Die begünstigen Personen, die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen in der Schweiz geniessen, werden von zwei verschiedenen Stellen des EDA betreut, je nachdem, ob sie ihre offizielle Funktion im bilateralen oder im multilateralen Bereich wahrnehmen. Es handelt sich dabei um das Protokoll in Bern und die Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf.
Ausländische Vertretungen, d. h. Botschaften, konsularische Posten und ständige Missionen sowie internationale Organisationen, mit denen der Bundesrat ein Abkommen betreffend Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen abgeschlossen hat, sowie deren Mitarbeitende und die zu ihrer Begleitung berechtigten Personen, geniessen gemäss Völkerrecht und internationalen Gepflogenheiten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen.