Amtskollegen für die gute Zusammenarbeit bei der Repatriierung von Schweizer und ausländischen Staatsangehörigen.

Die aktuelle COVID-19 Krise stand im Zentrum der heutigen Gespräche mit den Aussenministern von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg. Bundesrat Ignazio Cassis wurde dabei von Roberto Balzaretti, Staatssekretär und Direktor der Direktion für Europäische Angelegenheiten, begleitet.

Enge Zusammenarbeit in der Krise

Der Chef des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten betonte, dass eine Krise dieses Ausmasses in Europa nur gemeinsam bewältigt werden kann. So hat die Schweiz in den letzten Wochen zum Beispiel französische Patienten aufgenommen oder Schutzmaterial nach Italien geliefert. Die Schweiz profitierte im Gegenzug von einer engen Einbindung ins EU-Krisenmanagement und von den regelmässigen bilateralen Absprachen mit den EU-Staaten. Diese Zusammenarbeit hat sich als wichtiger Faktor bei der Krisenbewältigung erwiesen. «Covid-19 ist aktuell noch eine Gesundheitskrise. Sie wandelt sich jedoch bereits in eine Wirtschafts- und Finanzkrise und schliesslich wird die Pandemie und ihre notwendigen Bekämpfungsmassnahmen zu einer sozialen Krise führen», sagte Bundesrat Cassis an der Videokonferenz. «Deshalb ist es richtig, jetzt darüber nachzudenken, wie wir aus der Krise herauskommen und welche Massnahmen in den kommenden Wochen zu ergreifen sind». Die Lockerung der nicht-pharmakologischen COVID-19-Bekämpfungsmassnahmen (social distancing) soll in Einklang mit dem epidemischen Verlauf so rasch und koordiniert wie möglich erfolgen, um eine schrittweise Rückkehr zur Normalität zu erreichen und gleichzeitig eine neue Kontaminationswelle zu vermeiden.

Repatriierung europäischer Staatsangehöriger

Bundesrat Ignazio Cassis erwähnte an der Videokonferenz auch die Rolle der Schweiz bei der Rückholaktion von Schweizer und europäischen Staatsangehörigen. Seit Beginn der Krise wurden über 30 Flüge durchgeführt. Neben Schweizer Staatsangehörigen konnten auch rund 1'870 EU-Bürger in ihre Heimat zurückgeholt werden, darunter 458 Deutsche, 151 Österreicher und 16 Luxemburger. Gleichzeitig haben 655 Schweizer Bürger von Flügen profitiert, die von Deutschland, Österreich oder Luxemburg durchgeführt wurden. Der Vorsteher des EDA bedankte sich für die gute Zusammenarbeit, den direkten Austausch und die «gelebte Solidarität» bei der Organisation dieser Repatriierungsflüge.

Enge Beziehungen

Nicht nur in der aktuellen COVID-19-Krise, sondern auch in anderen Bereichen arbeiten die deutschsprachigen Länder eng zusammen und tauschen sich regelmässig aus. So haben Bundesrat Cassis und seine Amtskollegen die schwierige Migrationssituation im griechisch-türkischen Grenzgebiet erörtert, die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit in Krisenzeiten und die Rolle der UNO hervorgehoben und über die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft im schwierigen Kontext einer Pandemie und den damit verbundenen digitalen Austauschformen gesprochen. Die deutschsprachigen Aussenminister haben sich darauf verständigt, dass während der deutschen Ratspräsidentschaft eine enge Abstimmung bei den Bilateralen Beziehungen Schweiz – EU erfolgen soll.

Die jährlichen Treffen der Aussenminister der deutschsprachigen Länder wurden 2006 ins Leben gerufen. Sie haben zum Ziel, die guten Beziehungen zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg weiter zu pflegen und zu stärken. Das ist notwendig um auch in Krisenzeiten – COVID-19 beweist es – gut und unkompliziert zusammen arbeiten zu können. Bundesrat Cassis hat seine Amtskollegen für nächstes Jahr in die Schweiz eingeladen.

19.04.2020 – 15.30 Uhr

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#flyinghome: Flug aus Quito und Buenos Aires mit 169 Schweizer Reisenden an Bord in Zürich gelandet

Das Flugzeug, das am Samstagmorgen (Ortszeit) in Quito startete und zunächst in die argentinische Hauptstadt flog, landete am Sonntagnachmittag in Zürich. An Bord befanden sich 169 Passagiere aus der Schweiz und 141 Passagiere aus anderen Ländern (49 davon wohnhaft in der Schweiz). Der Flug wurde dank der Zusammenarbeit zwischen dem Krisenzentrum des EDA, den Schweizer Botschaften in Quito und Buenos Aires sowie der Fluggesellschaft Edelweiss ermöglicht. Dies ist der neunte von der Schweiz organisierte Flug aus Lateinamerika.

17.04.2020 – 17.30 Uhr

«Die Krise zeigt eindrücklich den Wert unseres Vertretungsnetzes»

In enger Zusammenarbeit mit den Schweizer Vertretungen hat die Zentrale des EDA in Bern während den letzten Wochen mehr als 30 Rückholflüge über den gesamten Globus organisiert. Im Interview blickt Johannes Matyassy, Direktor der Konsularischen Direktion (KD) des EDA, auf das Engagement der Vertretungen bei der grössten Rückholaktion von Schweizer Reisenden zurück, die aufgrund der Corona-Pandemie im Ausland gestrandet sind.

Nur durch die breite, fast weltweite Präsenz ist es uns möglich, rasch auf die lokalen Gegebenheiten abgestufte Massnahmen zu ergreifen und unkomplizierte, effektive Unterstützung zu leisten, wo dies erforderlich ist.
Botschafter Johannes Matyassy, Direktor der Konsularischen Direktion des EDA

Die Rolle der Vertretungen bleibt auch in der dritten und letzten Phase der Rückholstrategie des EDA wichtig: Es geht darum, die Personen zu betreuen, die irgendwo auf der Welt vorläufig blockiert zu bleiben drohen und bis auf weiteres keine Möglichkeit zur Rückkehr sehen. Auch bei der Helpline EDA gehen immer mehr Fragen dazu ein, sagt Johannes Matyassy. «Vermehrt erhalten wir auch die Fragen und Unterstützungsbegehren von Auslandschweizerinnen und -schweizern.»

Das ganze Interview mit Johannes Matyassy lesen

16.04.2020 - 19.35 Uhr

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#flyinghome: Flug aus Kyiv und Podgorica in Zürich gelandet

Ein Flugzeug aus Podgorica (Montenegro) mit 34 Schweizerinnen und Schweizern sowie 70 Angehörigen anderer Staaten (davon 33 mit Wohnsitz in der Schweiz, 37 wohnhaft in anderen Staaten) ist am Donnerstagabend in Zürich gelandet. Der Flug, der in Kyiv (Ukraine) startete, wurde dank der Zusammenarbeit zwischen dem Krisenmanagement-Zentrum des EDA, den Schweizer Botschaften in Kyiv und Belgrad, dem Generalkonsulat in Podgorica und der Fluggesellschaft Swiss ermöglicht. Es war der fünfte vom EDA organisierte Rückholflug in Europa.

16.04.2020 – 18.30 Uhr

Schweiz hilft Griechenland im Kampf gegen das Coronavirus

Um die griechischen Behörden beim Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu unterstützen, hat die Humanitäre Hilfe des Bundes verschiedene Materialien nach Griechenland geliefert. Über eine Tonne an Hygienematerial (Einweghandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Taschentücher, Handseife) wurde dem Sondersekretariat für die Empfangszentren in Griechenland im Ministerium für Migration übergeben. Ausserdem wurde die Sotiria Klinik in Athen, das dortige Referenzspital für COVID-19, mit 900 Schutzmasken unterstützt.

Alle Lieferungen hat die Humanitäre Hilfe, die bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im EDA angesiedelt ist, mit dem BAG, dem BWL und dem SECO geprüft, um die Vereinbarkeit mit den Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise und mit der Verfügbarkeit der Güter in der Schweiz sicherzustellen.

Ausserdem leistete Humanitäre Hilfe einen Beitrag von 300'000 CHF an das griechische Rote Kreuz zur Verbesserung der Lebens- und Hygienebedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus in diesen Strukturen zu verhindern.

15.04.2020 – 18.30 Uhr

Weltkarte mit den 30 Flügen eingezeichnet
© EDA

Bislang 30 Rückholflüge des EDA – drei weitere Flüge sind bestätigt

30 Flüge hat das EDA im Rahmen seiner Rückholstrategie bislang organisiert: je acht aus Afrika, Asien und Lateinamerika, dazu vier aus Europa und zwei aus Ozeanien. Insgesamt wurden mit diesen Charterflügen rund 3800 Schweizer Reisende in die Schweiz zurückgebracht. Ausserdem fanden auf diesen Flügen über 2600 Angehörige anderer Staaten Platz, von denen viele auch in der Schweiz wohnen. Gleichzeitig konnten rund 1400 Schweizer Reisende Sonderflüge nutzen, die von anderen Staaten organisiert wurden, um nach Europa bzw. in die Schweiz zurückzukehren.

Kyiv/Podgorica, Quito/Buenos Aires, Kolkata/Kochi

Weitere Rückholflüge des EDA sind geplant: Ein Flug von Kyiv (Ukraine) über Podgorica (Montenegro) sollte am 16. April ankommen und ein Flug von Quito (Ecuador) über Buenos Aires (Argentinien) wird am 19. April in Zürich erwartet. Ausserdem wird Ende nächster Woche ein Flugzeug in Zürich landen, das wochenlang blockierter Reisende aus den indischen Bundesstaaten Westbengalen und Kerala in die Schweiz zurückbringt.

Nächste Phase der Rückholstrategie des EDA

Die Frequenz der Rückholflüge nimmt aber ab. Das EDA hat noch von einigen hundert Schweizerinnen und Schweizern Kenntnis, die nach Hause zurückkehren wollen. Nicht überall kann das EDA aber ein Flugzeug entsenden. Vielfach versucht es deshalb, Plätze in Sonderflügen anderer Staaten zu vermitteln. Oder die Vertretungen der Schweiz werden Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die entschieden haben, an ihrer Reisedestination zu bleiben, oder deren Rückkehr das EDA nicht organisieren kann, überall auf der Welt betreuen. Dies sieht die dritte Phase der Rückkehrstrategie des EDA vor. 

15.04.2020 – 18.00 Uhr

Europäischer Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf.
Europäischer Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf. ©UN photos/Jean-Marc Ferré

Die Vereinten Nationen in Genf haben den kantonalen Gesundheitsdiensten 115’000 Operationsmasken zur Verfügung gestellt. Diese Spende ist eine Geste der Solidarität mit der lokalen Bevölkerung, die an den Ufern des Genfersees die Mitarbeitenden des internationalen Service Public mit ihren Familien willkommen heisst, dem insgesamt 43'000 Personen angehören. Die Spende wurde über das EDA abgewickelt.

14.04.2020 – 17.40 Uhr

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#flyinghome: Achter Flug aus Afrika eingetroffen 

Am Dienstagabend landete im Rahmen der EDA-Rückholaktion eine Edelweiss-Maschine aus Kinshasa (Demokratische Republik Kongo) in Zürich. Nach Dakar, Yaoundé und Kapstadt handelt es sich um den vierten Rückholflug aus Subsahara-Afrika. Das Flugzeug brachte 65 Schweizerinnen und Schweizer sowie 107 Angehörige anderer Staaten (davon 40 mit Wohnsitz in der Schweiz, 67 wohnhaft in anderen Staaten) in die Schweiz zurück. Das EDA hat bisher insgesamt acht Rückholflüge vom afrikanischen Kontinent aus organisiert. 

14.04.2020 – 14.00 Uhr

 Hans-Peter Lenz an der Medienkonferenz vom 14. April 2020.
Hans-Peter Lenz an der Medienkonferenz vom 14. April 2020. © EDA

Optimierung von Sonderflügen von Partnerländern und Rückholflügen des EDA

«Die Rückholaktion des EDA konzentriert sich jetzt auf die Stärkung der Partnerschaften mit den Nachbarländern», sagte Hans-Peter Lenz, Leiter Krisenmanagement-Zentrum EDA, an einer Medienkonferenz. 

Phase 2 – im Gang: Optimierung von Flügen der Partnerländer und weitere Rückholflüge des EDA

«Unser Ziel ist die Auslastung der Flüge der Partnerländer. Die Situation wird laufend bewertet», erklärte Hans-Peter Lenz.

Bis heute hat das EDA – mit dem Flug aus Lima, der am Dienstagmorgen angekommen ist – 29 Repatriierungsflüge organisiert, mit denen 6300 Personen zurückgeholt wurden. Darunter sind rund 3700 Schweizerinnen und Schweizer sowie mehr als 2600 ausländische Staatsangehörige, hauptsächlich aus Europa, von denen einige in der Schweiz wohnen».

«Im Gegenzug wurden rund 1400 Schweizerinnen und Schweizer von Partnerländern nach Europa geflogen», ergänzte Hans-Peter Lenz.

Parallel zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Partnerländern organisiert das EDA weitere Rückholflüge. «Heute Dienstag landen zwei Flugzeuge in der Schweiz. Eines aus Lima und eines aus Kinshasa. Diese Woche ist ein kombinierter Flug nach Kiew und Podgorica in Montenegro geplant. Nächste Woche haben wir vor, je einen Flug nach Asien und Lateinamerika zu machen.»

Phase 3: Konsularischer Schutz gestrandeter Schweizerinnen und Schweizer

«Gemäss den Zahlen der Schweizer Auslandvertretungen sind noch einige Hundert Personen im Ausland blockiert», präzisiert der KMZ-Chef. «Die Schweiz wird nicht alle zurückbringen können.»

«In einer dritten Phase werden diese Personen von den Vertretungen vor Ort im Rahmen ihres konsularischen Schutzmandates betreut.» Erste ermutigende Anzeichen lassen eine positive Entwicklung erkennen. «Die Situation im Zusammenhang mit COVID-19 entspannt sich in einigen Regionen der Welt, so dass kommerzielle Flüge wieder aufgenommen werden könnten.»

Kinshasa: Repatriierung in Kombination mit humanitärer Hilfe

Ein Rückholflug aus der Demokratischen Republik Kongo ist am Dienstag in Zürich gelandet. Mit diesem Flug kehrten 200 Schweizer und europäische Staatsangehörige zurück. Das illustriert einerseits den Erfolg einer kombinierten und solidarischen Aktion und andererseits die Komplexität der Organisation einer solchen Reise.

«Unsere Vertretung vor Ort hat einen super Job gemacht. Es war höchst anspruchsvoll, die in einem abgesperrten Land blockierten Schweizerinnen und Schweizer rechtzeitig zum Flughafen zu bringen. Unser Botschafter sagte heute Morgen nach Abschluss des Boardings, dass er noch nie so viele Sonderbewilligungen in so kurzer Zeit beschaffen musste. Glücklicherweise haben die lokalen Behörden mitgespielt.»

Mit dem Hinflug von Zürich nach Kinshasa am Vortag wurden humanitäre Hilfsgüter der DEZA und Mitarbeitende von internationalen Organisationen in die DRK gebracht, um das Land in der Coronakrise zu unterstützen. (Siehe oben)

«Dieses Beispiel zeigt die grossen Herausforderungen, mit denen das EDA in dieser Rückholaktion immer wieder konfrontiert ist.»

14.04.2020 – 12.00 Uhr

© EDA

EDA-Repatriierungsflug aus Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

Dienstagmorgen, 14. April 2020, 09.15 Uhr, Flughafen Ndjili / Kinshasa, leicht bewölkt bei 27 Grad – Abflug der Edelweiss «Chäserrugg» Richtung Zürich, welche Schweizer Reisenden zurück in ihr Heimatland bringt. Der Hinflug nach Kinshasa wurde tags zuvor zum Transport von humanitären Hilfsgütern und Personal humanitärer Organisationen genutzt, die das Land in der COVID-19-Krise unterstützen. 

Am Dienstagmorgen startete eine Edelweiss-Maschine im Rahmen der Rückholaktion des EDA von Kinshasa, der Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo (DRK), nach Zürich. An Bord sind 105 Schweizerinnen und Schweizer sowie solche mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ebenfalls fliegen 67 Reisende aus vornehmlich europäischen Ländern mit, welche von Zürich aus in ihre Heimatländer weiterreisen werden. Die Zusammenarbeit der Schweiz mit europäischen Ländern erfolgte aus Gründen internationaler Solidarität, die in Krisenzeiten umso wichtiger ist. Gleichzeitig halfen auch diese Länder weltweit Schweizer Reisenden bei der Rückkehr.

Der Hinflug von Zürich nach Kinshasa am Tag zuvor wurde genutzt, um humanitäre Hilfsgüter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, der Fondation Hirondelle und dem Hilfswerk Medair nach Kinshasa zu bringen. Diese Hilfsgüter stammen aus eigenen Beständen dieser in der Schweiz ansässigen humanitären Organisationen und werden benötigt, um das Land in der COVID-19 Krise zu unterstützen (z.B. auch für den Schutz des medizinischen Personals). Die Humanitäre Hilfe der DEZA hat ihrerseits ebenfalls aus ihrem eigenen Bestand 36 so genannte WATA-Geräte im Wert von CHF 16'000 mitgeliefert. Diese Geräte können in einem einfachen Prozess Chlorlösung herstellen. Verdünnt wird diese Lösung zum Chlorieren von Trinkwasser oder als Desinfektionsmittel in Gesundheitszentren verwendet. Die WATA-Geräte werden durch die Partner der Schweiz (Ärzte ohne Grenzen, Medair, GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) in Gesundheitszentren im Osten des Landes (Nord- und Südkivu) zum Einsatz kommen. Der Hinflug wurde auch von Mitarbeitenden der Organisation Ärzte ohne Grenzen sowie von UNICEF genutzt, die ihre humanitären Operationen und Präsenz vor Ort verstärkt.

14.04.2020 – 10.40 Uhr

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#flyinghome: Dritter Flug von Lima bringt Heimkehrwillige in die Schweiz  

Am Dienstagmorgen ist der dritte Flug von Lima nach Zürich erfolgt. An Bord befanden sich 110 Schweizerinnen und Schweizer sowie 120 Angehörige weiterer Staaten. Es handelte sich um den dritten Rückholflug des EDA im Rahmen seiner Rückholstrategie: Ende März und Anfang April hatten zwei vom EDA organisierte Flugzeuge insgesamt rund 600 Passagiere in die Schweiz zurückgebracht. Der heutige Flug aus Lima war der achte Rückholflug des EDA aus Lateinamerika.

11.04.2020 – 19.55 Uhr

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#flyinghome: Edelweiss-Flugzeug aus Casablanca landet in Zürich

Am Samstagabend landete in Zürich ein Edelweiss-Flugzeug aus Casablanca. An Bord befanden sich 80 Schweizer Reisende und 43 Passagiere aus anderen Ländern (davon 21 mit Wohnsitz in der Schweiz, 22 wohnhaft in anderen europäischen Staaten). Bereits am 24. März 2020 hatte das EDA einen Rückholflug aus Casablanca organisiert; 14 andere – kommerzielle - Flüge aus Marokko wurden durch diplomatische Interventionen ermöglicht. Im Rahmen der Rückholaktion des EDA war der heutige Flug aus Casablanca der vierte Sonderflug aus Nordafrika und der insgesamt siebte Sonderflug aus Afrika.

11.04.2020 – 13.30 Uhr

Ein Plakat steht in einem Garten, auf welchem «Ellie, EDA merci» steht.
Ellie dankt dem EDA für die organisierte Rückreise aus Neuseeland. © EDA

Der Dank von Ellie freut das EDA

Ellie war eine der 301 Schweizer Passagiere, die am 9. April kurz nach Mitternacht mit einem Swiss-Flugzeug aus Neuseeland in Zürich landete. Die junge Dame freut sich sicht- und lesbar, wieder in der Heimat (und in ihrem schönen Garten) zu sein. Und das EDA freut sich über ihren Dank – und natürlich auch darüber, dass die Organisation des Rückholflugs aus Auckland auch für die anderen 300 Schweizerinnen und Schweizer so gut geklappt hat!

11.04.2020 – 10.00 Uhr

Noch weit oben am Himmel: Das Edelweiss-Flugzeug aus Guatemala-City/San José am Freitagmittag beim Eintritt in den Schweizer Luftraum bei Basel, wenige Minuten vor der Landung in Zürich.
Noch weit oben am Himmel: Das Edelweiss-Flugzeug aus Guatemala-City/San José am Freitagmittag beim Eintritt in den Schweizer Luftraum bei Basel, wenige Minuten vor der Landung in Zürich. © EDA

Erfolgreicher Rückholflug aus Mittelamerika – dank planmässiger Vorbereitung der Schweizer Vertretungen

Am Freitag, 10. April, landete der vom EDA gecharterte Airbus A340-300 der Fluggesellschaft Edelweiss in Zürich. Tags zuvor war er um 13.25 Uhr (Lokalzeit) in Guatemala-City gestartet und hatte nach einem Zwischenstopp in der costa-ricanischen Hauptstadt San José seinen Flug über den Atlantik in Angriff genommen.

Diesem Rückholflug vorausgegangen war eine komplexe Vorbereitung der Schweizer Vertretungen vor Ort, damit alle Reisenden rechtzeitig ins Flugzeug steigen konnten. Die Schweizerische Botschaften in Guatemala und in Costa-Rica organisierten gemeinsam mit der Botschaft in Bogotà, dem Kooperationsbüro in Tegucigalpa (Honduras), dem Generalkonsulat in Panama-Stadt Transfers über den Luft- und den Landweg. So flogen 50 Personen aus Kolumbien nach San José, 19 Reisende gelangten aus Panama im gecharterten Bus dorthin. 50 Passagiere flogen (nach einem vom EDA gecharterten Inlandflug) von Honduras nach Guatemala-City. Alle Anreisen klappten wie geplant, so dass alle 291 Passagiere für den Flug nach Europa rechtzeitig im Edelweiss-Flugzeug sassen.

11.04.2020 – 09.00 Uhr

Unbürokratische Hilfe der Schweiz in Moldova

Die Schweiz unterstützt in der Republik Moldova verschiedene Projekte sowie Massnahmen der Regierung bei der Bewältigung der Coronavirus-Krise. Spontan und unbürokratisch hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) über das Entwicklungsprogramm der UNO und das schweizerische Tropeninstitut zwei Aktionen zu 50'000 und 200'000 CHF umgesetzt. Zudem wurde zur Unterstützung der Regierung in der COVID-Krise ein Zusatzkredit in der Höhe von 0.5 Mio. EUR gesprochen. Unter anderem wurden mit dem Beitrag der DEZA vor Ort Schutzkleidung und Desinfektionsmittel für 68 Gesundheitszentren und 211 Hausarztpraxen beschafft. Die Schweiz hat seit Beginn der Coronavirus-Krise in Moldova die Menschen bei der Bekämpfung von COVID-19 unterstützt, sagt Caroline Tissot, Leiterin des Kooperationsbüros der DEZA in Chisinau. Die rasche Hilfe bei den Projekten ist ein weiteres Beispiel für den gemeinsamen Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Virus.

Auch in neun anderen Ländern der Schweizer Ostzusammenarbeit hat die Schweiz mit ähnlichen Sofortmassnahmen bereits dringend benötigte Unterstützung in Höhe von 3,1 Mio. CHF geleistet.

«Grazie»

   

Bundesrat Ignazio Cassis dankt in einer Videobotschaft für die zahlreichen persönlichen Nachrichten, die ihn und das EDA in den letzten Wochen erreicht haben.

10.04.2020 – 12.35 Uhr

© EDA

#flyinghome: 291 Passagiere aus Guatemala und Costa Rica zurückgebracht

Das siebte Flugzeug aus Lateinamerika im Rahmen der EDA-Rückholaktion ist am Freitagmittag in Zürich gelandet. Es brachte 143 Schweizer Reisende und 148 Angehörige weiterer Staaten von Guatemala City (Guatemala) und San José (Costa Rica) zurück. Der nächste Rückholflug aus Lateinamerika ist nächste Woche geplant. Dann wird ein Flugzeug zum dritten Mal Reisende von Lima (Peru) in die Schweiz zurückbringen.

10.04.2020 – 06.45 Uhr

© EDA

#flyinghome: Zweiter Flug aus Indien bringt 227 Reisende in die Schweiz zurück 

Am Freitag früh am Morgen erreichte ein Flug aus Mumbai Zürich. An Bord befanden sich 96 Schweizerinnen und Schweizer sowie 131 Angehörige weiterer Staaten, welche dank dem EDA in die Schweiz zurückkehren konnten. Es handelte sich um den zweiten Flug aus Indien. Das Flugzeug hatte auf seinem Weg in die Schweiz auch in Delhi Halt gemacht.

09.04.2020 – 21.35 Uhr

Karte: Route für den Rückholflug aus Kapstadt in die Schweiz
© EDA

#flyinghome: Edelweiss-Flugzeug aus Kapstadt landet in Zürich

Ein Edelweiss-Flugzeug, das am Donnerstagmittag in Kapstadt (Südafrika) gestartet ist, ist am späteren Abend in Zürich gelandet. Nach Dakar und Yaoundé handelt es sich um den dritten Rückholflug aus Subsahara-Afrika im Rahmen der EDA-Rückholaktion. Mit dem Flug aus Kapstadt kamen 196 Schweizerinnen und Schweizer sowie 92 Angehörige anderer Staaten in die Schweiz zurück. Insgesamt hat das EDA bislang sieben Rückholflüge vom afrikanischen Kontinent aus organisiert.

09.04.2020 – 20.00 Uhr

Karte der Flugstrecke Teneriffa, Arecife, Schweiz
© EDA

#flyinghome: Zweites Flugzeug von den Kanarischen Inseln in Zürich gelandet

Donnerstag, 20.00 Uhr, Flughafen Zürich: Der zweite Flug von den Kanarischen Inseln ist gelandet. 83 Schweizer Reisende und 22 Angehörige anderer Staaten wurden mit der vom EDA organisierten Helvetic-Maschine von Teneriffa und Lanzarote ausgeflogen. Bereits gestern hatte ein erster Flug Passagiere von Las Palmas und Fuerteventura in die Schweiz gebracht.

09.04.2020 – 17.30 Uhr

Die DEZA unterstützt den weltweiten Kampf gegen die COVID-19-Krise

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) beteiligt sich finanziell und mit Hilfsgütern bei der Bewältigung der weltweiten COVID-19-Krise. Dazu passt sie bestehende Programme im Umfang von 56 Mio. Franken an. Weiter hat die DEZA bereits 18 Mio. Franken an internationale Organisationen überwiesen. Die Hilfsgüterlieferungen in betroffene Staaten setzt sie fort. So hat die DEZA am 8. April 2020 Schutzanzüge an Italien gesendet.

In der aktuellen Krise steht die Schweiz für grenzübergreifende Solidarität ein und strebt eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Ländern und internationalen Organisationen an. Dies hat Bundesrat Ignazio Cassis vergangene Woche angekündigt.

Erste Hilfsgüterlieferung nach Italien

Das EDA hat gestern erstmals Hilfsgüter nach Italien geschickt. 10'000 Schutzanzüge im Wert von 100'000 Franken wurden am 9. April 2020 dem italienischen Zivilschutz übergeben. Hilfsgüter wurden zuvor nach China und nach Nepal, sowie nach Serbien geliefert. Weitere Hilfsleistungen sind in Umsetzung (Griechenland) oder geplant (zweite Lieferung für Italien). Alle Lieferungen werden mit dem BAG, dem BWL und dem SECO geprüft, um die Vereinbarkeit mit den Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise und mit der Verfügbarkeit der Güter in der Schweiz sicherzustellen.

18 Millionen Franken für internationale Organisationen

Die DEZA verfolgt den Verlauf der COVID-19-Krise in engem Austausch mit Schweizer Auslandvertretungen und ihren Partnerorganisationen im In- und Ausland. Sie unterstützt über bestehende Budgets mit insgesamt 18 Millionen Franken gezielt Organisationen, welche COVID-19 und seine Auswirkungen international bekämpfen, Gesundheitssysteme in betroffenen Ländern unterstützen und humanitäre Hilfe leisten. Es handelt sich dabei unter anderem um Beiträge an UNO-Organisationen (WHO), an die Rotkreuz-/Rothalbmond-Bewegung (inkl. IKRK) sowie an die Weltbank und den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Anpassungen der DEZA-Programme im Umfang von 56 Millionen Franken

Die DEZA passt ihre Programme an, um auf die COVID-19 Krise zu reagieren. Sie kann sich dabei auf ein Netzwerk von Partnerschaften in ihren Partnerländern und die enge Zusammenarbeit mit Schweizer und internationalen NGO abstützen. Geplant sind Anpassungen bei den Globalprogrammen und auf Länderebene, zum Beispiel in Burkina Faso, Tansania, Bolivien, Honduras, Afghanistan, der Mongolei, Moldawien und Kosovo. In den nächsten drei Monaten werden auf diese Weise rund 56 Millionen Franken umprogrammiert. Im Fokus stehen die Stärkung der Einkommens- und Lebensgrundlagen von bedürftigen Menschen, die Stärkung der gesundheitlichen Grundversorgung und der Nahrungsmittelsicherheit sowie die Unterstützung von Flüchtlingen und Zwangsvertriebenen. Die vierjährigen Rahmenkredite der internationalen Zusammenarbeit (IZA) stützen diese Anpassungen.

Internationale Solidarität wichtiger denn je

«Die COVID-19-Krise ist aktuell vor allem eine gesundheitliche. Schon heute ist aber klar, dass sich diese in eine wirtschaftliche, später in eine finanzielle und schliesslich in eine soziale Krise umwandeln wird», sagt Bundesrat Ignazio Cassis. Um möglichst rasch Unterstützung zu leisten, will deshalb auch die UNO im Rahmen eines Notfallplans rund zwei Milliarden US-Dollar zur Bekämpfung der COVID-19-Krise bereitstellen. Mit den genannten Beiträgen beteiligt sich die Schweiz an diesem multilateralen Notfallplan.

Es ist im Interesse der Schweiz, andere Staaten in der Bewältigung der COVID-19-Krise zu unterstützen und so die weitere Ausbreitung der Pandemie mit ihren schwerwiegenden Folgen einzudämmen. Sollte sich die Pandemie in Entwicklungsländern, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent, so rasch ausbreiten wie in Europa und Nordamerika, können die Konsequenzen nur mit internationaler Unterstützung abgefedert werden. Die humanitäre Tradition der Schweiz ist in der gegenwärtigen Situation daher von besonderer Relevanz.

09.04.2020 – 00.20 Uhr

© EDA

#flyinghome: Swiss bringt erstmals Passagiere aus Neuseeland heim

Kurz nach Mitternacht landete die Swiss am Donnerstag mit 301 Schweizerinnen und Schweizern sowie 24 Angehörigen weiterer Staaten an Bord in Zürich. Erstmals hatte die Fluggesellschaft Auckland (Neuseeland) angeflogen, um im Rahmen der EDA-Rückholaktion gestrandete Heimkehrwillige zurückzubringen. Bei diesem Flug handelte es sich um den zweiten Rückholflug aus Ozeanien: Bereits am vergangenen Sonntag hatte ein Edelweiss-Flugzeug Reisende aus Sydney in die Schweiz zurückgebracht.

08.04.2020 – 20.00 Uhr

© EDA

EDA-Rückholaktion: Erster Rückflug von den Kanarischen Inseln

Erstmals hat das EDA im Rahmen seiner Rückholaktion einen Rückflug von den Kanarischen Inseln organisiert: Am Mittwochabend landete in Zürich ein Flugzeug, das Passagiere von Las Palmas und Fuerteventura in die Schweiz zurückgebracht hat. 81 Schweizer Reisende und 21 Passagiere aus anderen europäischen Ländern nutzten diesen Flug. Es war der erste, den das EDA mit der Fluggesellschaft Helvetic durchgeführt hat.

Am Donnerstag wird erneut ein Helvetic-Flugzeug blockierte Reisende von den Kanarischen Inseln in die Schweiz zurückbringen – dann von Teneriffa und Lanzarote.

08.04.2020 – 10.30 Uhr

Zahlreiche Rückflüge in der zweiten Wochenhälfte – Frequenz der Flüge wird schrittweise reduziert

21 Rückflüge hat das EDA bereits durchgeführt, um blockierte Schweizer Reisende in die Schweiz zurückzubringen. Rund 2600 Schweizerinnen und Schweizer konnten dadurch in die Schweiz zurückkehren, ausserdem viele Staatsangehörige anderer Länder, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen. Zugleich konnten rund 1200 Schweizer Reisenden bei Sonderflügen mitreisen, die von anderen Staaten organisiert wurden.

In der zweiten Wochenhälfte führt das EDA weitere Flüge durch. Zwei Flugzeuge der Fluggesellschaft Helvetic bringen Touristinnen und Touristen von den Kanarischen Inseln zurück: Am Mittwoch eines aus Las Palmas und Fuerteventura, am Donnerstag dann aus Teneriffa und Lanzarote. Neben Europa führt das EDA diese Woche auch Charterflüge aus Südamerika, Afrika, Asien und Ozeanien durch: aus Auckland (Neuseeland) und Mumbai/Delhi (Indien) gemeinsam mit Swiss, aus Guatemala City (Guatemala)/San José (Costa Rica) sowie Kapstadt (Südafrika) mit Edelweiss. Auch in der kommenden Woche sind noch Rückholflüge geplant (Lima, Kinshasa).

Allerdings wird das EDA die Frequenz der Flüge schrittweise reduzieren. Hans-Peter Lenz, der Chef des Krisenmanagement-Zentrums (KMZ), das im EDA die Rückholflüge koordiniert, kündigte gestern das baldige Ende der Rückholaktion an. Deshalb forderte er blockierte Reisende auf, die verbleibenden vom EDA organisierten Flüge jetzt wirklich in Anspruch zu nehmen. Denn irgendwann wird das EDA keine Rückflüge mehr anbieten.

07.04.2020 – 19.30 Uhr

Telefongespräch zwischen Bundesrat Cassis und Chinas Aussenminister Wang Yi

Bundesrat Ignazio Cassis hat am Dienstag mit seinem chinesischen Amtskollegen Wang Yi telefoniert. Nun steht der Schweiz schneller und zuverlässig Material im Kampf gegen das Coronavirus zur Verfügung. Aussenminister Wang Yi sagte im Verlauf des rund 50-minütigen Gesprächs, dass für die Cargo-Flüge der Schweiz pragmatische Lösungen gesucht und die Durchführung der Flüge dadurch erleichtert werden. 

Beide Gesprächspartner waren sich einig, dass für die Bekämpfung der Epidemie Solidarität und gemeinsames Handeln zwischen den Staaten notwendig seien.  

Enge bilaterale Beziehungen

Auch wenn sich das Gespräch vor allem um COVID-19 drehte, stand der telefonische Kontakt auch im Zeichen der engen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und China. 2018 weilte Bundesrat Cassis in Peking zu einem Arbeitsbesuch, im Oktober 2019 trafen sich Bundesrat Cassis und Aussenminister Wang Yi in Bern. Im Jahr 2020 feiern die Schweiz und China das 70-jährige Bestehen ihrer diplomatischen Beziehungen. Die Schweiz anerkannte die Volksrepublik China am 17. Januar 1950 als einer der ersten westlichen Staaten. 

Im heutigen Telefongespräch übermittelte Aussenminister Wang Yi seine Wünsche an den Kanton Tessin und zeigte sich erfreut darüber, dass die Schenkung von medizinischem Schutzmaterial geklappt hat. Der chinesische Aussenminister erwähnte auch, dass die Schweizerische Botschaft in Peking anlässlich des Qingming-Totengedenkfestes, welches dieses Jahr im Zeichen der Corona-Krise stand, von sich aus die Fahne auf Halbmast gestellt habe. Dieses Zeichen der Freundschaft wisse er sehr zu schätzen, sagte Aussenminister Wang Yi.

07.04.2020 – 14.00 Uhr

KMZ-Chef Hans-Peter Lenz kündigt baldiges Ende der Rückholaktion an

An einer Pressekonferenz des Bundes hat Hans Peter Lenz, Chef des Krisenmanagement-Zentrums KMZ des EDA, die jüngsten Entwicklungen in der gross angelegten Rückholaktion des EDA dargelegt.

Das EDA reduziert nach drei Wochen schrittweise die Frequenz der Flüge. Die Destinationen mit den meisten blockierten Schweizer Reisenden sind abgedeckt und ein Grossteil der gestrandeten Schweizer Touristinnen und Touristen konnten mittlerweile selbstständig oder mit direkter oder indirekter Unterstützung des EDA heimkehren.

Weniger Gesuche – Weniger Rückholflüge

«Ich kündige hiermit das baldige Ende der Rückholaktion an. Gleichzeitig fordere ich blockierte Reisende auf, die verbleibenden vom EDA organisierten Flüge jetzt wirklich in Anspruch zu nehmen.» Der Chef des KMZ unterstrich diese Dringlichkeit, weil das EDA davon ausgeht, dass sich immer noch einige Tausend Schweizer Reisende im Ausland befinden. Auf der Travel Admin App sind momentan noch rund 10'000 Reisen registriert. «Da unsere Vertretungen vor Ort aber nur noch wenige Gesuche von Rückkehrwilligen erhalten, gehen wir davon aus, dass diese Personen entweder nach ihrer Rückkehr ihre Daten nicht gelöscht haben oder aber aus diversen Gründen vor Ort bleiben wollen», so Hans Peter Lenz.

Zwischenbilanz der Rückholflüge

Bis heute hat das EDA unter der Leitung des KMZ 21 Repatriierungsflüge organisiert. Rund 4600 Personen, etwa 2600 Schweizerinnen und Schweizer und circa 2000 ausländische Staatsangehörige, hauptsächlich aus Europa, von denen einige auch in der Schweiz wohnen, wurden in ihre Heimat gebracht. Auf der anderen Seite reisten etwa 1100 Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Rückholflügen mit, die von Schweizer Partnerländern, hauptsächlich aus Europa, organisiert wurden. Momentan sind acht weitere Flüge geplant oder werden derzeit durchgeführt:

  • Auckland
  • Kanarische Inseln
  • Guatemala-City - San José
  • Mumbai – Delhi
  • Kapstadt
  • Lima
  • Kinshasa

Zusammenarbeit mit Partnerländer und Ausblick

Der Chef des KMZ sprach auch die Solidarität der Schweiz mit ihren Partnerländern im Rahmen der Rückholaktion an: «Für bestimmte Reiseziele ist die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern nach wie vor unerlässlich. Dies ist insbesondere in Afrika der Fall, wo Schweizer Bürger oft verstreut sind. Beispiel: Kap Verde oder Namibia, wo aufgrund der geringen Zahl der betroffenen Schweizer Bürger keine Schweizer Flüge organisiert werden können.» Diese Zusammenarbeit ist umso wichtiger, wenn die Rückholaktion des EDA zu einem Ende kommt. «In einer letzten Phase wird sich das EDA bei Rückholaktionen auf Partnerschaften mit den Nachbarländern und der EU konzentrieren, um die Flugauslastung und die Effizienz zu optimieren», sagte Hans-Peter Lenz.

07.04.2020 – 11.30 Uhr

Dank Schweizer Unterstützung: Kleiner Junge kann Krebsbehandlung in Lausanne machen

Dank der Unterstützung der Schweizer Botschaft in Moskau kann ein kleiner russischer Junge in Lausanne sein Augenleiden behandeln lassen: Der Dreijährige ist an einer seltenen Form von Augenkrebs erkrankt, die nur in einer Spezialklinik in Lausanne operiert werden kann.

Die Schweizer Botschaft in Moskau setzte sich dafür ein, dass nicht nur Schweizer Reisende, sondern trotz Reisebeschränkungen wegen des Coronavirus auch der Junge mit seinen Eltern Platz in einem Flugzeug finden konnte, das in Richtung Schweiz flog. Dank der Zusammenarbeit mit der französischen Botschaft konnten am Wochenende sieben Schweizerinnen und Schweizer wie auch der kleine Junge und seine Eltern in einem Flugzeug der Air France nach Paris fliegen.

Auch die Weiterreise in die Schweiz, die für den kleinen Jungen wegen seines angegriffenen Immunsystems besonders heikel war, wurde organisiert. Selbstverständlich wurden in dem Bus, den das EDA gemeinsam mit dem VBS organisierte, auch alle Reisenden mit Destination Schweiz zurückgebracht.

05.04.2020 – 23.20 Uhr

© EDA

#flyinghome: Schweizer Bürger aus Bangkok zurückgeführt

Dies ist das zweite Mal, dass das EDA einen Flug aus der thailändischen Hauptstadt gechartert hat. Eine von Swiss betriebene Boeing, die in Bangkok startete, landete am Sonntag um 23.20 Uhr nach einem Zwischenstopp in Ventiane, Laos, in Zürich.  

Das EDA hat insgesamt 6 Rückflüge aus Asien organisiert: 3 aus Thailand, 1 aus Myanmar, 1 von den Philippinen und 1 aus Kambodscha. Dies ist der 21. Flug, der im Rahmen der Rückholaktion des EDA organisiert wurde.

05.04.2020 – 20.55 Uhr

© EDA

#flyinghome: ein Flugzeug aus Indien und Dubai landet in Zürich

Der 20. Flug, der gross angelegten Rückführungsaktion des EDA, landete am Sonntag um 20.55 Uhr in Zürich. Der von Edelweiss durchgeführte Flug machte auf dem Weg von Goa, Indien, einen Zwischenstopp in Dubai, bevor er in die Schweiz weiterflog. An Bord waren 81 Passagiere aus der Schweiz und 102 Passagiere aus anderen europäischen Ländern.

05.04.2020 – 17.00 Uhr

Das EDA bestätigt, dass es Italien seine Hilfe angeboten hat, wie auch der italienische Aussenminister Luigi di Maio heute via Twitter erklärte. Der Bund hat Italien einen Hilfsplan vorgeschlagen und wartet nun auf die Rückmeldung von Rom, um die tatsächlichen Bedürfnisse entgegenzunehmen, sowohl in Bezug auf die Verlegung von Patienten aus Italien in die Schweiz als auch auf die Entsendung von medizinischer Ausrüstung oder medizinischem Personal ins Land.

05.04.2020 – 06.15 Uhr

© EDA

#flyinghome: Flugzeug aus Sydney landet in Zürich

Das Edelweiss-Flugzeug ist am Sonntagmorgen aus Sydney, Australien, in Zürich gelandet. An Bord waren 175 Passagiere aus der Schweiz und 18 Passagiere aus anderen europäischen Ländern. Es handelt sich um den neunzehnten Flug im Rahmen der Rückholaktion des EDA. Es wurden bereits rund 2400 Schweizer Reisende zurückgebracht.

04.04.2020 – 15.45 Uhr

© EDA

#flyinghome: Zweiter Rückflug innerhalb Europas – Flugzeug aus Belgrad landet in Zürich

Am Samstagnachmittag ist ein Flugzeug der Swiss in Zürich gelandet. Es handelt sich um den zweiten Flug innerhalb Europas im Rahmen der Rückholaktion des EDA. Am 12. März hat das EDA bereits 4 Schweizer Staatsangehörige aus Kyiv in der Ukraine zurückgeholt.

03.04.2020 – 16.20 Uhr

© EDA

#flyinghome: Von Kambodscha zurück in der Schweiz: Flugzeug aus Phnom Penh landet mit 182 Passagieren in Zürich

Am Freitagnachmittag ist in Zürich ein Flugzeug aus Phnom Penh in Zürich gelandet. An Bord waren 50 Schweiz Reisende und 132 Passagiere aus anderen europäischen Ländern. Der Flug aus der Hauptstadt Kambodschas war der vierte vom EDA organisierte Rückflug aus Asien im Rahmen der Rückholstrategie des EDA.

03.04.2020 – 14.30 Uhr

Bundesrat Ignazio Cassis, Bundesrat Ueli Maurer und Bundesrat Alain Berset, von links, waehrend einer Medienkonferenz des Bundesrates ueber die Situation des Coronavirus, am Freitag, 3. April 2020 in Bern.
Bundesrat Ignazio Cassis, Bundesrat Ueli Maurer und Bundesrat Alain Berset, von links, waehrend einer Medienkonferenz des Bundesrates ueber die Situation des Coronavirus, am Freitag, 3. April 2020 in Bern. © Keystone

Kampf gegen das Coronavirus: 3 Prioritäten für das EDA 

An einer Medienkonferenz des Bundesrates erläuterte Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, die Massnahmen des EDA im Kampf gegen das Coronavirus.

«COVID-19 betrifft nicht nur die Schweiz», sagte Ignazio Cassis. «Die rasche Ausbreitung der Epidemie macht die Zusammenarbeit zwischen den Staaten unverzichtbar. Wir haben die Beziehungen zu all unseren Nachbarländern und den weiter entfernten Staaten intensiviert. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, um ausgewogene Entscheidungen zu treffen. Sie ermöglichte die Freigabe des Gütertransports an der Grenze und stellte die Durchfahrt für Grenzgänger sicher. Darüber hinaus konnten viele Reisende von den Rückführungsflügen in die Schweiz profitieren», betonte Ignazio Cassis an der Pressekonferenz.

Er sagte, dass sich die Arbeit des EDA in dieser Krisenzeit auf drei Schwerpunkte konzentriert: 1. Die Hilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer 2. Die Verteidigung der Interessen auf der diplomatischen Ebene 3. Beiträge im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.

«Die Rückführungsaktionen werden fortgesetzt.»

Das EDA hat zahlreiche Massnahmen ergriffen und die Schweizer Vertretungen im Ausland arbeiten intensiv daran, Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die im Ausland blockiert sind oder Unterstützung suchen. Zusätzlich zu den Reisenden, die unterwegs sind, leben etwa 800’000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland.

Die Schweizer Diplomatie hat dank 16 vom EDA organisierten Sonderflügen aus allen Kontinenten bereits die Rückkehr von 3700 Personen ermöglicht. Diese Flüge haben 2100 Schweizer und 1600 ausländische Staatsangehörige zurückgebracht. Dank Kontakten und gegenseitiger Hilfe wurden mehr als 800 Schweizer Staatsangehörige auf Flügen, die von anderen Staaten organisiert wurden, zurückgeführt.

«Ich bin beeindruckt von all den Danksagungen und Briefen, die wir von Bürgern erhalten haben, denen wir helfen konnten. Die Situation ist für alle schwierig und erfordert viel Flexibilität und Toleranz. Die Rückführungsaktionen funktionieren gut und werden fortgesetzt», fuhr der EDA-Vorsteher fort. Fünf Flüge wurden bestätigt oder sind in Vorbereitung. (Übersicht über bereits erfolgte und geplante Rückflüge #flyinghome)

Aussergewöhnliche Situation: Internationale Zusammenarbeit hilft auch

Die internationale Zusammenarbeit hat auch in diesem globalen Kontext der COVID-19-Krise Massnahmen ergriffen, um den am stärksten gefährdeten und betroffenen Bevölkerungsgruppen zu helfen. "Die Appelle der in Genf ansässigen Weltgesundheitsorganisation WHO sind wichtig", sagte der Bundesrat.

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) hat einen Kredit von 18 Millionen CHF für UNO-Agenturen, das Internationale Rote Kreuz und den Roten Halbmond sowie die lokalen Gesundheitssysteme der Partnerländer der DEZA freigegeben.

Hilfsgüter wurden bereits nach China und Nepal geliefert. Bundesrat Cassis wies auch darauf hin, dass vor der Lieferung von Material ins Ausland geprüft wird, ob auch in der Schweiz genügend Material vorhanden ist. Weitere 40 Millionen CHF wurden innerhalb der Rahmenkredite der Schweiz für die internationale Zusammenarbeit umgeschichtet.

Pressekonferenz des Bundesrates, 03.04.2020, 14.30 Uhr

Kampf gegen COVID-19: Das EDA beteiligt sich (PDF, 2 Seiten, 249.0 kB, Deutsch)

 

03.04.2020 – 07.50 Uhr

© EDA

#flyinghome: Zweiter Rückflug aus Thailand – Flugzeug mit 177 Passagieren aus Phuket landet in Zürich

Am Freitagmorgen ist ein Edelweiss-Flugzeug mit 120 Passagieren aus der Schweiz und 57 Passagieren aus anderen europäischen Ländern in Zürich gelandet. Es handelte sich um den zweiten Flug aus Thailand im Rahmen der Rückholaktion des EDA. Ein dritter Flug soll am 5. April 2020 erfolgen, dann ist die Landung eines Flugzeugs der Swiss aus Bangkok vorgesehen.

03.04.2020 – 06.05 Uhr

© EDA

#flyinghome: Flug aus Quito mit 117 Schweizer Reisenden an Bord in Zürich gelandet

Der Flug von Quito, der Hauptstadt Ecuadors, mit 117 Passagieren aus der Schweiz und 182 Passagieren aus anderen europäischen Ländern an Bord, landete am Freitag in Zürich. Nach zwei Flügen aus Lima sowie je einem Flug aus Bogotá, Santiago de Chile und Buenos Aires ist dies der sechste vom EDA organisierte Flug aus Südamerika. Der Flug wurde dank der Zusammenarbeit zwischen dem Krisenzentrum des EDA, der Schweizer Botschaft in Quito und der Fluggesellschaft Edelweiss möglich.

02.04.2020 – 06.10 Uhr

© EDA

#flyinghome: Gecharterte Edelweiss-Maschine mit blockierten Reisenden aus Myanmar landet in der Schweiz

Am frühen Donnerstagmorgen ist ein Edelweiss-Charterfllug aus Yangon (Myanmar) in Zürich gelandet. Das EDA hat bei diesem Flug im Sinne eines «Burden Sharings» neben 39 Schweizer Reisenden zahlreiche Staatsangehörige anderer europäischer Staaten in die Schweiz geflogen. Umgekehrt konnten in den letzten zwei Wochen auch Schweizer Reisende von Sonderflügen nach Europa profitieren, die von anderen Staaten durchgeführt wurden.

Effiziente Zusammenarbeit – bereits 725 Schweizer Reisende mit Sonderflügen anderer Staaten zurückgekehrt

Das EDA führt bei den von ihm organisierten Reisen prioritär blockierte Schweizer Reisende zurück. Die Rückholstrategie des EDA setzt aber zusätzlich auf eine enge Zusammenarbeit mit befreundeten Staaten und wird dadurch effizienter und solidarischer. Durch das gegenseitige Angebot von Plätzen auf Sonderflügen können möglichst viele verfügbare ückkehrmöglichkeiten genutzt werden. Damit profitieren insbesondere blockierte Schweizerinnen und Schweizer in Destinationen wie z.B. den Kapverdischen Inseln oder Guatemala, die von der Schweiz aufgrund der kleinen Personenzahlen nicht angeflogen werden könnten. Angesichts der eingeschränkten Reisemöglichkeiten im Landesinnern ist es zudem einigen Passagieren oft nicht möglich, rechtzeitig zu den Flughäfen zu gelangen. Freie Plätze können dann weitervermittelt werden – im Interesse aller Staaten und ihrer Reisenden.

Gelebte Solidarität: Beispiel Nepal

Ein Beispiel dieser gelebten Solidarität war zum Beispiel die Zusammenarbeit bei der Rückkehr vieler Reisender aus Nepal, als die Schweiz den Inlandflug von Pokatha nach Kathmandu organisiert hatte, auf dem Reisende aus verschiedenen Staaten Platz fanden. Schweizer Reisende konnten danach auf zwei von Deutschland und Frankreich gecharterten Flugzeugen nach Europa fliegen. Insgesamt fanden Schweizer Reisende bislang bei rund 50 Sonderflügen anderer Staaten Platz und konnten von deren Destinationen dann in die Schweiz weiterreisen.

01.04.2020 – 20.40 Uhr

© EDA

#flyinghome: Flug von Yaoundé mit 268 Passagieren an Bord in Zürich gelandet

Die Maschine aus Yaoundé mit 268 Passagieren aus der Schweiz und aus anderen europäischen Ländern ist in Zürich gelandet. Der Flug ging über Douala, Kameruns Wirtschaftshauptstadt, wo er mehrere Passagiere aufnehmen konnte. Die Rückholaktion ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen dem Krisenmanagement-Zentrum des EDA, der Schweizer Botschaft in Kamerun und der Fluggesellschaft Edelweiss. Dies ist der zweite Flug aus Subsahara-Afrika.

01.04.2020 – 15.05 Uhr

© EDA

#flyinghome: Flugzeug aus Tunis bringt Schweizer Reisende nach Genf und Zürich

Nach Casablanca (Marokko) und Alger (Algerien) ist heute ein dritter vom EDA organisierter Rückflug aus Nordafrika erfolgt: In Genf landete am Nachmittag ein Swiss-Flugzeug aus der tunesischen Hauptstadt Tunis mit 91 Reisenden aus der Schweiz und 83 Passagieren aus anderen europäischen Ländern. Ein Teil der Passagiere wird erst in Zürich aussteigen, wohin das Flugzeug von Genf aus fliegen wird.

#flyinghome in Bildern

#flyinghome ist die grösste Rückholaktion für Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der Schweizer Geschichte. Während der Coronavirus-Pandemie, die im ersten Quartal 2020 die ganze Welt heimsucht, organisiert das EDA eine grosse Anzahl von Rückflügen.

01.04.2020 – 10.25 Uhr

© EDA

#flyinghome: Rückflug aus Lima - 266 Schweizer Reisende in Zürich gelandet

Der zweite Rückflug aus Lima, den das EDA im Rahmen seiner Rückholaktion organisiert hat, ist erfolgt: Am Mittwochvormittag landete ein Flugzeug der Fluggesellschaft Edelweiss in Zürich. An Bord befanden sich 266 Schweizer Reisende sowie 33 Passagiere aus weiteren europäischen Staaten. Viele von ihnen waren im Vorfeld mit Bussen aus verschiedenen Städten im Norden, Süden und Osten Perus nach Lima gebracht worden. Die Schweizer Botschaft hatte diese Bus-Konvois organisiert, weil aufgrund der Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes stark eingeschränkt sind.

01.04.2020 – 10.15 Uhr

«You made an incredible great job, super well organized, tranquilo!»

Die grossangelegte Rückholaktion des EDA ist in vollem Gang. Bisher wurden bereits über 1500 blockierte Schweizer Reisende aus dem Ausland in ihre Heimat zurückgebracht. Viele von ihnen sind erleichtert und dankbar, wie sich auch in den sozialen Medien zeigt.

Ein Kränzchen für unser @travel_edadfae @EDA_DFAE – bin mit Edelweiss aus Lima heimgeflogen, alles picobello organisiert, pragmatisch, unbürokratisch – tolle logistische Leistung, herzliches Dankeschön an die Schweizer Botschaft in Peru, EDA, Edelweiss
Alex Baur auf Twitter
Screenshots von Twitter und Instagram-Beiträgen auf welchen sich Schweizer Reisende beim EDA für die Rückholaktion bedanken.
Auf Twitter und Instagram bedanken sich Schweizer Reisende, die dank dem EDA nach Hause zurückkehren konnten. © EDA

Das EDA bedankt sich seinerseits für diese Beiträge. Sie zeigen, dass die Anstrengungen der Schweizer Vertretungen, der Helpline, des Krisenmanagement-Zentrums, der Konsularischen Direktion und der Partner des EDA im In- und Ausland im Rahmen der Rückholaktion wirken.

Gelebte internationale Solidarität

Screenshots von zwei Tweets, auf welchen sich Deutschland bei der Schweiz und die Schweiz bei Deutschland für Rückholflüge bedankt.
Solidarität unter Nachbarn auf Social Media. © EDA

Aufgrund von Reisebeschränkungen innerhalb eines Landes ist es nicht immer einfach, die Flughäfen rechtzeitig zu erreichen. Dies beschreibt zum Beispiel heal_move auf Instagram: «Auf dem Weg zum Treffpunkt (in Lima Anm. d. Red.) konnte ich wegen der Quarantäne weder ein Taxi bestellen noch eines auf der Strasse anhalten. Die Zeit lief und ich wartete immer noch darauf, online (Uber) verbunden zu werden, aber niemand war erreichbar! Ich beschloss, zu laufen und zu trampen! Ich werde diesen Flug nicht verpassen!!! Ich lief weiter, die Strassen waren leer... Endlich, zum Glück ein Auto – das einzige Auto! Der Fahrer nahm mich mit, um mich zum Treffpunkt zu bringen - ohmygod!!! Unterwegs nahmen wir noch weitere Schweizer Personen mit». Die Geschichte von heal_move nahm ein Happy End: Am 24. März landete sie mit einem Edelweiss-Airbus in Zürich.

Wie im Fall von heal_move ist Solidarität auch auf internationaler Ebene wichtig, damit die Rückholaktion des EDA funktioniert. Die Schweiz nimmt Reisende aus anderen Ländern auf ihren Flügen nach Europa mit. Umgekehrt schaut das EDA bei Flügen, die andere Staaten durchführen, ob es Platz für Schweizerinnen und Schweizer gibt. Mit Erfolg, wie die Beispiele aus Nepal oder Chile zeigen. Der Dank für diese gelebte Solidarität ist gegenseitig!

Weitere Rückholflüge

Das EDA ist sich bewusst, dass immer noch sehr viele Schweizer in fast allen Teilen der Welt gestrandet sind und dankt ihnen für ihre Geduld. Das Departement arbeitet mit Hochdruck daran, auch für diese Personen Rückflugmöglichkeiten zu finden und sie im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Weitere Rückholflüge sind geplant.

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