«Was rät das EDA?»

Zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer bitten das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) um Empfehlungen und Ratschläge für ihre Reisen. Liste von Fragen und Antworten.

19.07.2022
Ein Mann studiert in der Abflughalle eines Flughafens den Abflugplan.

Die Organisation einer Reise erfordert eine sorgfältige Planung. © Keystone

Reisen

  

Wohin kann ich reisen?

Die neuesten Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des EDA: Fokus Coronavirus (COVID-19)

Wo kann ich mich über die Gesundheitslage und die interne Situation anderer Länder informieren?

Informationen über die Gesundheitslage, Einreisevorschriften und interne Massannahmen zur Eindämmung des Coronavirus anderer Länder finden Sie auf den folgenden Webseiten:

  • Informationen zu Einreisebeschränkungen und nationalen Massnahmen sind direkt bei den ausländischen Botschaften in der Schweiz oder auf den Websites der entsprechenden Ministerien der einzelnen Länder erhältlich. 
  • Die Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht Berichte über die Länder, die vom Virus betroffen sind (WHO, Coronavirus).
  • Reisehinweise des EDA für sicherheitsrelevante Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität.

Wie unterstützt mich das EDA bei einer Reise?

Die Planung, Organisation und Durchführung einer Reise liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Das EDA empfiehlt Reisenden, die Travel Admin App des EDA herunterzuladen, sich auf der App zu registrieren und dann ihre Auslandreisen zu erfassen.

Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland in eine Notlage geraten, können die Schweizer Vertretungen um Rat und Hilfe angehen oder die Helpline des EDA kontaktieren. Die Hilfeleistung durch das EDA kommt jedoch erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber organisatorisch oder finanziell zu überwinden (Hilfe im Ausland, EDA).

Travel Admin App

  

Warum ist es wichtig, seine Reise mit der Travel Admin App zu erfassen?

Grundsätzlich gibt die Travel Admin App Tipps und Ratschläge für die Vorbereitung von Reisen. Gerade in Krisensituationen ist eine Registrierung von Schweizerinnen und Schweizern und die Erfassung von Auslandreisen aber auch wichtig, weil es dem EDA erlaubt, den Betroffenen wichtige Informationen zu übermitteln. Deshalb sollten Sie neben der Registrierung Ihrer Personendaten über die App oder direkt über die Website auch die Zeitspanne und den jeweils aktuellen oder geplanten Aufenthaltsort Ihrer Reise eintragen. So erhält das EDA einen Überblick, wo sich Schweizer Reisende aktuell in der Welt aufhalten. Bitte löschen Sie Ihren Reiseaufenthalt aber wieder, sobald Sie in die Schweiz zurückgekehrt sind, damit in einem Krisenfall nicht fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass Sie sich immer noch im Ausland befinden.

Sollten Sie im Ausland finanzielle Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Schweizer Vertretung vor Ort (die Kontaktdaten der entsprechenden Schweizer Vertretung finden Sie im Verzeichnis der offiziellen Vertretungen der Schweiz oder auf Travel Admin App). So besteht die Möglichkeit, in einem gewissen Rahmen Notdarlehen zu gewähren, beispielsweise für medizinische Kosten oder die Fortsetzung des Auslandaufenthaltes, bis eine Rückkehr möglich ist. Das EDA kann Personen im Ausland unterstützen, wenn diesen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Notlage organisatorisch oder finanziell selber oder mit Hilfe Dritter, Freunde, Arbeitgeber, Schule usw.) zu überwinden.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

  

Ich bin Auslandschweizerin/Auslandschweizer; kann ich finanzielle Hilfe vom EDA erhalten?

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, gewährt der Bund subsidiär (d.h. wenn die eigenen Möglichkeiten und allfälligen Hilfen des Gaststaates keine Verbesserung der Notlage darstellen) unter bestimmten Voraussetzungen Fürsorgeleistungen. Wenden Sie sich dazu an die für Sie konsularisch zuständige Schweizer Vertretung.

Schweizer Vertretungen im Ausland

Formulare Sozialhilfe

Ich bin Einzelunternehmer im Ausland und bin Auslandschweizer/in, kann ich finanzielle Unterstützung (z.B. bei Einnahmeausfall) aus der Schweiz erhalten?

Für Firmen oder Einzelunternehmer im Ausland sind seitens des Bundes im Rahmen der Verordnung COVID-19 derzeit keine finanziellen Unterstützungen vorgesehen. Bitte klären Sie ihre Möglichkeiten mit den Behörden im Gastland ab.

Ich habe meinen Job im Ausland verloren und möchte in die Schweiz zurückkehren. Welche Hilfe kann ich bei der Stellensuche erhalten?

Grundsätzlich können Sie vor der Rückkehr in die Schweiz die öffentliche schweizerische Stellenvermittlung in Anspruch nehmen. Informationen und Formular finden Sie hier.

Kann ich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhalten?

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in einem EU/EFTA-Staat leben, müssen ihre Ansprüche grundsätzlich im letzten Beschäftigungsland geltend machen. Wenden Sie sich dazu an die Arbeitslosenkasse in Ihrem Gastland.

Bei einer Rückkehr aus einem Staat ausserhalb EU/EFTA besteht unter gewissen Bedingungen (u.a. 12-monatige Beschäftigungszeiten im Ausland und in der Schweiz, davon mindestens 6 Monate in der Schweiz) ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Klären Sie Fragen zu Anspruch und Leistungen der ALV mit der Arbeitslosenkasse in der Schweiz im Voraus ab. Wir empfehlen den versicherten Personen, das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV oder die Arbeitslosenkasse per Telefon oder Mail zu kontaktieren.

Ratgeber Rückkehr in die Schweiz

arbeit.swiss – Rückkehr in die Schweiz (SECO)

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