Menschenrechte, Terrorismusbekämpfung, humanitäres und diplomatisches Recht

Die Abteilung I der Direktion für Völkerrecht umfasst drei Sektionen, die sich mit folgenden Bereichen befassen: Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung, Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz sowie Diplomatisches und konsularisches Recht

Die Abteilung bearbeitet insbesondere folgende Gebiete, gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Stellen des EDA und der Bundesverwaltung:

  • Menschenrechte, namentlich auch die Ratifizierung von Übereinkommen und das Verfassen von Berichten zuhanden der Ausschüsse der Vereinten Nationen über die Umsetzung dieser Übereinkommen in der Schweiz
  • Bekämpfung des Terrorismus (Koordination in der Aussenpolitik), Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Terrorismusbekämpfung
  • Rechtsstatus der diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihrer Angestellten (ausländische Vertretungen in der Schweiz und Schweizer Auslandvertretungen: Botschaften und Konsulate sowie ständige Missionen bei den internationalen Organisationen in Genf)
  • Rechtsstatus der internationalen Organisationen und ihres Personals in der Schweiz sowie der in der Schweiz organisierten internationalen Konferenzen
  • Internationale Strafjustiz, insbesondere im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof
  • Humanitäres Völkerrecht, namentlich Initiativen zur Klärung oder Stärkung des Regelwerks, damit es den Herausforderungen der heutigen bewaffneten Konflikte angepasst bleibt
  • Sekretariat der internationalen humanitären Ermittlungskommission (IHEK)

Letzte Aktualisierung 17.07.2023

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
3003 Bern

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