- Home
-
Aussenpolitik
Aussenpolitik
- Völkerrecht
-
Humanitäres Völkerrecht
- Genfer Konventionen
- Engagement der Schweiz als Vertragspartei der Genfer Konventionen
- Einhaltung des humanitären Völkerrechts stärken
- Das interdepartementale Komitee für humanitäres Völkerrecht
- Freiwilliger Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts
- Internationale humanitäre Ermittlungskommission
- Private Sicherheitsunternehmen
- Verbote und Beschränkung von Waffen
- Freiwilliger Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts
Der freiwillige Bericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) durch die Schweiz. Er wurde vom Interdepartementalen Komitee für humanitäres Völkerrecht (HVRK) ausgearbeitet, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, des Eidgenössischen Departements des Innern sowie der Bundesanwaltschaft zusammensetzt und das auch mit dem Schweizerischen Roten Kreuz zusammenarbeitet. Der erste freiwillige Bericht der Schweiz wurde vom Bundesrat im Jahr 2020 und der zweite am 23. Oktober 2024 im Vorfeld der 34. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz verabschiedet. In acht Kapiteln werden die wichtigsten Beispiele für gute Praktiken und Herausforderungen in diesem Bereich analysiert. Insbesondere werden folgende Themen erörtert: besonderer Schutz, Regelung der Mittel und Methoden der Kriegsführung, Strafverfolgung schwerer Verletzungen des HVR, Verbreitung des HVR und Ausbildung, Unterstützung bei der Umsetzung des HVR, weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des HVR. Der Bericht behandelt auch aktuelle Themen wie humanitäre Ausnahmen sowie UNO-Sicherheitsrat und HVR.
Die Ausarbeitung des freiwilligen Berichts erlaubte es dem HVRK, den Austausch seiner Mitglieder über die Umsetzung des HVR in der Schweiz zu intensivieren. Das Komitee verfügt nunmehr über ein vertieftes gemeinsames Verständnis guter Praktiken und der wichtigsten Herausforderungen bezüglich der Einhaltung des HVR durch die Schweiz. Auf dieser Grundlage hat es einen Aktionsplan verabschiedet, in dem konkrete Massnahmen zur Stärkung des Einsatzes der Schweiz für das HVR festgelegt sind. Eine dieser Massnahmen ist die Unterstützung anderer nationaler HVR-Kommissionen bei der Erstellung ihrer freiwilligen Berichte. Die Schweiz ermutigt alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, einen solchen Bericht auszuarbeiten. Diese Berichte könnten den zwischenstaatlichen Austausch über beste Praktiken sowie Massnahmen bereichern, die zur Verbesserung der Einhaltung und Umsetzung des HVR erforderlich sind. Dies würde das HVR stärken und einen besseren Schutz für die Opfer bewaffneter Konflikte gewährleisten.