Je nachdem, ob ein Anliegen in den bilateralen oder den multilateralen Bereich fällt, sind unterschiedliche Schweizer Behörden zuständig und unterschiedliche Rechtsgrundlagen anwendbar. Unter dem bilateralen Bereich sind die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Schweiz und einem ausländischen Staat zu verstehen, namentlich durch die Vertretung mittels Botschaften und Konsulate.
Unter dem multilateralen Bereich sind namentlich die Beziehungen zwischen Staaten im Rahmen von internationalen Organisationen, die ständigen Missionen dieser Staaten bei den internationalen Organisationen und die internationalen Konferenzen zu verstehen.
Das Protokoll EDA ist die Ansprechstelle für den bilateralen Bereich und die Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf die Ansprechstelle für den multilateralen Bereich. Beide Einrichtungen stellen ein Handbuch mit Informationen über die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die jeweiligen Begünstigten zur Verfügung.