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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte gewährt. Es wurde am 13. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 15. April 2014 beigetreten.