Unter dem Vorbehalt der Hoheit des Empfangsstaats hat Schweizer Landesrecht für Schweizer Personen auch im Ausland Geltung, soweit es die Beziehungen zwischen diesen Personen und dem Heimatstaat regelt. Rechte und Pflichten, die auch im Ausland gelten, kennen beispielsweise die folgenden Bereiche:
- Erwerb und der Verlust des schweizerischen Bürgerrechts
- Wehrdienstpflicht (Leistung von Militärdienst, ziviler Ersatzdienst)
- Ausübung der politischen Rechte durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- Zivilstandswesen (Meldepflicht)
- Teilbereiche der Sozialversicherungen sowie die Sozialhilfe
- Nach Artikel 40 der Bundesverfassung fördert der Bund die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz. Der Verfassungsauftrag wird hauptsächlich im Rahmen des Bundesgesetzes über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (ASG) erfüllt.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Bei der Regelung von internationalen privatrechtlichen Fragen ist das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht für Schweizer Personen im Ausland von Bedeutung.
Internationales Privatrecht