Ins Ausland ja, aber verantwortungsbewusst
Sind Sie Schweizerin oder Schweizer? Befinden Sie sich im Ausland und können nicht in die Schweiz zurückkehren, weil Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt oder einen Unfall gehabt haben? Wenn Sie Ihre Reise gut vorbereitet haben, lässt sich das Problem einfacher lösen. Für eine sorgenfreie Reise braucht es Eigenverantwortung. Welche Vorkehrungen sollte man vor einer Reise ins Ausland treffen? Tipps zur Vermeidung böser Überraschungen.
Die Travel Admin App kann kostenlos für Android und iOS heruntergeladen werden. © EDA
Reisen und Coronavirus
Das EDA hat eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Thema «Reisen» zusammengestellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet Informationen zur Einreise in die Schweiz und was Sie vor, während und nach Ihrer Reise beachten müssen. Die in der Schweiz und in den Zielländern geltenden Massnahmen und Empfehlungen sollten bei Reisen ins Ausland beachtet werden. Bitte lesen Sie vor Ihrer Abreise auch die Seite «Fokus Coronavirus» durch.
Die Erde hat eine Fläche von 510,1 Millionen km². Zieht man die Fläche der Schweiz von 41’291 km2 ab, verbleiben rund 509,9 Millionen km², die zum Reisen einladen. Es erstaunt deshalb nicht, dass laut Bundesamt für Statistik im Jahr 2020 – trotz der Covid-19-Pandemie – fast die Hälfte aller Reisen mit Übernachtungen von Schweizerinnen und Schweizern ins Ausland führten. Angesichts dieser hohen Mobilität appelliert die Konsularische Direktion (KD) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) an die Eigenverantwortung aller Reisenden.
Eine gute Vorbereitung ist in der Tat wichtig, egal ob es sich um ein Wochenende in Paris oder Rom, ein Trekking im Dschungel oder den Besuch eines Kulturfestivals in Tokio handelt. Das Auslandschweizergesetz hält ausdrücklich fest, dass jede Person die Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland trägt. Das EDA unterstützt Reisende, indem es aktuelle Informationen bereitstellt und die Helpline EDA als Anlaufstelle für Fragen betreibt. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung informieren also auf transparente Weise über die erforderlichen Massnahmen, auch während einer Reise. Die KD erbringt nicht nur konsularische Dienstleistungen, sondern informiert auch im Auftrag des Bundes Schweizerinnen und Schweizer im Ausland über ihre Rechte und Pflichten.
Für Reisen ohne Sorgen: Mobilität, Sicherheit und Eigenverantwortung
Im Bereich des konsularischen Schutzes leistet der Bund Hilfe bei Notfällen im Ausland. Diese Hilfe kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn die Betroffenen alles versucht haben, um die Situation selbst zu lösen, sowohl organisatorisch als auch finanziell (Subsidiaritätsprinzip). Ausserdem besteht kein Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz. Das heisst: Der Besitz eines Schweizer Passes berechtigt nicht automatisch zur Hilfeleistung. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die folgenden drei Punkte beachten, unabhängig davon, ob es sich um einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt, ein nahes oder fernes Ziel oder um ein stabiles oder riskantes Land handelt.
- Konsultieren Sie die Reisehinweise des EDA. Dort finden Sie Informationen, die sich auf die Bereiche Politik und Kriminalität konzentrieren. Die Reisehinweise enthalten eine Einschätzung der Sicherheitslage und empfehlen entsprechende Vorsichtsmassnahmen. Mit einem kostenlosen E-Mail-Abonnement bleiben Sie stets über Anpassungen der Reisehinweise auf dem Laufenden.
- Laden Sie die kostenlose Travel Admin App herunter. Die Reise-App des EDA unterstützt Sie optimal bei der Reisevorbereitung und hält nützliche Informationen und Dienstleistungen bereit. Wenn Sie Ihre Reise in der App erfassen, kann das EDA Sie gezielt informieren und im Falle einer schweren Krise im Ausland kontaktieren.
- Nutzen Sie andere Informationsquellen: Internationale und lokale Medien berichten über das Tagesgeschehen, ebenso die Fremdenverkehrsbüros oder Hotels vor Ort. Medizinisches Personal und Impfstellen informieren über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen.
Zahlen und Fakten zur Konsularischen Direktion
633 Dossiers hat die Abteilung Konsularischer Schutz des EDA im Jahr 2021 eröffnet. Dazu gehören zum Beispiel 118 Inhaftierungen und 41 Unfälle, bei denen Hilfe geleistet wurde.
Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Der Bund hilft nicht nur Schweizerinnen und Schweizern, die während einer Auslandreise in eine Notlage geraten. Unter gewissen Voraussetzungen leistet der Bund auch Sozialhilfe an bedürftige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Wie der konsularische Schutz wird auch diese Art der Unterstützung nur subsidiär gewährt: Grundsätzlich haben nur Personen Anspruch auf Sozialhilfe, die ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, aus Beiträgen von privater Seite oder aus Hilfeleistungen des Empfangsstaates bestreiten können. Nach einem Anstieg von 20 Prozent zwischen 2019 und 2020 wurde bei der Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im letzten Jahr ein Rückgang von 16 Prozent, das heisst von 460 Fällen (2020) auf 387 Fälle (2021) verzeichnet, was dem Niveau vor der Covid-19-Pandemie entspricht. Zu diesem Trend haben vor allem Massnahmen im Ausland beigetragen: 2021 waren es 79 Fälle weniger als 2020, knapp die Hälfte im Zusammenhang mit Covid-19. Die Notdarlehen nahmen im Jahr 2021 zu (+56%). Dazu kommen Informationsanfragen, für die kein Dossier eröffnet wurde. Die Zahl blieb mit 167 im Jahr 2020 und 154 im letzten Jahr relativ stabil. Die Gesamtausgaben beliefen sich 2021 auf 1,1 Millionen Franken.
Machen Sie es besser!
Die kanadische Dichterin Anne Carson schrieb: «Die einzige Reiseregel lautet: Kehre nicht zurück, wie du gegangen bist. Komm anders zurück». Was aber, wenn eine Rückkehr nicht möglich ist? Das passierte zum Beispiel Herrn D., 24 Jahre alt und Schweizer Staatsbürger, der mit seiner Partnerin S. in Brasilien unterwegs war. In Südamerika erlebten sie so einiges: Sie badeten unter den Iguazu-Wasserfällen, wanderten im Amazonas-Dschungel und sonnten sich am Strand von Ipanema. Eines Tages ging ihnen das Geld aus, und sie wandten sich an die Schweizer Botschaft mit der Bitte, dass nur der Vater von S. kontaktiert werde. Der Vater schickte genug Geld für Lebensmittel. Flugtickets für die Rückreise konnte er sich aber nicht leisten. D. und S. hatten ausserdem kein Visum und mussten eine Geldstrafe zahlen. Angesichts der Notlage gewährte die Schweizer Vertretung ein rückzahlbares Sofortdarlehen zur Deckung der Kosten für den Rückflug (nicht aber der Geldstrafe).
Ein anderes Beispiel: Auf den Philippinen wandte sich der Vermieter des Schweizers P. an die Schweizer Botschaft und teilte ihr mit, dass sein Mieter gesundheitlich angeschlagen sei und seine Miete nicht bezahlt habe. Die Vertretung setzte sich mit P. in Verbindung. Die weiteren Abklärungen ergaben, dass sich der Schweizer seit mehr als vier Jahren illegal im Land aufhielt. Er musste dringend ins Krankenhaus. P. hatte jedoch seine finanziellen Mittel auf den Philippinen ausgeschöpft, erhielt weder eine AHV- noch eine IV-Rente und war für eine Hospitalisierung nicht ausreichend versichert. Die KD forschte nach weiteren Informationen und Verwandten von P. in der Schweiz: Die Nachforschungen und Termine bei den Einwanderungsbehörden, dem Krankenhaus, dem Vermieter usw. waren sehr aufwändig. Schliesslich konnte die KD ein Bankkonto ausfindig machen, für das die fast 90-jährige Mutter von P. eine Vollmacht hatte. Mit dem Geld auf diesem Konto wurden neben den Krankenhauskosten auch die Busse für die vier Jahre des illegalen Aufenthalts und ein Rückflugticket bezahlt.
Test: Den Koffer in der Hand und die App in der Tasche. Aber sind Sie wirklich bereit für die Reise?
D., S. und P. waren unverantwortlich. Ohne die Hilfe der KD hätte ihr Abenteuer ein böses Ende nehmen können. Machen Sie es besser! Testen Sie, ob Sie für die diesjährigen Sommerferien an alles gedacht haben, indem Sie die folgenden Fragen beantworten.