Schweizer Wahlunterlagen
Schweizer Wahlunterlagen © EDA, Präsenz Schweiz

Die folgenden Informationen helfen, wenn Schweizerinnen oder Schweizer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und am politischen Leben in der Schweiz teilnehmen wollen. Sie können an den eidgenössischen Volksabstimmungen und den Nationalratswahlen teilnehmen, ohne in die Schweiz zu reisen.

Unter den folgenden Bedingungen können Sie Ihre politischen Rechte brieflich vom Ausland her wahrnehmen:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland,
  • sind mindestens 18 Jahre alt und
  • bei einer Schweizer Vertretung angemeldet.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie sich bei der Schweizer Vertretung, bei der Sie angemeldet sind, ins Stimmregister eintragen lassen. Dazu können Sie entweder persönlich bei der Vertretung vorsprechen oder das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur Ausübung der politischen Rechte im Ausland einsenden.

Die zuständige Stimmgemeinde wird Ihnen die Aufnahme ins Stimmregister direkt schriftlich bestätigen. Sie wird Ihnen jeweils auch die Abstimmungsunterlagen zukommen lassen. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem brieflichen Stimm- und Wahlrecht wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Stimmgemeinde.

Den Abstimmungsunterlagen liegen jeweils die offiziellen Erläuterungen des Bundesrats bei. Weitere Informationen zu den Abstimmungen und Wahlen finden Sie in der Schweizer Revue und auf der Website von Swissinfo, einem Schweizer Nachrichtenportal in zehn Sprachen.

Bei einer Adressänderung müssen Sie die neue Adresse einzig Ihrer Schweizer Vertretung mitteilen. Sie wird Ihre Stimmgemeinde informieren.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Schweizer Vertretung. Sie wird Ihre Fragen gern beantworten.

Zuständige Schweizer Vertretung im Ausland

Online-Schalter

Sie haben am Online-Schalter die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen wie z.B. Anmeldung ins Auslandschweizerregister, Meldungen über Änderungen des Zivilstands, Adressänderungen usw. vorzunehmen.

Online-Schalter

Letzte Aktualisierung 27.08.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

X

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang