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Der Charterflug der SWISS, der am Montag, 23. August 2021, von Zürich nach Taschkent geflogen war, landete heute kurz nach 1.00 Uhr nachts wieder in Zürich. Mit diesem Flug konnten 219 Personen in die Schweiz geholt werden, darunter 141 Lokalangestellte der DEZA und ihre unmittelbaren Angehörigen sowie 78 Passagiere mit afghanischer, deutscher und schwedischer Staatsangehörigkeit. Mit diesem Flug leistete die Schweiz einen konkreten Beitrag an die Evakuierungsanstrengungen der internationalen Gemeinschaft.
Die Schweizerische Botschaft in Islamabad, die konsularisch für Afghanistan zuständig ist, steht in regelmässigem Kontakt mit den 15 in Afghanistan verbleibenden Schweizer Staatsangehörigen. Die Schweiz arbeitet unermüdlich daran, diesen Personen ebenfalls die Ausreise zu ermöglichen.
Personen aus Afghanistan werden in Bundesasylzentren verteilt
Die Personen, die heute Morgen in die Schweiz eingereist sind, haben am Flughafen alle vorgesehenen Kontrollen durchlaufen (Pass-, Personen- und Gepäckkontrolle) und wurden regulär auf verschiedene Bundesasylzentren verteilt. Dabei wurde darauf geachtet, dass Familien zusammenbleiben können. Bei allen wurde ein Corona-Test durchgeführt. Zwei Personen mit positivem Ergebnis wurden umgehend isoliert. Eine Sicherheitsprüfung hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden, als die Personen als EDA-Mitarbeitende eingestellt wurden.
Vor der Ausstellung der humanitären Visa durch das SEM wurde eine zweite Kontrolle durch den NDB durchgeführt. Diese Prüfung führte zu keinen sicherheitsrelevanten Befunden bezüglich der Einreise dieser Personen. Bei Bedarf wird im Einzelfall im Bundesasylzentrum eine dritte Überprüfung vorgenommen. Die Familien verleiben voraussichtlich mehrere Wochen in den Bundesasylzentren, bevor sie in kantonale Unterkünfte weiterreisen können.
Aufnahme ins Resettlement-Programm der Schweiz
132 der heute eingereisten Personen werden im Rahmen des Resettlement-Programms in der Schweiz aufgenommen. Sie werden als Flüchtlinge anerkannt und dürfen in der Schweiz bleiben. Als Resettlement-Flüchtlinge durchlaufen sie kein reguläres Asylverfahren, sondern nur den Prozess zur Identifikationsprüfung (Abnahme Fingerabdrücke, Sicherheitsüberprüfung etc.). Nach ihrer Ankunft in den Kantonen durchlaufen alle Flüchtlinge ein kantonales Integrationsprogramm. Der Bundesrat hat für die Jahre 2022/23 bereits ein Kontingent von insgesamt 1900 Resettlement-Flüchtlingen beschlossen.
Die Schweiz ist besorgt über die Lage in Afghanistan
Die Schweiz nahm heute in Genf an einer Sondersitzung des Menschenrechtsrates zu Afghanistan teil. Sie äusserte ihre tiefe Besorgnis über die Angriffe auf Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie auf Angehörige von Minderheiten. Sie betonte die Bedeutung einer unabhängigen Untersuchung sämtlicher Menschenrechtsverletzungen.
Die humanitäre Lage in Afghanistan bleibt äusserst besorgniserregend. Das hohe Mass an Gewalt trägt massgeblich zur Not der afghanischen Bevölkerung bei und erhöht die Zahl der Vertriebenen auf der Suche nach Sicherheit und Schutz. Angesichts dieser Notlage beabsichtigt die Schweiz, ihr Engagement auch im aktuellen Kontext fortzusetzen.
Das EDA ist daran, mehrere Hilfsappelle von grossen internationalen Organisationen zu prüfen, und wird in den nächsten Tagen entscheiden, wie den Afghaninnen und Afghanen, deren humanitäre Bedürfnisse immens sind, am besten geholfen werden kann. Von den 38 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Afghanistans sind heute 18 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Anzahl der Hilfsbedürftigen hat sich seit Beginn des Jahres verdoppelt.
Neben den kurzfristigen humanitären Bedürfnissen dürfen aber auch die mittel- und langfristigen Perspektiven nicht vergessen werden. Auf diplomatischer Ebene ist die Schweiz bereit, ihre guten Dienste anzubieten, sei es als Gaststaat für eine internationale Konferenz, sei es als Fazilitatorin für Gespräche zwischen den Parteien.